4135/AB XX.GP

 

BEANTWORTUNG

der Anfrage der Abgeordneten Peter, Partnerinnen und Partner

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend

Personalmangel im Bereich des Tourismus in Vorarlberg

in der Wintersaison 1997/1998

Nr. 4397/J

Die Meldungen, daß die Wintersaison in Vorarlberg 1997/98 sehr positiv gelaufen

ist und mit einem sehr guten Ergebnis abgeschlossen hat, waren für uns alle Grund

zur Freude.

Trotz der insgesamt absehbaren positiven Trends in der Entwicklung des Tourismus

bestehen in dieser Branche nach wie vor unbestreitbare strukturelle Probleme,

deren Beseitigung nicht zuletzt aus beschäftigungs - und arbeitsmarktpolitischen

Gründen dringend nötig ist. In diesem Zusammenhang halte ich fest, daß die öster -

reichische Tourismuswirtschaft die mit Abstand höchste Arbeitslosenquote ausweist

und damit für ein strukturelles Ungleichgewicht in der Arbeitslosenversicherung

sorgt. Das branchenspezifische Defizit belief sich im Jahr 1997 auf rund 3 Mrd. öS.

Eines der Kernprobleme stellen die schwierigen Arbeitsbedingungen (lange Arbeits -

zeiten, gesundheitliche Belastungen, unterschiedliche Lohnniveaus) dar, die die

Attraktivität der Arbeitsplätze im Tourismus nicht unwesentlich beeinträchtigen und

zu hoher Personalfluktuation sowie Problemen mancher Betriebe führen, ausrei -

chend qualifizierte Arbeitskräfte zu finden und als Stammpersonal zu halten. Unter

anderem aus diesem Grund bedienen sich die Fremdenverkehrsbetriebe sehr in -

tensiv der Dienstleistungen des Arbeitsmarktservice.

Aus meiner Sicht sollten durch gezielte Maßnahmen dauerhafte, adäquat entlohnte

sowie sichere und von den Arbeitsbedingungen her akzeptable Arbeitsplätze ge -

schaffen werden. Dies stellt eine Voraussetzung für den Ausbau eines qualifizierten

Personalstocks und damit auch ein attraktiveres, qualitativ hochwertiges Touris -

musangebot dar, das in der internationalen Konkurrenz bestehen kann.

zu Frage 1:

Ich darf Sie vorerst daran erinnern, daß das Arbeitsmarktservice mit 1.7.1994 als

Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechtes mit eigener Rechtspersön -

lichkeit ausgegliedert wurde, und ich daher in diesen Belangen unmittelbar keine

operativen Maßnahmen setzen kann.

Das Arbeitsmarktservice hat bereits vor Saisonbeginn eine Reihe von Maßnahmen

gesetzt, um die Arbeitskräftenachfrage in Vorarlberg zu befriedigen. Durch die Nut -

zung des EURES - Netzes konnten ca. 300 Arbeitskräfte aus den EU - Staaten ange -

worben werden; durch großzügige Zulassung bosnischer Flüchtlinge zum Arbeits -

markt (in Bludenz allein 56 befristete Beschäftigungsbewilligungen für bosnische

Flüchtlinge) und volle Ausnutzung des gewährten Saisonnierkontingentes (100)

konnten weitere Arbeitskräfte diesem Wirtschaftszweig zur Verfügung gestellt wer -

den. Darüber hinaus haben sich Geschäftsstellen in anderen Bundesländern intensiv

bemüht, Arbeitskräfte für den Vorarlberger Tourismus zu vermitteln. Dabei mußten

die Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice aber immer wieder feststellen, daß

Arbeitgeber die vermittelten Arbeitskräfte, trotz Übereinstimmung mit dem von der

Arbeitgeberseite genannten Anforderungsprofil, wegen angeblicher Qualifikations -

defizite ablehnten.

Für die wenigen beim Arbeitsmarktservice vorgemerkten Leistungsbezieher, die

zwar für eine Vermittlung auf die offenen Stellen in Vorarlberg geeignet gewesen

wären, die die Arbeitsangebote aber trotz Zumutbarkeit abgelehnt haben, wurden -

entsprechend den geltenden gesetzlichen und normativen Bestimmungen - Sank -

tionen verhängt, d.h. der Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe eingestellt.

zu Frage 2:

Entgegen Ihrer Behauptung kann von einem eindeutigen Vermittlungserfolg ausge -

gangen werden. Im Jahr 1997 hat das Arbeitsmarktservice mehr als 4.073 vorarl -

berger Stellen in den Fremdenverkehrsberufen abgedeckt, das sind rd. 94% aller

angebotenen offenen Stellen. Alleine im Berichtsmonat Dezember 1997 konnten

von insgesamt 872 offenen Stellen in den Fremdenverkehrsberufen 827 (das sind

rund 95%) besetzt werden. Die durchschnittliche Laufzeit dieser Stellen betrug le -

diglich 7 Tage. Dies zeigt, wie rasch und effizient das AMS den Betrieben Arbeits -

kräfte vermitteln konnte.

zu Frage 3:

Zunächst stelle ich fest, daß diesen Winter mehr als 2.000 Personen in den Gast -

gewerbebetrieben von Lech und Zürs arbeiteten, die aus anderen Bundesländern

kommen.

