4112/AB XX.GP

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ. - Prof. Dr. Heinz FISCHER

Parlament

1017 Wien

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4365/J - NR/1998 betreffend die Kriterien bei der

Genehmigung von Ethik - Schulversuchen, die die Abgeordneten Maria Schaffenrath und

PartnerInnen am 12. Mai 1998 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

1. Wie viele Schulversuche zu einem Ethikunterricht gibt es derzeit an österreichischen

Schulen? Bitte um Auflistung nach Bundesländern und Schultypen.

Antwort

Im Schuljahr 1997/98 werden folgende Schulversuche betreffend den Ersatzpflichtgegenstand

Ethik geführt.

Tirol

Allgemein bildende höhere Schulen

Akademisches Gymnasium Innsbruck

BORG Innsbruck Fallmerayerstraße

BRG und BORG Landeck

Berufsbildende mittlere und höhere Schulen

HTL und Fachschulen Innsbruck Trenkwalderstraße

 

Vorarlberg:

 

Allgemein bildende höhere Schulen

                     BORG Götzis

                     BORG Lauterach

Wien:

 

Allgemein bildende höhere Schulen

                     BG/BRG und Wiku BRG Anton Baumgartner - Straße

                     BORG Hegelgasse 12

2. Wie viele Anträge auf Schulversuche zu einem Ethikunterricht liegen Ihrem Ministeri -

um derzeit zur Genehmigung vor? Wie viele wurden bereits genehmigt? Bitte um Auf -

listung nach Bundesländern und Schultypen.

5. Wie viele Anträge auf Ethik - Schulversuche wurden bislang an Landesschulräte ge -

richtet und wie viele wurden genehmigt?

Antwort:

Im Schuljahr 1998/99 werden die unter 1) genannten Schulversuche fortgeführt (Neubeginn in

der 9. und Fortsetzung in der l0. Schulstufe) und Anträge von weiteren Schulen genehmigt. Der

Schulversuch wird in diesem Schuljahr an folgenden Standorten geführt:

 

Oberösterreich:

 

Allgemein bildende höhere Schulen

                     BRG Kirchdorf/Krems

                     Berufsbildende mittlere und höhere Schulen

                     HBLA Linz - Landwiedstraße

                     HGBLA (Fachrichtung Tourismus) Bad Leonfelden

                     HBLA Kirchdorf/Krems

                     BHAK Vöcklabruck

                     BHAK Kirchdorf/Krems

                     Textilschule des Landes Oberösterreich

Salzburg:

 

Allgemein bildende höhere Schulen

                     BRG Salzburg, Akademiestraße

                     BG Zaunergasse

                     BORG Salzburg - Nonntal

                     BORG Mittersill

 

Berufsbildende mittlere und höhere Schulen

                     HTL Salzburg, Itzlinger Hauptstraße

                     HBLA Salzburg Guggenmoosstraße

                     BHAK/BHASCH Hallein

 

Steiermark:

 

Allgemein bildende höhere Schulen

                    BG und BRG Knittelfeld

 

Tirol:

 

Allgemein bildende höhere Schulen

                    Akademisches Gymnasium Innsbruck

                    BORG Innsbruck Fallmerayerstraße

                    BRG und BORG Landeck

 

Berufsbildende mittlere und höhere Schulen

                    HTL und Fachschulen lnnsbruck Trenkwalderstraße

 

Vorarlberg:

 

Allgemein bildende höhere Schulen

                    BORG Götzis

                    BORG Lauterach

                    BORG Feldkirch

                    BRG und BORG Dombirn - Schoren

Berufsschulen

                       GBS Dornbirn

 

Wien:

 

Allgemein bildende höhere Schulen

BG, BRG und Wiku BRG Anton Baumgartner - Straße

                     BORG Hegelgasse 12

 

3. Wie lange liegen diese Anträge auf Schulversuche zu einem Ethikunterricht bereits im

Unterrichtsministerium und bis wann wird darüber entschieden?

 

Antwort

Eine Erledigung betreffend die Genehmigung an den angeführten Standorten ist bereits an die

Landesschulräte ergangen.

 

4. Nach welchen Kriterien wird über die Genehmigung von Schulversuchen zu einem

Ethikunterricht entschieden?

 

Antwort

Gemäß seinem pädagogischen Konzept ist die Führung des Schulversuchs auf der 9. bis 12.

Schulstufe geplant. Auf Grund des Beginnes im Schuljahr 1997/98 wird er im Schuljahr 1998/99

nur auf der 9. und 10. Schulstufe geführt. Vorzulegen sind ein Lehrplan mit Schwerpunkten zur

ethischen Vertiefung, die Zustimmung gemäß § 7 SchOG und die grundsätzliche didaktische

Zielsetzung am jeweiligen Standort.

 

Die Bundesministerin