4113/AB XX.GP

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ. - Prof. Dr. Heinz FISCHER

Parlament

1017 Wien

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4431/J - NR/1998 betreffend zukünftige Aufteilung

der Basisfinanzierung der Museen im Zuge der Erlangung der Vollrechtsfähigkeit, die die

Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Freundinnen und Freunde am 14 Mai 1998

an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

1. Existiert, wie die uns vorliegenden Informationen nahelegen, bereits ein Aufteilungs -

schlüssel für die Höhe der zukünftigen Basisfinanzierung der einzelnen Häuser?

2. Wenn Frage 1 positiv beantwortet wurde: Wie sieht diese Basisfinanzierung konkret

aus, d.h. welches Museum wird wieviel bekommen?

Antwort

Die Basisfinanzierung gemäß § 5 Abs. 4 Bundesmuseen - Gesetz setzt sich aus folgenden drei

Kostenbestandteilen zusammen.

-   gegenwärtiger laufender Aufwand (Personal, Anlagen, gesetzliche Verpflichtungen, Aufwen -

    dungen) für die Bundesmuseen in Höhe von 779 Mio.S, vermindert um die nach dem neuen

    System den Häusern direkt zufließenden Einnahmen in Höhe von insgesamt 57 Mio.S.

-   laufender Aufwand für künftig zusätzlich zu bewirtschaftende Flächen für den Zeitraum 2000

    bis 2002 (Betriebskosten für das erweiterte Technische Museum, für das neu zu beziehende

    Museum moderner Kunst Stiftung Ludwig und die restaurierte Albertina),

-   Ausgliederungsabhängige Anpassungen (Startausgaben, Liegenschaftsverwaltung, Pensions -

    beiträge für Beamte)

Von diesen drei Kostenbestandteilen wird der erste folgendermaßen auf die einzelnen Häuser

aufgeteilt:

 

Museen

 Betrag (Mio. S)

 Anteil

 

 

 

Kunsthistonsches Museum

 175,877

 24,36 %

Naturhistorisches Museum

 149,880

 20,77 %

Völkerkundemuseum

 33,801

 4,68 %

Österreichische Galerie

 52,605

 7,29 %

Albertina

 42,592

 5,90 %

Museum für Angewandte Kunst

 96,261

 13,33 %

Museum Moderner Kunst Stiftung Ludwig

 77,778

 10,77 %

Technisches Museum Wien

 68,839

 9,53 %

Theater Museum

 24.367

 3,37 %

Total

 722,000

 100,00 %

 

Hiezu ist zu bemerken, dass die einzelnen Häuser in der Zeit vor der Überleitung in die neue

Rechtsform zusätzlich zu obigen Beträgen die von ihnen lukrierten Einnahmen im Gesamtbetrag

von 57 Mio. S erhalten. Diese Zuteilung fällt für jedes Haus mit der Überleitung weg, weil ab

diesem Zeitpunkt die lukrierten Einnahmen nicht mehr zugunsten des Bundeshaushalts

vereinnahmt werden, sondern beim Haus verbleiben.

Das Pathologisch - anatomische Bundesmuseum, das nicht in die neue Rechtsform übergeleitet

wird, sondern im Status einer Einrichtung im Sinne des § 31 FOG verbleibt, wird getrennt von

vorstehender Rechnung im Teilheft des Bundesvoranschlages budgetiert.

3. Wenn Frage 1 positiv beantwortet wurde: Nach welchen Kriterien wurde dieser Schlüs -

sel erstellt?

Antwort:

Für die Aufteilung des vorerwähnten Kostenbestandteiles (gegenwärtiger laufender Aufwand)

wurde bereits in den letzten Jahren im Rahmen der Haushaltsgebarung des Bundes ein System

entwickelt und die darin enthaltenen Möglichkeiten genutzt. Ausgabe - Einnahmen - Stellen,

Kostenträger, eigene Dienststellenkennzahl, Zero - Budgeting, Globalbudgets, um solcherart ein

möglichst genaues Bild zu erhalten. Die jeweilige Aufteilungsquote orientiert sich am

traditionellen Aufgabenbereich, wie er in den Museumsordnungen dargestellt ist und berück -

sichtigt neben der speziellen Aufgabenstellung auch die Anzahl der Mitarbeiter, das Besucher -

aufkommen, die bewirtschafteten Flächen sowie haustechnische Vorgaben. Es wurde von den

faktisch betriebenen Wirkungsbereichen ausgegangen, zumal auch das Sammlungsgut, das die

materielle Basis der Tätigkeit darstellt, als solches keine Veränderung erfährt. Die Quote der

Aufteilung richtet sich nach den bisherigen Erfahrungswerten, wobei diese Quote den bereits

übergeleiteten Museen durch einen Globalbetrag, den anderen noch nach dem Teilheft des

jeweiligen Bundeshaushaltsgesetzes zugewiesen wird. Es muss festgehalten werden, dass dieses

System eine Bevorzugung der zuerst übergeleiteten Häuser ausschließt.

Die Bundesministerin