4142/AB XX.GP

 

An den

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Wien, am 10. Juli 1998

GZ 61 1000/42 - Präs.1/98

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Povysil, Mag. Haupt und Kollegen haben am

14.5.1998 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 4417/J betreffend “Mißbrauch

und Mißhandlung von Kindern und Jugendlichen in der Familie” gerichtet. Ich beehre

mich, diese wie folgt zu beantworten:

ad1. 2. 3 und 14

Abgesehen von den Bundesländern Burgenland und Vorarlberg bestehen pro Bun -

desland ein bis zwei Kinderschutzzentren. Diese werden von privaten Trägern ange -

boten und aus Bundes - und Landesmitteln subventioniert.

Schwerpunktmäßig wird Beratung, Krisenintervention, Therapie (Kinder -, Einzel - und

Familientherapie) für Betroffene aber auch Unterstützung und Beratung für Helfer

(z.B. Helferkonferenzen) sowie präventive und bewußtseinsbildende Maßnahmen

angeboten.

Sofern diese Einrichtungen als freie Jugendwohlfahrtsträger anerkannt sind, unter -

liegen sie der Fachaufsicht des jeweiligen Bundeslandes.

ad 4

Diesbezüglich darf ich auf den umfangreichen Maßnahmenkatalog verweisen, zu

dessen Umsetzung ich mich ebenso wie meine Ministerkollegen mit Ministerratsbe-

schluß vom 30. September 1997 bekannt habe.

Unabhängig von der geplanten Reform des Sexualstrafrechts wird überdies seitens

meines Ressorts versucht, durch bewußtseinsbildende Maßnahmen (z.B. Wander -

ausstellung ,,(K)ein sicherer Ort”; Plattform gegen Gewalt in der Familie; Elternbriefe)

einschließlich Initiativen zur Sexualerziehung von Kindern und Jugendlichen die

Öffentlichkeit zu sensibilisieren, um sexuellen Übergriffen bzw. Mißhandlungen vor -

zubeugen oder deren Aufdeckung zu erleichtern. Durch die geplante Ausweitung

alternativer lnterventionsmethoden (Kinderschutzgruppen) sowie die Unterstützung

von Pilotprojekten zur Opferbegleitung vor Gericht soll die Sekundärtraumatisierung

von Opfern im Rahmen der Aufdeckung und Beendigung der Mißbrauchs - oder Miß -

handlungssituation verhindert werden.

ad 5 und 6

Zur Entwicklung täterbezogener Maßnahmen gegen die Gewalt in Familie und

Gesellschaft habe ich eine Studie zur Erfassung internationaler Programme zur

Arbeit mit Gewalttätern in Auftrag gegeben. Darin wird auch die bestehende wissen -

schaftliche Literatur zum Thema Täterarbeit vorwiegend im anglo - amerikanischen

und europäischen Raum erfaßt.

Im Dezember letzten Jahres habe ich ein Modellprojekt zur Arbeit mit sexuell miß -

brauchenden Männern in Auftrag gegeben. Dieses Modellprojekt greift auf Erfah -

rungen eines holländischen Projektes (Ruud Bullens, Rotterdam) zurück. Einerseits

wird die Anwendbarkeit des holländischen Ansatzes auf österreichische Verhältnisse

geprüft, und andererseits dient dieses Modell der Weiterentwicklung der Täterarbeit

in Österreich.

Zur Entwicklung von Strategien in der Arbeit mit Gewalttätern im sozialen Nahraum

sowie in der Familie habe ich darüber hinaus in meinem Haus eine Expertengruppe

eingerichtet.

Wie bisher werden die Kosten von den jeweils verantwortlichen Ressorts zu tragen

sein.

ad 7

Die Bereitstellung von Wohngemeinschaften bzw. anderer Unterbringungsmöglich -

keiten für Kinder und Jugendliche obliegt den Bundesländern als Jugendwohl -

fahrtsträger und ist auch aus deren Budget zu finanzieren, wobei sich diese auch

freier Träger bedienen können.

