414/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen und Freunde haben am 12. April 1996 unter der Nr. 374/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Heeres-Kunstflüge" Berichtet.  Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit

in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Die Wahrung der Lufthoheit, aber auch die Sicherheitsinteressen der österreichischen Bevölkerung setzen eine gediegene Aus- und Fortbildung der Militärpiloten voraus.  Um das hohe fliegerische Niveau zu Gewährleisten, ist es im Zuge der fliegerischen Ausbildung- und zur Erhaltung der EInsatzbereitschaft nach wie vor unumgänglich, bestimmte Kunstflug-programme zu absolvieren.  Dabei sollen sowohl Piloten als auch Maschinen behutsam an die Grenzen ihrer jeweiligen Belastbarkeit herangeführt werden.

 

Im vorliegenden Zusammenhang gehen die Anfragesteller von der irrigen Annahme aus, daß das Bundesheer sog.  "Kunstflugzonen" unterhält.  hiezu ist klarzustellen, daß das Bundesheer wegen der verstärkten Inanspruchnahme des österreichischen Luftraumes durch die Zivilluftfahrt nicht mehr - wie früher - Übungsflüge der vorerwähnten Art Schwerpunktmäßig im Zentralraum (Tauernregion), sondern im gesamten Bundesgebiet durchfuhrt.  Von einer übermäßigen Belastung bestimmter Regionen durch "Kunstflüge" von Militärpiloten kann daher keine Rede sein.

 

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 bis 3:

Eine Beantwortung erübrigt sich, weil es, wie bereits ausgeführt, keine speziellen Kunstflugzonen gibt.  Die für militärische Übungs- und Ausbildungsflüge erforderlichen Lufträume werden vielmehr seitens AUSTRO CONTROL GmbH. im Einzelfall und nach Maßgabe bestehender Möglichkeiten zeitweise.

 

Zu 4:

Zunächst ist neuerlich festzuhalten, daß "Konstruktionen" der 'in der Fragestellung Art nicht bestehen.  Eine diesbezüglich jahrgangsmäßige Auflistung des militärischen Flugverkehrs ist daher ebensowenig möglich wie die Bekanntgabe des Anteils an Übungsflügen oder ein Vergleich zu den zivilen Flugverkehrsfrequenz.

 

Zu 5:

Für die fliegerische Ausbildung der Militärpiloten kommen sämtliche dem Bundeheer zur Verfügung stehenden Luftfahrzeugtypen Zum Einsatz.  Am Gesamtflugstundenaufkommen

im Jahr 1995 waren die SAAB 'D5 OE mit 5,4%  und die SAAB 105 Ö mit 14,5 %" beteiligt.

Zu 6:

Wenn gleich ein Lärmvergleich der beiden Flugzeugtapen wegen der unterschiedlichen Einsatzaufgaben nur eine beschränkte Aussagekraft hat, beträgt der Unterschied der Lärmeinwirkung zwischen der SAAB 35 OE und der SAAB 105 Ö nach der Entfernung vom Objekt - zwischen 14 und 15 dB.

Zu 7:

Hiezu ist zu bemerken, daß eine Verringerung der Übungsflüge in bestimmten Regionen und damit eine Reduktion der Lärmbelastung vor allem dadurch bewirkt wurde, daß der militärische Flugbetrieb seit Geraumer Zeit nicht mehr auf einige wenige Zonen im

Zentralraum konzentriert ist, sondern der gesamte Österreichische Luftraum für derartige Zwecke genutzt wird.  Weiters wurden hinsichtlich des Einsatzes des SAAB DRAKEN generelle Einschränkungen hinsichtlich der Mindestflughöhe und der Flugzeiten verfügt.  Darüber hinausgehende weitere Einschränkungen sind im Interesse der Aufrechterhaltuncr des Ausbildungsstandards der österreichischen Fliegerkräfte und zur Gewährleistung der Souveränität des Luftraumes nicht vorstellbar.

 

 

Zu 8:

Entfällt im Hinblick auf die obigen Ausführungen.