4137/AB XX.GP
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Heinz Fischer
Parlament
1017 Wien
Wien, 10. Juli 1998
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4352/J - NR/1998, betreffend Lärmschutzmaß -
nahmen der ÖBB im Gebiet der Stadtgemeinde Baden, die die Abgeordneten Dr. Brauneder und
Kollegen am 12. Mai 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Allgemeines:
In Befolgung der Entschließung des Nationalrates vom 17. Juni 1993, E 110 - NR/XVIII.GP.,
wurden bereits für das gesamte Bundesgebiet im Einvernehmen mit den Ländern Schienen -
verkehrslärmkataster erstellt und unter Berücksichtigung der Ergebnisse von Objekts - und
Personenstandserhebungen für die einzelnen Länder Prioritätenreihungen ausgearbeitet.
Der Schienenverkehrslärmkataster für das Bundesland Niederösterreich und die darauf auf -
bauende Prioritätenreihung weisen im Bereich der Stadtgemeinde Baden insgesamt 4 Untersu -
chungsbereiche mit einer Gesamtlänge von 5,9 km aus, für welche im Zusammenhang mit der
schalltechnischen Sanierung der Eisenbahn - Bestandsstrecken Lärmschutzmaßnahmen vor -
zusehen sein werden.
Hinsichtlich der Finanzierung derartiger Lärmschutzmaßnahmen ist jedoch auch darauf hin -
zuweisen, daß der Nationalrat in der o.a.
Entschließung unter Punkt 8 den Bundesminister für
Finanzen, den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr und den Bundesminister
für wirtschaftliche Angelegenheiten ersucht hat, "mit den Ländern Verhandlungen unverzüglich
aufzunehmen, um die Finanzierung der Maßnahmen gegen Verkehrslärm sicherzustellen".
Zu meinem Bedauern war das Land Niederösterreich - im Gegensatz zu anderen Bundesländern
- bislang nicht bereit, in konkrete Gespräche über die Finanzierung der Lärmschutzmaßnahmen
an Eisenbahn - Bestandsstrecken einzutreten. Diesbezügliche, mit anderen Bundesländern bereits
abgeschlossene Übereinkommen sehen vor, daß die Kosten der Lärmschutzmaßnahmen an
Eisenbahn - Bestandsstrecken zu 50 % durch den Bund und zu 50 % durch das jeweilige Land
und die jeweils betroffenen Gemeinden gemeinsam getragen werden.
1. Wurden bisher auf der Strecke der Südbahn durch das Gemeindegebiet von Baden,
insbesondere in der Nähe des Stadtkerns, irgendwelche Lärmschutzmaßnahmen
getroffen - sei es durch eine entsprechende Gestaltung des Oberbaus oder durch
zusätzliche Maßnahmen wie etwa Lärmschutzwände?
Antwort:
Im Gebiet der Stadtgemeinde Baden wurden im Rahmen der schalltechnischen Sanierung der
Eisenbahn - Bestandsstrecken bislang keine Lärmschutzmaßnahmen realisiert. Lediglich auf der
Eisenbahnbrücke über die Biondekgasse wurde eine Schallschutzwand in einer Länge von 19
m auf Kosten der Stadtgemeinde Baden errichtet.
2. Im Falle der Verneinung von Frage 1: Warum ist dies nicht geschehen?
Der Stadtgemeinde Baden wurde seitens des Bundes bereits im Jahre 1995 angeboten, Lärm -
schutzmaßnahmen zu realisieren, soferne sie sich bereit erklärt, vorerst - d.h. bis zum Zustande -
kommen eines entsprechenden Finanzierungsübereinkommens mit dem Land Niederösterreich -
50 % der Kosten zu übernehmen. Die Stadtgemeinde Baden
ist diesem Angebot bislang nicht
3. Ist es richtig, daß durch die Planung des in Rede stehenden Streckenteils als Hochlei -
stungsstrecke Lärmschutzwände wegen eines zu geringen Abstandes vom Gleiskörper
nicht errichtet werden können?
Antwort:
Nein.
4. und 5. Könnte nicht zumindest durch Lärmschutzwände bis etwa über Achs - bzw.
Drehgestellhöhe ein wesentlicher Teil des Reibungslärmes zwischen Rad
und Schiene weggenommen werden?
Welche konkreten Lärmschutzmaßnahmen könnten in dem in Rede stehen -
den Streckenbereich getroffen werden?
Antwort:
Es könnten Lärmschutzwände herkömmlicher Bauart mit einer auf die erforderliche Schutz -
wirkung angepaßten Bauhöhe von bis zu 2 m über Schienenoberkante errichtet sowie der
Einbau von Lärmschutzfenstern vorgesehen werden.
6., 7.
und 8. Zu welchen derartigen Lärmschutzmaßnahmen wären die ÖBB bereit, falls
Land und/oder Stadtgemeinde Baden anteilige Kosten übernehmen wür -
den?
In Prozentsätzen ausgedrückt: Wie hoch müßte eventuell eine derartige
Kostenbeteiligung sein?
Sehen die Ausbaupläne für den Bahnhof Baden auch Lärmschutzmaß -
nahmen zumindest in unmittelbarer Bahnhofsnähe vor?
Im Rahmen der schalltechnischen Sanierung könnten für das gesamte Gemeindegebiet Schall -
schutzmaßnahmen getroffen werden, soferne sich das Land Niederösterreich und/oder die
Stadtgemeinde Baden bereit erklären, 50 % der Kosten für die Planung und Realisierung zu
tragen.
9. und 10. Wann kann realistischer Weise mit einem Umbau des Bahnhofes Baden
gerechnet werden?
Welche Gründe stehen einem ehebaldigsten Umbaubeginn im Wege?
Der Umbau des Bahnhofes Baden wurde den Österreichischen Bundesbahnen im Rahmen der
5. Übertragungsverordnung zur Planung und Durchführung übertragen. Nach Mitteilung der
Österreichischen Bundesbahnen kann mit einem Baubeginn - nach Erlangung der erforderlichen
Genehmigungen - Mitte des Jahres 1999 gerechnet werden.
11. und 12. Würde ein Kostenbeteiligungsmodell von Land und/oder Stadtgemeinde
Baden den umbaubeginn beschleunigen?
Wie sollte ein derartiges Kostenbeteiligungsmodell aussehen?
Sollten im Rahmen des Planungsprozesses seitens des Landes Niederösterreich oder der
Stadtgemeinde Baden auch Maßnahmen gefordert werden, deren Realisierung im besonderen
regionalen Interesse gelegen ist oder welche über den üblichen Ausbaustandard der Öster -
reichischen Bundesbahnen hinausgehen, wären diese Maßnahmen jedenfalls von einer Kosten -
beteiligung dieser Gebietskörperschaften abhängig zu machen. Der Beginn der Umbaumaß -
nahmen ist jedoch im wesentlichen durch die erforderlichen Vorlaufzeiten für die Planung und
die Genehmigungsverfahren bestimmt. Unabhängig von einer Finanzierungsbeteiligung können
allerdings Verzögerungen im Planungs - und Genehmigungsprozeß dadurch vermieden werden,
daß die beteiligten Gebietskörperschaften in kooperativer Weise die Umsetzung des Projektes
unterstützen.