4103/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ute Apfelbeck und Genossen vom 12. Mali 998,

Nr. 4357/J, betreffend offene Fragen zum Förderungsbericht 1996, beehre ich mich folgendes

mitzuteilen:

Einleitend verweise ich bei der Beantwortung dieser Anfrage auf die bereits erfolgte

Beantwortung der parlamentarischen Anfrage vom 21. Jänner 1998, Nr. 3536/J, sowie auf

den Förderungsbericht 1996. Da sich die Sachlage nicht geändert hat, haben die dort

angeführten Daten weiterhin Gültigkeit.

Zu 1. bis 3.:

Eine Auflistung sämtlicher Einzelförderungen ist aus verwaltungsökonomischen Gründen

nicht möglich. Die im Förderungsbericht angeführten Beträge stellen teilweise die Summen

einer Vielzahl von Einzelförderungen dar. Eine händische Durchsicht der Einzelakten ist in der

für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich bzw. erfolgt die

Förderungsabwicklung teilweise durch Förderungsabwicklungsstellen außerhalb des

Bundesministeriums für Finanzen, bei welchen die Unterlagen für die Einzelförderungen auf -

liegen.

Beispielsweise werden seitens des Bundesministeriums für Finanzen Förderungen nach den

Bestimmungen des Hagelversicherungs - Förderungsgesetzes 1955, in der Fassung

BGBl. I Nr. 130/1997 zur Förderung der Prämien der Hagel - und Frostversicherung sowie

Förderungen nach den Bestimmungen des Tierversicherungs - Förderungsgesetzes,

BGBl. Nr. 442/1969, geleistet. Diese Förderungen werden aber pauschal an die Öster -

reichische Hagelversicherung VVaG und an den Rückversicherungsverein a. G. der kleinen

Versicherungsvereine a. G. ausbezahlt, die ihrerseits die Förderungen an den berechtigten

Personenkreis weiterleiten. Dieser umfaßt im Rahmen der Hagelversicherungsförderung bei -

spielsweise 75.898 (!! ) Leistungsempfänger und bei der Tierversicherungsförderung

11 kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.

Ähnliches gilt für die Zinsenzuschüsse nach dem Wohnhaussanierungsgesetz und dem Alt -

haussanierungsgesetz. Bei diesen Zuschüssen erfolgt die Förderungsabwicklung über die

Oesterreichische Kontrollbank ÄG, die ihrerseits die Mittel den Ländern nach Abruf auf

Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen zuweist.

Die Abwicklung der Zuschüsse für Betriebsneugründungen erfolgt ebenfalls nicht direkt durch

das Bundesministerium für Finanzen; im gegenständlichen Fall ist die Finanzierungsgarantie -

gesellschaft Förderungsabwicklungsstelle.

Förderungen für Zinsenstützungsaktionen zur Förderung von industriellen und gewerblichen

Investitionsprojekten wiederum werden über den ERP - Fonds abgewickelt; hier verfügt das

Bundesministerium für Finanzen ebenfalls über keine Unterlagen über Einzelprojekte und

Einzelfördersummen.

Hinsichtlich detaillierterer Ausführungen zu den obigen Punkten verweise ich auf meine Be -

antwortung der parlamentarische Anfrage vom 21. Jänner 1998, Nr. 3536/J.

Einzelförderungen, die offensichtlich den Intentionen der Anfrage entsprechen würden, hat

das Bundesministerium für Finanzen nur bei den Ansätzen 1/5029617661 bis

1/50296/7700/601 (siehe Seite 218 des Förderungsberichtes 1996) gewährt. Es handelt sich

hiebei um Investitionsförderungen bzw. Zuschüsse¤ zum laufenden Betrieb der genannten

Institute bzw. um Zuschüsse des Bundes zum sogenannten “Bundesländerhaus” in Brüssel

und sonstigen internationalen Aktivitäten der Städte und Gemeinden.

Bei den Förderungen nach dem Kooperationsabkommen IBRD und IDB handelt es sich um

die Finanzierung von Einsätzen österreichischer Konsulenten und Planungsunternehmen bei

internationalen Finanzinstitutionen, welche auch im Interesse der österreichischen Exportwirt -

schaft stehen.

Zu 4.:

Die Frage ist mit ja zu beantworten, da der Förderungsbericht den Erfolg des jeweiligen

Jahres aufweist.

Zu 5. und 6.:

Im Bundesministerium für Finanzen sind keine Bediensteten "hauptamtlich" mit der Vergabe

von Förderungsmitteln beschäftigt. Je nach Materie und der damit verbundenen Abteilungs -

zuständigkeit werden von den Abteilungen Referenten neben ihrer sonstigen Tätigkeit mit der

Vergabe von Förderungsmitteln befaßt.

Weiters ist darauf hinzuweisen, daß die verschiedensten Stellen - z.B. ReferentIn, Abteilungs -

leiterIn, Buchhaltung, Kanzleien etc. - in den Aktenlauf eingebunden sind und daher auch aus

diesem Grund die Fragen nicht konkret beantwortet werden können.

Zu 7.:

Förderungen, die pauschal an eine Förderungsabwicklungsstelle vergeben werden, siehe

meine Ausführungen zu 1. bis 3., unterliegen meist der Prüfung durch den Rechnungshof

bzw. durch die Landesrechnungshöfe.

Nach den Bestimmungen der Revisionsordnung des Bundesministeriums für Finanzen unter -

liegt die Anweisung von Geldmitteln über einer bestimmter Betragsgrenze der Prüfungs -

zuständigkeit der Internen Revision des Bundesministeriums für Finanzen.

Hinsichtlich des Zeitumfanges und der Anzahl der mitbefaßten Personen verweise ich auf die

Beantwortung zu 6.

Zu 8. bis 10.:

Grundsätzlich werden alle vergebenen Förderungen anhand der Verwendungsnachweise wie

Wirtschaftsprüferberichte, Originalzahlungsbelege, Vorortprüfungen der Internen Revision,

Abrechnung der Förderungsabwicklungsstellen etc. geprüft. Auch werden die Prüfungs -

berichte des Rechnungshofes in jenen Fällen, wo die Förderungsabwicklungsstellen der

Prüfung durch den Rechnungshof unterliegen (z.B. Länder, Gemeinden), zum Anlaß ge -

nommen, bei allfälligen Bemängelungen gegebenenfalls für die Vergangenheit aber auch für

die Zukunft zusätzliche Abrechnungsnachweise zu verlangen.

Zu 11.:

Da einerseits - wie schon zu 1. bis 3. - erwähnt, die Förderungsansuchen nicht direkt an das

Bundesministerium für Finanzen, sondern an die sogenannten Förderungsabwicklungsstellen

gestellt werden und andererseits über die Vielzahl der direkt an mein Ressort gerichteten

Ansuchen um Spenden und "Kleinstförderungen" keine Evidenz geführt wird, ersuche ich um

Verständnis dafür, daß die Frage nicht konkret beantwortet werden kann.