4134/AB XX.GP

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Heinz FISCHER

Parlament

1017 Wien                       

Wien, am 13. Juli 1998

Die Abgeordneten zum Nationalrat Wabl, Freundinnen und Freunde haben am

26. Mai 1998 unter der Nr. 4462/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend österreichisches Interesse an einer gemeinsamen europäi -

schen Rüstungsindustrie gerichtet, deren Wortlaut in der Beilage angeschlos -

sen ist.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Im zitierten Interview bin ich für eine eigene europäische Sicherheitspolitik

eingetreten. Dies schließt auch eine verstärkte Zusammenarbeit der

europäischen Staaten im Rüstungsbereich ein. Im übrigen verweise ich auf

Artikel 17 (1) des Vertrages von Amsterdam, in dem ausgeführt wird, daß die

schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik durch eine

rüstungspolitische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten unterstützt

wird.

Die der Frage 2 zu Grunde liegenden Annahmen decken sich nicht mit meinen

Informationen. Nach den mir vorliegenden Informationen deckt die europäische

Rüstungsindustrie den überwiegenden Teil des europäischen Bedarfs selbst

ab. Die Tendenz der Eigenversorgung ist steigend.

Zu den Fragen 3, 4 und 6:

Abgesehen davon, daß Fragen über die wirtschaftliche Lage der privaten

Rüstungsindustrie nicht Gegenstand meiner Vollziehung sind, halte ich fest,

daß es in meinem Bereich keine Marketingüberlegungen für die österreichische

Wehrindustrie und auch keine Marktforschungsstudien zu diesem Thema

seitens des Bundeskanzleramtes oder der Bundesregierung gab oder gibt.

Zur Frage 5:

Nach den mit vorliegenden Informationen beträgt der Gesamtumsatz aus dem

wehrwirtschaftlichen Bereich mit rund 3.500 Beschäftigten ca. vier Milliarden

Schilling (Datenbasis 1997, inkludiert auch Dual - Use - Güter). Die Palette reicht

dabei von Bekleidungs - und Ausrüstungsgegenständen über Wirtschaftsgerät,

Sturm -, Maschinen - und Scharfschützengewehren, verschiedenen

Spezialprodukten (z.B. Minensuchgeräte), Kraftfahrzeugen und Munition bis

hin zu leichten Panzerfahrzeugen.

Zu den Fragen 7 und 8:

Wie ich schon in meinem Interview ausgeführt habe, vertrete ich die

Auffassung, daß Europa die Zusammenarbeit insbesondere auch im Bereich

der Elektronik und Telekommunikation verstärken soll.

In welchen Bereichen und in welchen Gebieten ein Unternehmen Investitionen

tätigt, ist aber eine unternehmenspolitische Entscheidung.

Zu Frage 9:

Wie ich bereits oben ausgeführt habe, handelt es sich um

unternehmenspolitische Entscheidungen, die von den wirtschaftlichen

Rahmenbedingungen abhängig sind.

Betreffend die Entwicklung einer eigenen Rüstungswirtschaft der Europäischen

Union verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 1, 2, 7 und 8.

Zu Frage 10:

Die Frage einer gesamteuropäischen Sicherheitsarchitektur wird sicher nicht

von wirtschaftlichen Interessen der Rüstungsindustrie entschieden werden. Die

künftige Ausgestaltung des Sicherheitssystems wird vielmehr von den

Sicherheitsinteressen Europas bestimmt werden, Für die österreichische

Bundesregierung steht bei der Gestaltung der europäischen

Sicherheitsarchitektur die Sicherheit Österreichs im Vordergrund.