Natürlich gibt es auch Hindernisse, die eine Vermittlung von Arbeitskräften über

Bundesländergrenzen hinweg erschweren. Neben anderen ist ein wesentliches

Hindernis, die Unterbringung am Arbeitsort, das heißt, daß die Lasten einer doppel -

ten Haushaltsführung bei ohnehin sehr niedrigem Lohnniveau vielfach zur Gänze

seitens der ArbeitnehmerInnen zu tragen sind.

zu Frage 4:

Die rechtlichen Grundlagen für die Verordnung, mit der zahlenmäßige Kontingente

für die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte im Fremdenverkehr festgelegt

werden, bilden § 9 des Fremdengesetzes (FrG) 1997 und die jährliche Niederlas -

sungsverordnung der Bundesregierung, wobei letztere den zulässigen Kontin -

gentrahmen vorgibt. In der Praxis richtet die Wirtschaftskammer Österreich vor Sai -

sonbeginn einen Antrag an mein Ressort, Kontingente in einem bestimmten - in der

Regel sehr hoch angesetzten - Ausmaß festzusetzen. Der Forderung der Fremden -

verkehrswirtschaft wird sodann eine sorgfältige Bedarfserhebung des Arbeits -

marktservice gegenübergestellt. Dabei wird - im Sinne des § 9 FrG 1997 - eruiert,

inwieweit der Zusatzbedarf an Saisonarbeitskräften voraussichtlich nicht aus dem

Potential jener inländischen und ausländischen Arbeitskräfte abgedeckt werden

kann, die bereits Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Wie hoch der Bedarf an zusätz -

lichen Beschäftigungsbewilligungen für ausländische Saisonarbeitskräfte ist, hängt

naturgemäß von den Buchungsständen und der Auslastung der Fremdenverkehrs -

betriebe ab. Für die Bedarfsprüfung ist es daher besonders wichtig, daß die Be -

triebe ihre zusätzlichen Saisonstellen dem Arbeitsmarktservice so früh wie möglich

melden und das Anforderungsprofil der benötigten Arbeitskräfte sowie die gebote -

nen Lohn - und Arbeitsbedingungen so exakt wie möglich bekanntgeben. Nach der

gesetzlich vorgesehenen Anhörung der betroffenen Länder, sowie einer abschlie -

ßenden Befassung des gemäß § 22 des AuslBG eingerichteten sozialpartnerschaft -

lichen Ausländerausschusses werden sodann im Verordnungswege Kontingente für

die einzelnen Bundesländer in jenem Ausmaß festgesetzt, das notwendig ist, um

tatsächliche Personalengpässe im Fremdenverkehr zu vermeiden.

zu Frage 5:

Wie dem Wortlaut des § 9 Abs. 1 des Fremdengesetzes (FrG) 1997 eindeutig zu

entnehmen ist, dürfen Kontingente für die Beschäftigung zusätzlicher ausländischer

Saisonarbeitskräfte ausschließlich als Instrument für die Abdeckung eines kurzfristig

auftretenden oder eines vorübergehenden zusätzlichen Arbeitskräftebedarfs

eingesetzt werden. Dementsprechend sind zusätzliche Kontingente für einen be -

stimmten Wirtschaftszweig erst dann festzusetzen, wenn ein Arbeitskräftebedarf

erwartet wird, der aus dem vorhandenen Arbeitskräftepotential tatsächlich nicht ab -

gedeckt werden kann.

Vor einer Festsetzung von Saisonkontingenten ist also sicherzustellen, daß alle

sonstigen Möglichkeiten der Vermittlung von Arbeitskräften ausgeschöpft wurden

und das Kontingent nur in dem Ausmaß festgesetzt wird, das dem tatsächlichen,

aus dem bereits zugangsberechtigten Arbeitskräftepotential nicht abdeckbaren

Bedarf entspricht.

Wenn also unter flexibler Kontingentgestaltung ein größerer Kontingentrahmen

verstanden werden soll, sehe ich aufgrund der derzeitigen Arbeitsmarktsituation und

der Aktivitäten des Arbeitsmarktservice keine Notwendigkeit dazu. Wenn Sie mit

flexibler Gestaltung jedoch die Bewirtschaftung des Kontingents durch das Arbeits -

marktservice ansprechen, kann ich Ihnen versichern, daß die einzelnen Landesge -

schäftsstellen alle Möglichkeiten einer flexiblen Vergabe der Kontingentplätze aus -

schöpfen.

Im gegebenen Zusammenhang muß ich darauf verweisen, daß durch eine Änderung

des Ausländerbeschäftigungsgesetzes im Rahmen des Integrationspaketes insbe -

sondere auch für den Bereich der Saisonbeschäftigung Maßnahmen für eine bes -

sere Auslastung des am Arbeitsmarkt bereits integrierten ausländischen Arbeits -

kräftepotentials gesetzt wurden. Die am 1. Jänner 1998 in Kraft getretenen Rege -

lungen haben zum Ziel, bereits längere Zeit in Österreich legal aufhältigen Auslän -

dern, die bislang noch zu keiner Beschäftigung zugelassen werden konnten, suk -

zessive Beschäftigungsmöglichkeiten zu eröffnen. Den Arbeitgebern werden daher

künftig auch für die Saisonbeschäftigung deutlich mehr zusätzliche Arbeitskräfte,

die sich bereits dauerhaft im Land aufhalten, zur Verfügung stehen.