4126/AB XX.GP
An den
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Wien, am 10. Juli 1998
GZ 61 1000/38 - Präs.1/98
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Keppelmüller und Genossen haben am
12.5.1998 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 4393/J betreffend “die
Weiterentwicklung des Montrealprotokolles” gerichtet. Ich beehre mich, diese wie
folgt zu beantworten:
ad 1
Die Europäische Union wird den in den beiden vergangenen Jahren beschrittenen
Weg eines beschleunigten HFCKW - Ausstiegs konsequent weiterverfolgen. Dies wird
durch einen Vorschlag der Europäischen Kommission (EK) zu einer neuen EU - Ver -
ordnung über ozonabbauende Substanzen dokumentiert, in welcher für viele
HFCKW - Anwendungsbereiche zeitlich vorgezogene Verwendungsverbote vorge -
schlagen werden. Auf Grundlage dieser neuen Verordnung soll der Ausstieg aus
einem Großteil der Anwendungen in den Jahren 2000 bis 2004 vollzogen werden,
was einer deutlichen Annäherung der EU - Verordnung an bereits normierte Verwen -
dungsverbote (für die Jahre 2000 bis 2002) in Österreich, Deutschland und Däne -
mark entspricht.
Eine beschleunigte Reduktion des HFCKW - Verbrauchs sowie die Einführung
produktionsseitiger Beschränkungsmaßnahmen im Montreal - Protokoll wurden
bereits im Rahmen der 9. Vertragsstaatenkonferenz im September 1997 von der
Europäischen Union und der Schweiz vorgeschlagen, scheiterten jedoch am
Widerstand der USA und einiger Entwicklungsländer (Art. 5 - Staaten), v.a. Indiens.
In einer in Montreal verfaßten HFCKW - Deklaration kündigten die
Unterzeichnerländer (EU, osteuropäische, sowie einige südamerikanische und
afrikanische Staaten) an, dieses Thema bei der 11. Vertragsstaatenkonferenz im
Herbst 1999 erneut aufzugreifen. Die Vorbereitungen zu diesem neuerlichen
Versuch werden unter österreichischer Präsidentschaft im Herbst 1998 auf
europäischer Ebene getroffen werden. Für Jänner 1999 plant die EK die Abhaltung
eines HFCKW - Workshops (Bewertung der neuesten wissenschaftlichen
Erkenntnisse, Daten, Statistiken, etc.; bzw. Schlußfolgerungen), bei dem eine
koordinierte weitere Vorgangsweise für die Vertragsstaatenkonferenz 1999 diskutiert
werden soll.
Da nach aktuellen Erhebungen viele Art. 5 - Staaten die im Montreal - Protokoll
festgeschriebenen Reduktionen voraussichtlich nicht erreichen und sich daher im
nicht - vertragskonformen Zustand befinden werden, ist jedoch zu befürchten, daß der
Einsatz von HFCKW als Alternativen und als Mittel zur Reduktion von FCKW und
damit zur Einhaltung des Protokolls von den Art. 5 - Staaten ins Treffen geführt wird.
Andererseits muß im Jahr 1999 auch die Wiederauffüllung des Multilateralen Fonds,
aus welchem entsprechende Projekte für Art. 5 - Staaten finanziert werden, diskutiert
werden (1996 bis 1999 betrug das Fondsvolumen ca. 550 Mio. US $). Eine mögliche
Erhöhung des Fondsvolumens, die voraussichtlich von den Art. 5 - Staaten gefordert
werden wird, könnte daher von der Einführung entsprechender HFCKW - Maßnahmen
abhängig gemacht werden. Alternativ würde auch eine Zweckbindung der Geldmittel
- beispielsweise nur mehr Förderung von nicht HFCKW - Alternativen - eine gewisse
Entwicklung weg von HFCKW begünstigen.
ad 2
Grundsätzlich ist zu bemerken, daß eine Umschichtung zugunsten von
Methylbromidprojekten im Rahmen des Multilateralen Fonds bereits durch die
Entscheidung in Montreal stattgefunden hat (von Art. 5 - Staaten geforderte
Rahmenbedingung zur Zustimmung zum Methylbromidausstieg). Zusätzliche
finanzielle Unterstützung von Art. 5 - Staaten zum Methylbromidausstieg könnte
prinzipiell jederzeit durch entsprechende bilaterale Projekte gewährt werden (bis zu
20% des Beitrags zum Multilateralen Fonds können von den Beitragszahlern für
bilaterale Projekte zweckgebunden verwendet werden).
Im Bereich des Methylbromidausstiegs kann auch ein effizienter Technologie -
Transfer sehr gute Ergebnisse erzielen (Einführung alternativer Methoden, u.a. auch
biologischer Landbau etc.). Als weitere Maßnahme wäre auch die
Positivkennzeichnung von umweltfreundlich erzeugten Produkten zu diskutieren. Ein
solches System wird bereits in den Niederlanden für Schnittblumen auf Ebene des
Zwischenhandels erprobt (von ersten positiven Erfahrungen wurde beim
Methylbromid -Workshop Ende Mai 1998 berichtet).
ad 3
Aus Anlaß der Wiederauffüllung des Multilateralen Fonds soll eine
Gesamtbewertung der aktuellen Situation des Ausstiegs der Art. 5 - Staaten aus
ozonabbauenden Substanzen (ODS) bis zur Vertragsstaatenkonferenz 1999
durchgeführt werden (vorgeschlagene Entscheidung für die diesjährige
vertragsstaatenkonferenz in Kairo). Auf Grundlage der Ergebnisse dieser
Untersuchung, durchgeführt vom ,,Technology and Economic Assessment Panel” der
UNEP, sollen die Auswirkungen der bisher durchgeführten bi - und multilateralen
Projekte auf den zukünftigen Bedarf der Art. 5 -
Staaten bezüglich ODS abgeschätzt
werden. Generell kann eine Reduktion der FCKW - Produktion in Art. 5 - Staaten
wahrscheinlich nur über die Reduktion des Bedarfs erfolgen, d.h. effiziente
Ausstiegsprojekte. Ferner gehen Überlegungen in Richtung einer Modifikation des
Ausstiegsplanes für Drittweltländer.
ad 4
Der sogenannte ,,Compliance Mechanismus” des Montreal Protokolls wird zur Zeit
überarbeitet. Eine kleine Kontaktgruppe, zusammengesetzt aus je 5 Vertretern von
Industrie - und Art. 5 - Staaten überprüft die Möglichkeit von Sanktionen, wie
Handelsbeschränkungen mit ODS. Die Ergebnisse dieser Kontaktgruppe werden auf
den Konferenzen in Genf (Open Ended Working Group, Juli 1998) und in Kairo
(Vertragsstaatenkonferenz, November 1998) präsentiert werden. Auf Grundlage
dieses Vorschlags soll ein neuer Compliance Mechanismus beschlossen werden.