412/AB

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

383/J betreffend Anstieg des Ost-West-Transits in Österreich,

welche die Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde am

12. April 1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren

Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1, 2, 3, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12 und 14 der

Anfrage:

 

Zu den angesprochenen Fragestellungen liegen keine aktuellen

Datengrundlagen vor.

 

Die Entwicklung der Ost-West-orientierten Verkehrsströme nach und

durch Österreich werden derzeit in einer umfangreichen Studie im

Auftrag der ''Planungsgemeinschaft Ostregion (PGO) '' , bestehend aus

den Ländern Wien, NÖ und Burgenland detailliert untersucht.

 

Die Studie ist zweigeteilt :

 

Teil 1 : Straßenverkehrserhebung, Außenverkehr Wiener Region

Teil 2 : Verkehrsentwicklung Ost Region; Aktualisierung 1989-1995

 

Eine detaillierte Beantwortung der Fragestellungen, insbesondere

was Verkehrsentwick1ung, Routenwahl, Modal-Split und andere

Detailproblembereiche betrifft, sollte das Untersuchungsergebnis

der angesprochenen Studie erbringen ( Abschluß voraussichtlich

Mitte 1996 ) .

 

Nach Vorliegen der Studie werden von den zuständigen Stellen

( PGO, BMWVK, BMWA, etc. ) Maßnahmenüber1egungen vorgenommen

werden.

 

Aus diesem Grund können diese Fragen derzeit nicht ausführlicher

beantwortet werden.

 

Antwort zu den Punkten 4, 13, 20 und 21 der Anfrage :

 

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Kompetenzbe-

reich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage :

 

Die Auswirkungen der geplanten B 301 wurden im Rahmen einer ver-

kehrsträgerübergreifenden Untersuchung der ÖSAG gemeinsam mit der

Planungsgemeinschaft Ost ( PGO ) geprüft.

Nach dem Ergebnis dieser Untersuchungen kann mit dem Ausbau der

B 301 - gemeinsam mit den ebenfalls in Planung befindlichen Orts-

umfahrungen im Zuge der radial nach Wien gerichteten Bundes-

straßen B im Südosten von Wien sowie Setzung geeigneter Maßnahmen

auf dem Gebiet des öffentlichen Verkehrs - eine weitgehende Ent-

lastung der im Planungsraum befindlichen Siedlungsbereiche er-

reicht werden. Genauere Aussagen - insbesondere was die Lärm- und

 

Schadstoffemissionen anbelangt - sind aus den Unterlagen im Zu-

sammenhang mit dem bereits eingeleiteten Umweltverträglichkeits-

prüfungsverfahren zu erwarten.

 

Die Planungen für die B 50 ( als Verbindung zwischen dem neuen

Grenzübergang bei Kittsee und der A 4 Ost Autobahn ) befinden sich

noch in Ausarbeitung , sodaß hinreichend genaue Aussagen über die

mit diesem Bauvorhaben verbundenen Auswirkungen derzeit nicht

getroffen werden können.

 

Antwort zu den Punkten 15 und 22 der Anfrage :

 

Ob und inwieweit eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit der

verschiedenen Bundesländer mit den angrenzenden Nachbarstaaten

gepflogen wird , fällt in den Kompetenzbereich der Länder und kann

nicht beantwortet werden. Auf informeller Ebene bestehen Kontakte

zwischen den jeweiligen Straßenbauabteilungen, insbesondere was

den Ausbau bzw. Erweiterung der bestehenden Grenzübergänge anbe-

langt . Im übrigen wird auf die Zuständigkeit des Bundesmini-

steriums für auswärtige Angelegenheiten verwiesen.

 

Antwort zu Punkt 16 der Anfrage :

 

Nach meinem Wissen werden von den jeweils zuständigen BStV . keine

umfassenden Schadstoffmessungen durchgeführt , diesbezügliche

Messungen und okumentationen werden im Rahmen der Landes-Zustän-

digkeit von den einschlägigen Landesdienststellen durchgeführt .

Nähere Ergebnisse sind dem Bundesministerium für wirtschaftliche

Angelegenheiten nicht bekannt .

 

Antwort zu den Punkten 17 bis 19 der Anfrage :

 

Einzige Möglichkeit zur Einflußnahme Österreichs in innerstaat-

liche Angelegenheiten anderer Länder erscheint in dieser Be-

ziehung die Zusammenarbeit in internationalen Gremien. So fand am

7 . Mai 1996 die Konstituierende Sitzung für Verkehrsinfrastruk-

turkoordinierung zwischen den Staaten Mittel- und Osteuropas und

den EU-Mitgliedsstaaten statt , die sicherlich als Plattform für

eine Einflußnahme der österreichischen Verkehrspolitik dienen

kann.

 

Ein alleiniges Eingreifen Österreichs in die verkehrspolitische

Autonomie von Nachbarstaaten ist jedoch sicherlich nicht ziel-

führend .