4131/AB XX.GP

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Heinz FISCHER

Parlament

1017Wien                 Wien, am 3. Juli 1998

Die Abgeordneten zum Nationalrat Apfelbeck u.a. haben am 12. Mai 1998

unter der Nr. 4353/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -

fend offene Fragen zum Förderungsbericht 1996 gerichtet, deren Wortlaut in

der Beilage angeschlossen ist.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3 und zu Frage 11:

Da zum Bundeskanzleramt zahlreiche Bereiche ressortieren, in denen es zu

tausenden Förderungen kommt (z.B. Kunst, Sport, Wirtschaft, Volksgruppen,

Frauen), bitte ich um Verständnis, wenn ich in Beantwortung dieser Fragen auf

den jährlichen Förderungsbericht und die einzelnen Fachberichte verweise, die

wie der Sportbericht und der Kunstbericht, dem Parlament übermittelt werden.

Der Bericht der Bundesregierung über die Volksgruppenförderung im Jahre

1996 wird in Kürze dem Nationalrat zugeleitet.

Zu Frage 4:

Beim Förderungsbericht und den übrigen angeführten Fachberichten handelt

es sich um Erfolgsberichte, das heißt: alle darin genannten Summen sind aus -

bezahlt.

Zu den Fragen 5 bis 7:

Unter Hinweis auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 möchte ich zusätzlich

bemerken: Die Abwicklung jedes Förderungsfalles erfordert die Mitarbeit

zahlreicher Bediensteter. Diese Mitarbeit erstreckt sich von den Kanzlei -

bediensteten der Ein - und Abfertigungsstelle, über den Prüfungsreferenten, den

zuständigen Abteilungsleiter, bis zu den mit der finanziellen Abwicklung be -

trauten Bediensteten und den Kontrollorganen. Ich ersuche daher um Ver -

ständnis, daß ich diese Fragen nur in dieser Form beantworten kann.

Zu Frage 8:

Bei sämtlichen Förderungsempfängern wurde bzw. wird die widmungsgemäße

Verwendung der ausbezahlten Förderungsgelder an Hand der vorgelegten

Belege überprüft; für das Jahr 1996 sind noch nicht alle Überprüfungen abge -

schlossen.

Zu den Fragen 9 und 10:

Wie bereits ausgeführt, erfolgt in jedem Förderungsfall eine Überprüfung.

Selbstverständlich erfolgt im Falle einer neuerlichen Förderung wieder eine

Überprüfung.