4110/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4430/J betreffend des

Baubeginnes der Umfahrung Spital/Semmering, welche die Abgeordneten DI Schöggl und

Genossen am 14.5.1998 an mich richteten, stelle ich fest, daß der Bau der Umfahrung

Spital/Semmering seitens der ÖSAG im Rahmen der ASFINAG erfolgen wird. Ich habe

aber eine Information seitens der ÖSAG eingeholt, aufgrund welcher die

Anfragebeantwortung erstellt wurde:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Unter Voraussetzung eines klaglosen Vergabeverfahrens ist mit einem Baubeginn des

Tunnels Spital im September 1998 zu rechnen. Der dazugehörige Freilandabschnitt

Anschlußstelle Spital Ganzstein Ostportal soll im Frühjahr 1999 begonnen werden.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Der Tassenverlauf ist im beiliegenden Lageplan 25.000 ersichtlich.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Grundsätzlich ist mit den für einen Baubetrieb üblichen Beeinträchtigungen innerhalb der

gesetzlichen Vorschriften zu rechnen, wobei die zur Verwendung gelangenden Geräte und

die zur Ausführung kommenden Baumethoden dem letzten Stand der Technik entsprechen

werden. Um die Belastung für die Anrainer auf ein Minimum zu reduzieren, werden den

bauausführenden Firmen die strengen Grenzen für Lärm - und Staubemissionen vertraglich

vorgeschrieben.

Darüber hinaus werden durch laufende Beweissicherungen an Gebäuden, Quellen etc. die

Interessen der anrainenden Bevölkerung gewahrt.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Hinsichtlich der Materialdisposition wurde in der Planung getrachtet, eine ausgeglichene

Massenbilanz zu erreichen. Die endgültige Massenbilanz hängt von der Qualität der vor

Ort angetroffenen Bodenmaterialien ab und kann sich zum Teil ändern.

Aus heutiger Sicht sind im Bereich des gesamten Bauloses ca 200.000 m³ nicht

verwendbares Überschußmaterial zu erwarten, welches auf Deponiestandorte

abtransportiert wird. Das wegzuschaffende Material geht mit dem Verlassen des

Baubereiches in das Eigentum des Auftragnehmers über, welcher für den ordnungs -  und

vorschriftsgemäßen Abtransport unter Nachweispflicht zu sorgen hat.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Die Auswahl über Zahl und Ausmaß der Deponiestandorte ergibt sich im Zuge des

Baubetriebes in Abhängigkeit von den jeweiligen Auftragnehmern.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Die Endgestaltung der Deponiestandorte hängt von den jeweiligen Auflagen ab, die der

Auftragnehmer bei Nachweis zu befolgen hat.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Da der Auftragnehmer die Entsorgungspflicht zu übernehmen hat, wurden bezüglich der

Deponiestandorte keine diesbezüglichen Verhandlungen mit Grundbesitzern geführt.

 

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