4119/AB XX.GP

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Apfelbeck und Genossen haben am 12. Mai 1998 unter

der Nr. 4360/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "offene Fragen

zum Förderungsbericht 1996" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit

in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Elf.

Zu 2:

Diesbezüglich verweise ich auf die im Förderungsbericht 1996 (III - 107 d.B. XX.GP) unter

dem Ansatz 1/40006/41/Priv. ausgewiesenen Beträge.

Zu 3:

Keine.

Zu 4:

Ja.

Zu 5 und 6:

Die Vergabe der Förderungsmittel wird von einer Mitarbeiterin der Verwendungsgruppe B

als Teilaufgabe besorgt. Über den konkreten zeitlichen Aufwand dieser Tätigkeit werden

keine Aufzeichnungen geführt.

Zu 7:

Die Überprüfung der tatsächlichen Verwendung der Fördergelder erfolgt durch einen

Bediensteten der Buchhaltung. Auch über den Zeitaufwand für diese Teilaufgabe werden

keine Aufzeichnungen geführt.

Zu 8:

Alle Förderungsempfänger wurden hinsichtlich der widmungsgemäßen Verwendung der

zuerkannten Förderung überprüft.

Zu 9 und 10:

Entfällt.

Zu 11:

Im Förderjahr 1996 wurden 13 Ansuchen gestellt.

Zu 11a und 11b:

Zehn Anträgen wurde entsprochen, davon zweien nicht in voller Höhe.

Zu 11c:

Die Höhe der beantragten Förderungen finden ihre Beschränkung in der vorgegebenen

Dotierung des Voranschlagsatzes für Förderungen des Bundesministeriums für

Landesverteidigung.

Zu 11d:

Die Förderungsmittel des Bundesministeriums für Landesverteidigung sind grundsätzlich für

Vereinigungen bestimmt, deren Ausrichtung Zwecken der umfassenden Landesverteidigung

dienlich ist. Abgesehen davon kann, wie bereits zur Frage 11c ausgeführt, auf Grund der

vorgegebenen Dotierung des VA - Ansatzes nur ein beschränkter Betrag an Förderungen zur

Verteilung gelangen.