4134/AB XX.GP
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Heinz FISCHER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 13. Juli 1998
Die Abgeordneten zum Nationalrat Wabl, Freundinnen und Freunde haben am
26. Mai 1998 unter der Nr. 4462/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend österreichisches Interesse an einer gemeinsamen europäi -
schen Rüstungsindustrie gerichtet, deren Wortlaut in der Beilage angeschlos -
sen ist.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Im zitierten Interview bin ich für eine eigene europäische Sicherheitspolitik
eingetreten. Dies schließt auch eine verstärkte Zusammenarbeit der
europäischen Staaten im Rüstungsbereich ein. Im übrigen verweise ich auf
Artikel 17 (1) des Vertrages von Amsterdam, in dem ausgeführt wird, daß die
schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik durch eine
rüstungspolitische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten unterstützt
wird.
Die der Frage 2 zu Grunde liegenden Annahmen decken sich nicht mit meinen
Informationen. Nach den mir vorliegenden Informationen deckt die europäische
Rüstungsindustrie den überwiegenden Teil des europäischen Bedarfs selbst
ab. Die Tendenz der Eigenversorgung ist steigend.
Zu den Fragen 3, 4 und 6:
Abgesehen davon, daß Fragen über die wirtschaftliche Lage der privaten
Rüstungsindustrie nicht Gegenstand meiner Vollziehung sind, halte ich fest,
daß es in meinem Bereich keine Marketingüberlegungen für die österreichische
Wehrindustrie und auch keine Marktforschungsstudien zu diesem Thema
seitens des Bundeskanzleramtes oder der Bundesregierung gab oder gibt.
Zur Frage 5:
Nach den mit vorliegenden Informationen beträgt der Gesamtumsatz aus dem
wehrwirtschaftlichen Bereich mit rund 3.500 Beschäftigten ca. vier Milliarden
Schilling (Datenbasis 1997, inkludiert auch Dual - Use - Güter). Die Palette reicht
dabei von Bekleidungs - und Ausrüstungsgegenständen über Wirtschaftsgerät,
Sturm -, Maschinen - und Scharfschützengewehren, verschiedenen
Spezialprodukten (z.B. Minensuchgeräte), Kraftfahrzeugen und Munition bis
hin zu leichten Panzerfahrzeugen.
Zu den Fragen 7 und 8:
Wie ich schon in meinem Interview ausgeführt habe, vertrete ich die
Auffassung, daß Europa die Zusammenarbeit insbesondere auch im Bereich
der Elektronik und Telekommunikation verstärken soll.
In welchen Bereichen und in welchen Gebieten ein Unternehmen Investitionen
tätigt, ist aber eine unternehmenspolitische
Entscheidung.
Zu Frage 9:
Wie ich bereits oben ausgeführt habe, handelt es sich um
unternehmenspolitische Entscheidungen, die von den wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen abhängig sind.
Betreffend die Entwicklung einer eigenen Rüstungswirtschaft der Europäischen
Union verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 1, 2, 7 und 8.
Zu Frage 10:
Die Frage einer gesamteuropäischen Sicherheitsarchitektur wird sicher nicht
von wirtschaftlichen Interessen der Rüstungsindustrie entschieden werden. Die
künftige Ausgestaltung des Sicherheitssystems wird vielmehr von den
Sicherheitsinteressen Europas bestimmt werden, Für die österreichische
Bundesregierung steht bei der Gestaltung der europäischen
Sicherheitsarchitektur die Sicherheit Österreichs im Vordergrund.