414/AB

 

 

 

Di e Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen und Freunde haben am

12. April 1996 unter der Nr. 374/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend "Heeres-Kunstflüge" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit

in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Die Wahrung der Lufthoheit, aber auch die Sicherheitsinteressen der österreichischen

Bevölkerung setzen eine gediegene Aus- und Fortbildung der Militärpiloten voraus. Um das

hohe fliegerische Niveau zu gewährleisten, ist es im Zuge der fliegerischen Ausbildung und

zur Erhaltung der Einsatzbereitschaft nach wie vor unumgänglich, bestimmte Kunstflug-

programme zu absolvieren. Dabei sollen sowohl Piloten als auch Maschinen behutsam an

die Grenzen ihrer jeweiligen Belastbarkeit herangeführt werden.

 

Im vorliegenden Zusammenhang gehen die Anfragesteller von der irrigen Annahme aus, daß

das Bundesheer sog. " Kunstflugzonen" unterhält. Hiezu ist klarzustellen, daß das

Bundesheer wegen der verstärkten Inanspruchnahme des österreichischen Luftraumes durch

die Zivilluftfahrt nicht mehr - wie früher - Übungsflüge der vorerwähnten Art schwerpunkt-

mäßig im Zentralraum (Tauernregion), sondern im gesamten Bundesgebiet durchführt. Von

einer übermäßigen Belastung bestimmter Regionen durch "Kunstflüge" von Militärpiloten

kann daher keine Rede sein.

 

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 bis 3 :

 

Eine Beantwortung erübrigt sich, weil es, wie bereits ausgeführt, keine speziellen Heeres-

Kunstflugzonen gibt. Die für militärische Übungs- und Ausbildungsflüge erforderlichen

Lufträume werden vielmehr seitens AUSTRO CONTROL GmbH im Einzelfall und nach

Maßgabe bestehender Möglichkeiten zugewiesen.

 

Zu 4:

 

Zunächst ist neuerlich festzuhalten, daß "Konstruktionen" der in der Fragestellung

erwähnten Art nicht bestehen. Eine diesbezügliche jahrgangsmäßige Auflistung des

militärischen Flugverkehrs ist daher ebensowenig möglich wie die Bekanntgabe des Anteils

an Übungsflügen oder ein Vergleich zu den zivilen Flugverkehrsfrequenzen.

 

Zu 5:

 

Für die fliegerische Ausbildung der Militärpiloten kommen sämtliche dem Bundesheer zur

Verfügung stehenden Luftfahrzeugtypen zurn Einsatz. Am Gesamtflugstundenaufkommen

im Jahr 1995 waren die SAAB 35 OE mit 5.4 % und die SAAB 105 Ö mit 14,5 % beteiligt.

 

Zu 6:

 

Wenngleich ein Lärmvergleich der beiden Flugzeugtypen wegen der unterschiedlichen

Einsatzaufgaben nur eine beschränkte Aussagekraft hat, beträgt der Unterschied der

Lärmeinwirkung zwischen der SAAB 35 OE und der SAAB 105 Ö - je nach der Entfernung

vom Objekt - zwischen 14 und 15 dB.

 

Zu 7:

 

Hiezu ist zu bemerken, daß eine Verringerung der Übungsflüge in bestimmten Regionen und

damit eine Reduktion der Lärmbelastung vor allem dadurch bewirkt wurde, daß der

militärische Flugbetrieb seit geraumer Zeit nicht mehr auf einige wenige Zonen im

Zentralraum konzentriert ist, sondern der gesamte österreichische Luftraum für derartige

Zwecke genutzt wird. Weiters wurden hinsichtlich des Einsatzes des SAAB DRAKEN

generelle Einschränkungen hinsichtlich der Mindestflughöhe und der Flugzeiten verfügt.

Darüber hinausgehende weitere Einschränkungen sind im Interesse der Aufrechterhaltung

des Ausbildungsstandards der österreichischen Fliegerkräfte und zur Gewährleistung der

Souveränität des Luftraumes nicht vorstellbar.

 

Zu 8:

 

Entfällt im Hinblick auf die obigen Ausführungen.