4113/AB XX.GP
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ. - Prof. Dr. Heinz FISCHER
Parlament
1017 Wien
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4431/J - NR/1998 betreffend zukünftige Aufteilung
der Basisfinanzierung der Museen im Zuge der Erlangung der Vollrechtsfähigkeit, die die
Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Freundinnen und Freunde am 14 Mai 1998
an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. Existiert, wie die uns vorliegenden Informationen nahelegen, bereits ein Aufteilungs -
schlüssel für die Höhe der zukünftigen Basisfinanzierung der einzelnen Häuser?
2. Wenn Frage 1 positiv beantwortet wurde: Wie sieht diese Basisfinanzierung konkret
aus, d.h. welches Museum wird wieviel bekommen?
Antwort
Die Basisfinanzierung gemäß § 5 Abs. 4 Bundesmuseen - Gesetz setzt sich aus folgenden drei
Kostenbestandteilen zusammen.
- gegenwärtiger laufender Aufwand (Personal, Anlagen, gesetzliche Verpflichtungen, Aufwen -
dungen) für die Bundesmuseen in Höhe von 779 Mio.S, vermindert um die nach dem neuen
System den Häusern direkt zufließenden Einnahmen in Höhe von insgesamt 57 Mio.S.
- laufender Aufwand für künftig zusätzlich zu bewirtschaftende Flächen für den Zeitraum 2000
bis 2002 (Betriebskosten für das erweiterte Technische Museum, für das neu zu beziehende
Museum moderner Kunst Stiftung Ludwig und die restaurierte Albertina),
- Ausgliederungsabhängige Anpassungen (Startausgaben, Liegenschaftsverwaltung, Pensions -
beiträge für Beamte)
Von diesen drei Kostenbestandteilen wird der erste folgendermaßen auf die einzelnen Häuser
aufgeteilt:
|
Museen |
Betrag (Mio. S) |
Anteil |
|
|
|
|
|
Kunsthistonsches Museum |
175,877 |
24,36 % |
|
Naturhistorisches Museum |
149,880 |
20,77 % |
|
Völkerkundemuseum |
33,801 |
4,68 % |
|
Österreichische Galerie |
52,605 |
7,29 % |
|
Albertina |
42,592 |
5,90 % |
|
Museum für Angewandte Kunst |
96,261 |
13,33 % |
|
Museum Moderner Kunst Stiftung Ludwig |
77,778 |
10,77 % |
|
Technisches Museum Wien |
68,839 |
9,53 % |
|
Theater Museum |
24.367 |
3,37 % |
|
Total |
722,000 |
100,00 % |
Hiezu ist zu bemerken, dass die einzelnen Häuser in der Zeit vor der Überleitung in die neue
Rechtsform zusätzlich zu obigen Beträgen die von ihnen lukrierten Einnahmen im Gesamtbetrag
von 57 Mio. S erhalten. Diese Zuteilung fällt für jedes Haus mit der Überleitung weg, weil ab
diesem Zeitpunkt die lukrierten Einnahmen nicht mehr zugunsten des Bundeshaushalts
vereinnahmt werden, sondern beim Haus verbleiben.
Das Pathologisch - anatomische Bundesmuseum, das nicht in die neue Rechtsform übergeleitet
wird, sondern im Status einer Einrichtung im Sinne des § 31 FOG verbleibt, wird getrennt von
vorstehender Rechnung im Teilheft des Bundesvoranschlages budgetiert.
3. Wenn Frage 1 positiv beantwortet wurde: Nach welchen Kriterien wurde dieser Schlüs -
sel erstellt?
Antwort:
Für die Aufteilung des vorerwähnten Kostenbestandteiles (gegenwärtiger laufender Aufwand)
wurde bereits in den letzten Jahren im Rahmen der Haushaltsgebarung des Bundes ein System
entwickelt und die darin enthaltenen Möglichkeiten genutzt. Ausgabe - Einnahmen - Stellen,
Kostenträger,
eigene Dienststellenkennzahl, Zero - Budgeting, Globalbudgets, um solcherart
ein
möglichst genaues Bild zu erhalten. Die jeweilige Aufteilungsquote orientiert sich am
traditionellen Aufgabenbereich, wie er in den Museumsordnungen dargestellt ist und berück -
sichtigt neben der speziellen Aufgabenstellung auch die Anzahl der Mitarbeiter, das Besucher -
aufkommen, die bewirtschafteten Flächen sowie haustechnische Vorgaben. Es wurde von den
faktisch betriebenen Wirkungsbereichen ausgegangen, zumal auch das Sammlungsgut, das die
materielle Basis der Tätigkeit darstellt, als solches keine Veränderung erfährt. Die Quote der
Aufteilung richtet sich nach den bisherigen Erfahrungswerten, wobei diese Quote den bereits
übergeleiteten Museen durch einen Globalbetrag, den anderen noch nach dem Teilheft des
jeweiligen Bundeshaushaltsgesetzes zugewiesen wird. Es muss festgehalten werden, dass dieses
System eine Bevorzugung der zuerst übergeleiteten Häuser ausschließt.
Die Bundesministerin