414/AB
Di e Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen und Freunde haben am
12. April 1996 unter der Nr. 374/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Heeres-Kunstflüge" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit
in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Wahrung der Lufthoheit, aber auch die Sicherheitsinteressen der österreichischen
Bevölkerung setzen eine gediegene Aus- und Fortbildung der Militärpiloten voraus. Um das
hohe fliegerische Niveau zu gewährleisten, ist es im Zuge der fliegerischen Ausbildung und
zur Erhaltung der Einsatzbereitschaft nach wie vor unumgänglich, bestimmte Kunstflug-
programme zu absolvieren. Dabei sollen sowohl Piloten als auch Maschinen behutsam an
die Grenzen ihrer jeweiligen Belastbarkeit herangeführt werden.
Im vorliegenden Zusammenhang gehen die Anfragesteller von der irrigen Annahme aus, daß
das Bundesheer sog. " Kunstflugzonen" unterhält. Hiezu ist klarzustellen, daß das
Bundesheer wegen der verstärkten Inanspruchnahme des österreichischen Luftraumes durch
die Zivilluftfahrt nicht mehr - wie früher - Übungsflüge der vorerwähnten Art schwerpunkt-
mäßig im Zentralraum (Tauernregion), sondern im gesamten Bundesgebiet durchführt. Von
einer übermäßigen Belastung bestimmter Regionen durch "Kunstflüge" von Militärpiloten
kann daher keine Rede sein.
Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3 :
Eine Beantwortung erübrigt sich, weil es, wie bereits ausgeführt, keine speziellen Heeres-
Kunstflugzonen gibt. Die für militärische Übungs- und Ausbildungsflüge erforderlichen
Lufträume werden vielmehr seitens AUSTRO CONTROL GmbH im Einzelfall und nach
Maßgabe bestehender Möglichkeiten zugewiesen.
Zu 4:
Zunächst ist neuerlich festzuhalten, daß "Konstruktionen" der in der Fragestellung
erwähnten Art nicht bestehen. Eine diesbezügliche jahrgangsmäßige Auflistung des
militärischen Flugverkehrs ist daher ebensowenig möglich wie die Bekanntgabe des Anteils
an Übungsflügen oder ein Vergleich zu den zivilen Flugverkehrsfrequenzen.
Zu 5:
Für die fliegerische Ausbildung der Militärpiloten kommen sämtliche dem Bundesheer zur
Verfügung stehenden Luftfahrzeugtypen zurn Einsatz. Am Gesamtflugstundenaufkommen
im Jahr 1995 waren die SAAB 35 OE mit 5.4 % und die SAAB 105 Ö mit 14,5 % beteiligt.
Zu 6:
Wenngleich ein Lärmvergleich der beiden Flugzeugtypen wegen der unterschiedlichen
Einsatzaufgaben nur eine beschränkte Aussagekraft hat, beträgt der Unterschied der
Lärmeinwirkung zwischen der SAAB 35 OE und der SAAB 105 Ö - je nach der Entfernung
vom Objekt - zwischen 14 und 15 dB.
Zu 7:
Hiezu ist zu bemerken, daß eine Verringerung der Übungsflüge in bestimmten Regionen und
damit eine Reduktion der Lärmbelastung vor allem dadurch bewirkt wurde, daß der
militärische Flugbetrieb seit geraumer Zeit nicht mehr auf einige wenige Zonen im
Zentralraum konzentriert ist, sondern der gesamte österreichische Luftraum für derartige
Zwecke genutzt wird. Weiters wurden hinsichtlich des Einsatzes des SAAB DRAKEN
generelle Einschränkungen hinsichtlich der Mindestflughöhe und der Flugzeiten verfügt.
Darüber hinausgehende weitere Einschränkungen sind im Interesse der Aufrechterhaltung
des Ausbildungsstandards der österreichischen Fliegerkräfte und zur Gewährleistung der
Souveränität des Luftraumes nicht vorstellbar.
Zu 8:
Entfällt im Hinblick auf die obigen Ausführungen.