4130/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits,
Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin
für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend die verzögerte
Verlautbarung von VfGH - Erkenntnissen und die Folgen für
Beschwerdeführer, Nr. 4428/J
Frage 1:
Da eine Statistik über erstellte Bescheide nur für Kalendermonate existiert, kann
diese Frage nicht beantwortet werden.
Frage 2:
Diese Frage kann mangels entsprechender Daten ebenfalls nicht beantwortet wer -
den.
Frage 3:
Es gab keine Weisung des Ministeriums an das Arbeitsmarktservice. Die Bundesge -
schäftsstelle des Arbeitsmarktservice hat die regionalen Geschäftsstellen des Ar -
beitsmarktservice mit Schreiben vom 24. März 1998 angewiesen, daß bis zur Kund -
machung des Erkenntnisses im Bundesgesetzblatt die alte Rechtslage Anwendung
findet.
Mit Schreiben vom 26. März 1998 wurden die regionalen Geschäftsstellen des Ar -
beitsmarktservice von der Bundesgeschäftsstelle informiert, daß über alle offenen
Anträge auf Notstandshilfe nicht zu entscheiden ist. Dabei wurde keine Unterschei -
dung nach Staatsbürgerschaften getroffen.
Dieses letztgenannte Schreiben erging unter Berücksichtigung darauf, daß eine ge -
setzliche Änderung - Neuregelung der Anspruchsvoraussetzung für die Notstands -
hilfe bereits ab 1. April 1998 - in parlamentarischer Behandlung stand und daher eine
klärung über die weitere Vorgangsweise binnen kurzer Zeit zu erwarten war.
Dieses Schreiben war aus meiner Sicht auch gerechtfertigt, da sonst die Gefahr be -
standen hätte, daß Entscheidungen des Arbeitsmarktservice gesetzwidrig erfolgen.
Nach den Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes gilt
nämlich eine behördliche Entscheidung erst dann als erlassen, wenn sie der Partei
des Verfahrens zugegangen ist. Hätte nun das Arbeitsmarktservice in den letzten
Märztagen aufgrund der damals noch geltenden Rechtslage entschieden, so wären
diese Entscheidungen in einem sehr hohen Ausmaß mit der Gefahr der Rechtswid -
rigkeit behaftet gewesen. Um dies zu vermeiden, wurde das Schreiben der Bundes -
geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice an die regionalen Geschäftsstellen gerichtet.
Frage 4:
Das von Univ.Prof. Dr. Heinz Mayer gemeinsam mit Univ.Assistent Dr. Muzak im
Auftrag des Wiener lntegrationsfonds erstellte Gutachten, das im Frühjahr 1997
während der Diskussion über die Neugestaltung der Notstandshilfe erstellt wurde,
war meinem Ministerium bekannt.