4109/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4375/J betreffend
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Straßenbau vorhaben
"Umfahrung Krottendorf - Gaisfeld" im Zuge der B 70, welche die Abgeordneten Pollet -
Kammerlander, Freundinnen und Freunde am 12.5.1998 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Ich werde diese Umweltverträglichkeitserklärung nicht noch einmal überprüfen, weil
aufgrund zusätzlich eingeholter Stellungnahmen (BH Voitsberg als Naturschutz - und
Wasserrechtsbehörde 1. Instanz sowie der Rechtsabteilung 6 des Amtes der
Steiermärkischen Landesregierung als Naturschutzbehörde) insgesamt keine
Beeinträchtigung der "Kainachinsel" zu erwarten ist.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Ich werde keine Veranlassung zur Einleitung einer Umweltverträglichkeitsprüfung treffen,
weil bescheidmäßig festgestellt wurde,
daß keine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchzuführen ist. Dieser Bescheid ist in Rechtskraft erwachsen und wurde auch nicht bei
den Höchstgerichten angefochten.
Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:
Für mich ist die durch Neutrassierung der Bundesstraße erzielbare Verkehrsverlagerung
und die damit verbundene Entlastung der in den Ortsgebieten wohnenden Bevölkerung
von Lärm- und Schadstoffen von entscheidender Bedeutung. Die Herstellung einer
entsprechenden Lebensqualität steht im Vordergrund. Demgegenüber ist die von Ihnen
angeführte geringfügige Zeitersparnis - unabhängig davon, daß sie von einem falschen
Geschwindigkeitsniveau ausgeht und auch die derzeit auftretenden Stausituationen nicht
berücksichtigt - von untergeordneter Bedeutung und bei zeitgemäßer Straßenplanung kein
vorrangiges Ziel. Daher ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich bezogen auf gewonnene
Sekunden gegenüber den erreichbaren Verbesserungen der Umweltsituation in
Wohngebieten irrelevant.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Diese Studie ist mir nicht bekannt.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Die vorgesehene Neutrassierung dient unter anderem auch der Verflüssigung des
Verkehrsablaufes auf die Bundesstraße. Aufgrund der vorliegenden Prognose ist jedoch
kein zusätzlicher Verkehr und damit keine zusätzliche Verkehrsbelastung infolge der
Neutrassierung zu erwarten.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Ein Bestandsausbau der B 70 wurde für beide Abschnitte geprüft und aufgrund der
örtlichen Zwangspunkte, der Unverträglichkeit aufgrund der Belastung für die Anrainer
und der Nichterreichbarkeit einer entsprechenden Leistungsfähigkeit (der Bestand ist
überlastet) ausgeschieden.
Ich bin aber auch der Meinung, daß sich Schiene und Straße nach den heutigen
verkehrlichen Gesichtspunkten nicht konkurrenzieren, sondern gemeinsam zu einer
Verbesserung der verkehrlichen Erreichbarkeit einer Region beitragen sollten. Meine
Zuständigkeit beschränkt sich aber auf Bundesstraßen.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Der Ausbau der B 70 zwischen Mooskirchen und Gaisfeld wurde von jeher und schon
lange vor dem UVP - Gesetz in zwei verkehrswirksame Bauabschnitte geteilt, deren
Planungsbearbeitung, Verfahrensabwicklung und Baurealisierung einen unterschiedlichen
Zeithorizont aufweisen. - Während der Abschnitt "Krottendorf - Gaisfeld" im Detail
geplant vorliegt und als Baumaßnahme im Bauprogramm 1998 Aufnahme finden konnte,
werden für den Abschnitt "Mooskirchen - Krottendorf" derzeit die weiteren
Detailplanungen erst eingeleitet.
Eine Umgehung des UVP - Gesetzes ist daher auszuschließen. Ebenso ist auszuschließen,
daß diese begründete Vorgangsweise zu lasten der Umwelt und der Bewohner geht.