412/AB
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
383/J betreffend Anstieg des Ost-West-Transits in Österreich,
welche die Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde am
12. April 1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren
Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1, 2, 3, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12 und 14 der
Anfrage:
Zu den angesprochenen Fragestellungen liegen keine aktuellen
Datengrundlagen vor.
Die Entwicklung der Ost-West-orientierten Verkehrsströme nach und
durch Österreich werden derzeit in einer umfangreichen Studie im
Auftrag der ''Planungsgemeinschaft Ostregion (PGO) '' , bestehend aus
den Ländern Wien, NÖ und Burgenland detailliert untersucht.
Die Studie ist zweigeteilt :
Teil 1 : Straßenverkehrserhebung, Außenverkehr Wiener Region
Teil 2 : Verkehrsentwicklung Ost Region; Aktualisierung 1989-1995
Eine detaillierte Beantwortung der Fragestellungen, insbesondere
was Verkehrsentwick1ung, Routenwahl, Modal-Split und andere
Detailproblembereiche betrifft, sollte das Untersuchungsergebnis
der angesprochenen Studie erbringen ( Abschluß voraussichtlich
Mitte 1996 ) .
Nach Vorliegen der Studie werden von den zuständigen Stellen
( PGO, BMWVK, BMWA, etc. ) Maßnahmenüber1egungen vorgenommen
werden.
Aus diesem Grund können diese Fragen derzeit nicht ausführlicher
beantwortet werden.
Antwort zu den Punkten 4, 13, 20 und 21 der Anfrage :
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Kompetenzbe-
reich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage :
Die Auswirkungen der geplanten B 301 wurden im Rahmen einer ver-
kehrsträgerübergreifenden Untersuchung der ÖSAG gemeinsam mit der
Planungsgemeinschaft Ost ( PGO ) geprüft.
Nach dem Ergebnis dieser Untersuchungen kann mit dem Ausbau der
B 301 - gemeinsam mit den ebenfalls in Planung befindlichen Orts-
umfahrungen im Zuge der radial nach Wien gerichteten Bundes-
straßen B im Südosten von Wien sowie Setzung geeigneter Maßnahmen
auf dem Gebiet des öffentlichen Verkehrs - eine weitgehende Ent-
lastung der im Planungsraum befindlichen Siedlungsbereiche er-
reicht werden. Genauere Aussagen - insbesondere was die Lärm- und
Schadstoffemissionen anbelangt - sind aus den Unterlagen im Zu-
sammenhang mit dem bereits eingeleiteten Umweltverträglichkeits-
prüfungsverfahren zu erwarten.
Die Planungen für die B 50 ( als Verbindung zwischen dem neuen
Grenzübergang bei Kittsee und der A 4 Ost Autobahn ) befinden sich
noch in Ausarbeitung , sodaß hinreichend genaue Aussagen über die
mit diesem Bauvorhaben verbundenen Auswirkungen derzeit nicht
getroffen werden können.
Antwort zu den Punkten 15 und 22 der Anfrage :
Ob und inwieweit eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit der
verschiedenen Bundesländer mit den angrenzenden Nachbarstaaten
gepflogen wird , fällt in den Kompetenzbereich der Länder und kann
nicht beantwortet werden. Auf informeller Ebene bestehen Kontakte
zwischen den jeweiligen Straßenbauabteilungen, insbesondere was
den Ausbau bzw. Erweiterung der bestehenden Grenzübergänge anbe-
langt . Im übrigen wird auf die Zuständigkeit des Bundesmini-
steriums für auswärtige Angelegenheiten verwiesen.
Antwort zu Punkt 16 der Anfrage :
Nach meinem Wissen werden von den jeweils zuständigen BStV . keine
umfassenden Schadstoffmessungen durchgeführt , diesbezügliche
Messungen und okumentationen werden im Rahmen der Landes-Zustän-
digkeit von den einschlägigen Landesdienststellen durchgeführt .
Nähere Ergebnisse sind dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten nicht bekannt .
Antwort zu den Punkten 17 bis 19 der Anfrage :
Einzige Möglichkeit zur Einflußnahme Österreichs in innerstaat-
liche Angelegenheiten anderer Länder erscheint in dieser Be-
ziehung die Zusammenarbeit in internationalen Gremien. So fand am
7 . Mai 1996 die Konstituierende Sitzung für Verkehrsinfrastruk-
turkoordinierung zwischen den Staaten Mittel- und Osteuropas und
den EU-Mitgliedsstaaten statt , die sicherlich als Plattform für
eine Einflußnahme der österreichischen Verkehrspolitik dienen
kann.
Ein alleiniges Eingreifen Österreichs in die verkehrspolitische
Autonomie von Nachbarstaaten ist jedoch sicherlich nicht ziel-
führend .