4123/AB XX.GP

 

An den

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Wien, am 10. Juli 1998

GZ 61 1000/35 - Präs.1/98

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Keppelmüller und Genossen haben am

12.5.1998 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 4390/J betreffend “die Inten -

sivierung der Lärmschutzpolitik” gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu

beantworten:

ad 1und 2

Die Verringerung der Lärmbelastung ist meinem Haus schon seit langem ein wichti -

ges Anliegen. Das EU - Grünbuch “Künftige Lärmschutzpolitik” wurde deshalb grund -

sätzlich sehr begrüßt und ausführlich dazu Stellung genommen. Aus der Sicht des

Umweltressorts soll im Bereich Lärmschutz der Lärmprävention und der Lärmver -

meidung Priorität eingeräumt werden. Ein weiteres Ziel der künftigen Lärmpolitik

muß eine Verringerung der Belastung hinsichtlich der damit verbundenen Gesund -

heitsgefährdung sein.

Die Hauptquelle der Lärmbelastung in Österreich ist der Verkehr, wobei der

Straßenverkehrslärm als Hauptlärmerreger dominiert. Bewohner von Wohnungen mit

sehr starker oder starker Lärmbelastung nennen zu etwa 80 % den Verkehr

allgemein und zu rund 70 % Kraftfahrzeuge im besonderen als Lärmquelle.

Lärmminderungskonzepte sind daher von sehr hoher Wichtigkeit. Der

Österreichische Arbeitsring für Lärmbekämpfung (ÖAL) wurde von meinem Ressort

beauftragt, eine Richtlinie zur Erstellung von derzeit freiwilligen Lärmsanierungs -

plänen zu erarbeiten.

Mit der bereits vorliegenden Richtlinie Nr.36 “Schalltechnische Grundlagen für die

örtliche und überörtliche Raumplanung - Erstellung von Schallemissionsplänen,

Konfliktplänen und Planung von Lärmminderungsmaßnahmen, soll eine österreich -

weit einheitliche Erstellung von Lärmbelastungskarten und nachfolgende

Lärmsanierungsplanung ermöglicht werden.

Ich darf in diesem Zusammenhang auch auf die zum Bereich Lärmvermeidung im

Verkehrsbereich im “Nationalen Umweltplan” erarbeiteten Maßnahmen verweisen.

Diese Festlegungen gelten als ökologische Leitlinie der österreichischen

Bundesregierung und sind von den jeweils zuständigen Ressorts zu berücksichtigen.

Seitens des Umweltressorts wird jedenfalls sowohl national als auch auf Ebene der

EU auf eine aktive Umsetzung dieser Maßnahme gedrängt.