4126/AB XX.GP

 

An den

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Wien, am 10. Juli 1998

GZ 61 1000/38 - Präs.1/98

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Keppelmüller und Genossen haben am

12.5.1998 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 4393/J betreffend “die

Weiterentwicklung des Montrealprotokolles” gerichtet. Ich beehre mich, diese wie

folgt zu beantworten:

ad 1

Die Europäische Union wird den in den beiden vergangenen Jahren beschrittenen

Weg eines beschleunigten HFCKW - Ausstiegs konsequent weiterverfolgen. Dies wird

durch einen Vorschlag der Europäischen Kommission (EK) zu einer neuen EU - Ver -

ordnung über ozonabbauende Substanzen dokumentiert, in welcher für viele

HFCKW - Anwendungsbereiche zeitlich vorgezogene Verwendungsverbote vorge -

schlagen werden. Auf Grundlage dieser neuen Verordnung soll der Ausstieg aus

einem Großteil der Anwendungen in den Jahren 2000 bis 2004 vollzogen werden,

was einer deutlichen Annäherung der EU - Verordnung an bereits normierte Verwen -

dungsverbote (für die Jahre 2000 bis 2002) in Österreich, Deutschland und Däne -

mark entspricht.

Eine beschleunigte Reduktion des HFCKW - Verbrauchs sowie die Einführung

produktionsseitiger Beschränkungsmaßnahmen im Montreal - Protokoll wurden

bereits im Rahmen der 9. Vertragsstaatenkonferenz im September 1997 von der

Europäischen Union und der Schweiz vorgeschlagen, scheiterten jedoch am

Widerstand der USA und einiger Entwicklungsländer (Art. 5 - Staaten), v.a. Indiens.

In einer in Montreal verfaßten HFCKW - Deklaration kündigten die

Unterzeichnerländer (EU, osteuropäische, sowie einige südamerikanische und

afrikanische Staaten) an, dieses Thema bei der 11. Vertragsstaatenkonferenz im

Herbst 1999 erneut aufzugreifen. Die Vorbereitungen zu diesem neuerlichen

Versuch werden unter österreichischer Präsidentschaft im Herbst 1998 auf

europäischer Ebene getroffen werden. Für Jänner 1999 plant die EK die Abhaltung

eines HFCKW - Workshops (Bewertung der neuesten wissenschaftlichen

Erkenntnisse, Daten, Statistiken, etc.; bzw. Schlußfolgerungen), bei dem eine

koordinierte weitere Vorgangsweise für die Vertragsstaatenkonferenz 1999 diskutiert

werden soll.

Da nach aktuellen Erhebungen viele Art. 5 - Staaten die im Montreal - Protokoll

festgeschriebenen Reduktionen voraussichtlich nicht erreichen und sich daher im

nicht - vertragskonformen Zustand befinden werden, ist jedoch zu befürchten, daß der

Einsatz von HFCKW als Alternativen und als Mittel zur Reduktion von FCKW und

damit zur Einhaltung des Protokolls von den Art. 5 - Staaten ins Treffen geführt wird.

Andererseits muß im Jahr 1999 auch die Wiederauffüllung des Multilateralen Fonds,

aus welchem entsprechende Projekte für Art. 5 - Staaten finanziert werden, diskutiert

werden (1996 bis 1999 betrug das Fondsvolumen ca. 550 Mio. US $). Eine mögliche

Erhöhung des Fondsvolumens, die voraussichtlich von den Art. 5 - Staaten gefordert

werden wird, könnte daher von der Einführung entsprechender HFCKW - Maßnahmen

abhängig gemacht werden. Alternativ würde auch eine Zweckbindung der Geldmittel

- beispielsweise nur mehr Förderung von nicht HFCKW - Alternativen - eine gewisse

Entwicklung weg von HFCKW begünstigen.

ad 2

Grundsätzlich ist zu bemerken, daß eine Umschichtung zugunsten von

Methylbromidprojekten im Rahmen des Multilateralen Fonds bereits durch die

Entscheidung in Montreal stattgefunden hat (von Art. 5 - Staaten geforderte

Rahmenbedingung zur Zustimmung zum Methylbromidausstieg). Zusätzliche

finanzielle Unterstützung von Art. 5 - Staaten zum Methylbromidausstieg könnte

prinzipiell jederzeit durch entsprechende bilaterale Projekte gewährt werden (bis zu

20% des Beitrags zum Multilateralen Fonds können von den Beitragszahlern für

bilaterale Projekte zweckgebunden verwendet werden).

Im Bereich des Methylbromidausstiegs kann auch ein effizienter Technologie -

Transfer sehr gute Ergebnisse erzielen (Einführung alternativer Methoden, u.a. auch

biologischer Landbau etc.). Als weitere Maßnahme wäre auch die

Positivkennzeichnung von umweltfreundlich erzeugten Produkten zu diskutieren. Ein

solches System wird bereits in den Niederlanden für Schnittblumen auf Ebene des

Zwischenhandels erprobt (von ersten positiven Erfahrungen wurde beim

Methylbromid -Workshop Ende Mai 1998 berichtet).

ad 3

Aus Anlaß der Wiederauffüllung des Multilateralen Fonds soll eine

Gesamtbewertung der aktuellen Situation des Ausstiegs der Art. 5 - Staaten aus

ozonabbauenden Substanzen (ODS) bis zur Vertragsstaatenkonferenz 1999

durchgeführt werden (vorgeschlagene Entscheidung für die diesjährige

vertragsstaatenkonferenz in Kairo). Auf Grundlage der Ergebnisse dieser

Untersuchung, durchgeführt vom ,,Technology and Economic Assessment Panel” der

UNEP, sollen die Auswirkungen der bisher durchgeführten bi - und multilateralen

Projekte auf den zukünftigen Bedarf der Art. 5 - Staaten bezüglich ODS abgeschätzt

werden. Generell kann eine Reduktion der FCKW - Produktion in Art. 5 - Staaten

wahrscheinlich nur über die Reduktion des Bedarfs erfolgen, d.h. effiziente

Ausstiegsprojekte. Ferner gehen Überlegungen in Richtung einer Modifikation des

Ausstiegsplanes für Drittweltländer.

ad 4

Der sogenannte ,,Compliance Mechanismus” des Montreal Protokolls wird zur Zeit

überarbeitet. Eine kleine Kontaktgruppe, zusammengesetzt aus je 5 Vertretern von

Industrie - und Art. 5 - Staaten überprüft die Möglichkeit von Sanktionen, wie

Handelsbeschränkungen mit ODS. Die Ergebnisse dieser Kontaktgruppe werden auf

den Konferenzen in Genf (Open Ended Working Group, Juli 1998) und in Kairo

(Vertragsstaatenkonferenz, November 1998) präsentiert werden. Auf Grundlage

dieses Vorschlags soll ein neuer Compliance Mechanismus beschlossen werden.