4109/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4375/J betreffend

Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Straßenbau vorhaben

"Umfahrung Krottendorf - Gaisfeld" im Zuge der B 70, welche die Abgeordneten Pollet -

Kammerlander, Freundinnen und Freunde am 12.5.1998 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Ich werde diese Umweltverträglichkeitserklärung nicht noch einmal überprüfen, weil

aufgrund zusätzlich eingeholter Stellungnahmen (BH Voitsberg als Naturschutz - und

Wasserrechtsbehörde 1. Instanz sowie der Rechtsabteilung 6 des Amtes der

Steiermärkischen Landesregierung als Naturschutzbehörde) insgesamt keine

Beeinträchtigung der "Kainachinsel" zu erwarten ist.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Ich werde keine Veranlassung zur Einleitung einer Umweltverträglichkeitsprüfung treffen,

weil bescheidmäßig festgestellt wurde, daß keine Umweltverträglichkeitsprüfung

durchzuführen ist. Dieser Bescheid ist in Rechtskraft erwachsen und wurde auch nicht bei

den Höchstgerichten angefochten.

Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:

Für mich ist die durch Neutrassierung der Bundesstraße erzielbare Verkehrsverlagerung

und die damit verbundene Entlastung der in den Ortsgebieten wohnenden Bevölkerung

von Lärm- und Schadstoffen von entscheidender Bedeutung. Die Herstellung einer

entsprechenden Lebensqualität steht im Vordergrund. Demgegenüber ist die von Ihnen

angeführte geringfügige Zeitersparnis - unabhängig davon, daß sie von einem falschen

Geschwindigkeitsniveau ausgeht und auch die derzeit auftretenden Stausituationen nicht

berücksichtigt - von untergeordneter Bedeutung und bei zeitgemäßer Straßenplanung kein

vorrangiges Ziel. Daher ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich bezogen auf gewonnene

Sekunden gegenüber den erreichbaren Verbesserungen der Umweltsituation in

Wohngebieten irrelevant.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Diese Studie ist mir nicht bekannt.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Die vorgesehene Neutrassierung dient unter anderem auch der Verflüssigung des

Verkehrsablaufes auf die Bundesstraße. Aufgrund der vorliegenden Prognose ist jedoch

kein zusätzlicher Verkehr und damit keine zusätzliche Verkehrsbelastung infolge der

Neutrassierung zu erwarten.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Ein Bestandsausbau der B 70 wurde für beide Abschnitte geprüft und aufgrund der

örtlichen Zwangspunkte, der Unverträglichkeit aufgrund der Belastung für die Anrainer

und der Nichterreichbarkeit einer entsprechenden Leistungsfähigkeit (der Bestand ist

überlastet) ausgeschieden.

Ich bin aber auch der Meinung, daß sich Schiene und Straße nach den heutigen

verkehrlichen Gesichtspunkten nicht konkurrenzieren, sondern gemeinsam zu einer

Verbesserung der verkehrlichen Erreichbarkeit einer Region beitragen sollten. Meine

Zuständigkeit beschränkt sich aber auf Bundesstraßen.

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

Der Ausbau der B 70 zwischen Mooskirchen und Gaisfeld wurde von jeher und schon

lange vor dem UVP - Gesetz in zwei verkehrswirksame Bauabschnitte geteilt, deren

Planungsbearbeitung, Verfahrensabwicklung und Baurealisierung einen unterschiedlichen

Zeithorizont aufweisen. - Während der Abschnitt "Krottendorf - Gaisfeld" im Detail

geplant vorliegt und als Baumaßnahme im Bauprogramm 1998 Aufnahme finden konnte,

werden für den Abschnitt "Mooskirchen - Krottendorf" derzeit die weiteren

Detailplanungen erst eingeleitet.

Eine Umgehung des UVP - Gesetzes ist daher auszuschließen. Ebenso ist auszuschließen,

daß diese begründete Vorgangsweise zu lasten der Umwelt und der Bewohner geht.