4110/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4430/J betreffend des
Baubeginnes der Umfahrung Spital/Semmering, welche die Abgeordneten DI Schöggl und
Genossen am 14.5.1998 an mich richteten, stelle ich fest, daß der Bau der Umfahrung
Spital/Semmering seitens der ÖSAG im Rahmen der ASFINAG erfolgen wird. Ich habe
aber eine Information seitens der ÖSAG eingeholt, aufgrund welcher die
Anfragebeantwortung erstellt wurde:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Unter Voraussetzung eines klaglosen Vergabeverfahrens ist mit einem Baubeginn des
Tunnels Spital im September 1998 zu rechnen. Der dazugehörige Freilandabschnitt
Anschlußstelle Spital Ganzstein Ostportal soll im
Frühjahr 1999 begonnen werden.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Der Tassenverlauf ist im beiliegenden Lageplan 25.000 ersichtlich.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Grundsätzlich ist mit den für einen Baubetrieb üblichen Beeinträchtigungen innerhalb der
gesetzlichen Vorschriften zu rechnen, wobei die zur Verwendung gelangenden Geräte und
die zur Ausführung kommenden Baumethoden dem letzten Stand der Technik entsprechen
werden. Um die Belastung für die Anrainer auf ein Minimum zu reduzieren, werden den
bauausführenden Firmen die strengen Grenzen für Lärm - und Staubemissionen vertraglich
vorgeschrieben.
Darüber hinaus werden durch laufende Beweissicherungen an Gebäuden, Quellen etc. die
Interessen der anrainenden Bevölkerung gewahrt.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Hinsichtlich der Materialdisposition wurde in der Planung getrachtet, eine ausgeglichene
Massenbilanz zu erreichen. Die endgültige Massenbilanz hängt von der Qualität der vor
Ort angetroffenen Bodenmaterialien ab und kann sich zum Teil ändern.
Aus heutiger Sicht sind im Bereich des gesamten Bauloses ca 200.000 m³ nicht
verwendbares Überschußmaterial zu erwarten, welches auf Deponiestandorte
abtransportiert wird. Das wegzuschaffende Material geht mit dem Verlassen des
Baubereiches in das Eigentum des Auftragnehmers über, welcher für den ordnungs - und
vorschriftsgemäßen Abtransport unter
Nachweispflicht zu sorgen hat.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die Auswahl über Zahl und Ausmaß der Deponiestandorte ergibt sich im Zuge des
Baubetriebes in Abhängigkeit von den jeweiligen Auftragnehmern.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Die Endgestaltung der Deponiestandorte hängt von den jeweiligen Auflagen ab, die der
Auftragnehmer bei Nachweis zu befolgen hat.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Da der Auftragnehmer die Entsorgungspflicht zu übernehmen hat, wurden bezüglich der
Deponiestandorte keine diesbezüglichen Verhandlungen mit Grundbesitzern geführt.
Anlage konnte nicht gescannt werden !!