4125/AB XX.GP
An den
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Wien, am 10. Juli 1998
GZ 61 1000/37 - Präs. 1/98
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Keppelmüller und Genossen haben am
12.5.1998 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 4392/J betreffend
“ökologische Verträglichkeit der Abfallverbrennung” gerichtet. Ich beehre mich, diese
wie folgt zu beantworten:
ad 1
Zunächst darf ich festhalten, daß die zitierte Studie nicht von der TU - Wien erstellt
worden ist. Die von Zivilingenieur Univ. Prof. Dr. Albert Hackl, vormals Professor an
der Technischen Universität Wien, unter Mitarbeit von Dr. Mauschitz (TU - Wien) ver -
faßte Studie ,,Klimarelevanz der Abfallwirtschaft” wurde von meinem Ressort in Auf -
trag gegeben, fachlich begleitet und am Beginn des heurigen Jahres auch veröffent -
licht. Dementsprechend werden die Ergebnisse der genannten Studie auch von mir
mitgetragen und grundsätzlich positiv beurteilt.
ad 2 und 3
Die im politischen Konsens getroffenen Bestimmungen der Deponieverordnung er -
möglichen unter bestimmten Voraussetzungen neben der thermischen Behandlung
auch den Einsatz sogenannter mechanisch - biologischer
Verfahren.
Ungeachtet dessen wurde seitens meines Ressorts immer wieder zum Ausdruck
gebracht (insbesondere in den Bundes - Abfallwirtschaftsplänen 1992, 1995 und zu -
letzt 1998), daß die thermische Behandlung von Restmüll als sinnvolle und notwen -
dige Behandlungseinrichtung angesehen werden muß und bei Anwendung geeig -
neter Technologien die umweltentlastenden Auswirkungen im Vergleich zu alternati -
ven Behandlungsverfahren überwiegen. Diese Ansicht wurde auch von der gegen -
ständlichen Studie hinsichtlich der Klimarelevanz untermauert. Es ist allerdings anzu -
merken, daß auch mechanisch - biologische Behandlungsanlagen gegenüber dem
status quo (direkte Ablagerung unbehandelter Abfälle) bereits einen relevanten Bei-
trag zum Klimaschutz leisten können. Weiters sind die eklatanten ,,Klimavorteile” der
thermischen Abfallbehandlung nur im Falle der Nutzung von Strom und Wärme ge -
geben. Bei alleiniger Verstromung der gewonnenen Energie ergeben sich gegenüber
der mechanisch - biologischen Behandlung keine Vorteile. Im übrigen ist auch bei
Anwendung mechanisch - biologischer Verfahren die abgetrennte heizwertreiche
Fraktion (immerhin rd. 30%) einer thermischen Behandlung zuzuführen.
Da sich die Genehmigungsfähigkeit einzelner Abfallbehandlungsanlagen nicht primär
nach dem Klimaschutz verschiedener Abfallbehandlungsstrategien ausrichtet, ist
mein Ressort vor allem bemüht, für einen umweltgerechten Betrieb derartiger
Anlagen zu sorgen. Insbesondere zur Vermeidung unzulässiger Emissionen wurden
daher in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt zunächst “Grundlagen für eine
Technische Anleitung zur mechanisch - biologischen Vorbehandlung von Abfällen”
entwickelt, die in weiterer Folge in eine verbindliche Richtlinie bzw., soweit
erforderlich, in eine Verordnung nach § 29 Abs. 18 Abfallwirtschaftsgesetz Eingang
finden sollen.