Darüber hinausgehend werden Maßnahmen des Opferschutzes auch aus Mitteln

meines Ressort sowie aus jenen Mitteln, welche die Bundesregierung zur Verdop -

pelung der Spenden im Rahmen der Aktion Licht ins Dunkel bereitgestellt hat, unter -

stützt.

ad 8

Es gibt eine Fülle von Modellen zur Arbeit mit Gewalttätern, so etwa das Kieler

Modell oder das Berliner lnterventionsprojekt gegen häusliche Gewalt (BIG), eines

davon ist auch das Hannoversche Modell.

Die Zusammenarbeit der jeweils betroffenen Einrichtungen ist sowohl bei der Arbeit

mit Gewalttätern als auch bei der Betreuung der Opfer unbedingt notwendig. Des -

halb wurde vor fünf Jahren in meinem Ressort die Plattform gegen die Gewalt in der

Familie gegründet, die u.a. den Auf - und Ausbau regionaler Netzwerke zum Ziel hat.

ad 9

Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit sowie bewußtseinsbildende Maßnahmen sollen über

das vorhandene Angebot informieren aber auch betroffene Kinder, Jugendliche und

deren Bezugspersonen darin bestärken, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

ad 10

Im Bereich der Massenmedien läuft das Projekt der Positivprädikatisierung von

Computer -  und Videospielen. Ziel dieses Projektes ist es, besonders wertvolle

Spiele auszuzeichnen und so den Eltern und Erziehungsberechtigten Orientierungs -

hilfen zum Einkauf derartiger Spiele zu geben. Unterstützend dazu liegt in meinem

Ressort die Broschüre “Medien(un)kultur in Österreich” vor, die sich mit den entspre -

chenden gesellschaftlichen Phänomenen befaßt und sowohl positive als auch nega -

tive Elemente des Umgangs mit Medien aufzeigt.

Einen besonderen Stellenwert in der Arbeit des Ressorts nehmen Maßnahmen im

Bereich der sogenannten “Neuen Medien” ein. So wurden von meinem Ressort Stu -

dien beauftragt, mit denen im Bereich der neuen Medien z.B. folgende Möglichkeiten

überprüft werden sollen:

• Forcierung freiwilliger Selbstkontrollinstrumentarien von Medienschaffenden, Pro -

duzenten, Händlern und Internet - Providern, wie z.B. Einführung eines Rating -

Systems und des ,,V - Chips”;

• Maßnahmen zur Freihaltung des Internets von schädlichen ,, medialen Inhalten”

wie z.B. Kinderpornographie, durch die Provider;

• Überprüfung der Möglichkeiten eines Gesetzes, welches die Verantwortlichkeit

von Providern verankern soll.

Zur Forcierung von freiwilligen Selbstkontrollinstrumentarien von Medienschaffen -

den, Produzenten, Händlern und Internet - Providern wurde für die Einführung eines

TV - Rating - Systems / Kennzeichnungssytems auch schon Kontakt mit den österrei -

chischen Printmedien aufgenommen und wird auch die ressortübergreifende Koope -

ration gesucht.

In Kooperation mit den Bundesministerien für Justiz, auswärtige Angelegenheiten,

Inneres sowie Unterricht und kulturelle Angelegenheiten werden Initiativen zur Erar -

beitung einer europäischen oder internationalen Konvention zur Förderung der

Medienkultur und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor schädlichen

medialen Inhalten” gesetzt.

ad 11

Ziel der bewußtseinsbildenden Aktivitäten meines Ressort in diesem Bereich (z.B.

Herausgabe der Folder "Erkennen - Verstehen - Helfen") wie auch der Initiativen zur

Fortbildung für medizinisches Personal ist es, diese Berufsgruppen zu befähigen,

Anzeichen von Mißbrauch und Mißhandlung zu erkennen und professionell zu rea -

gieren. Im Rahmen fachgerechter Sozialarbeit können diese Berufsgruppen in Hel -

ferkonferenzen eingebunden werden oder auch im Rahmen alternativer Interventi-

onsmethoden (Kinderschutzgruppen) tätig werden.

ad 12 und 13

Nach den Ergebnissen der letzten verfügbaren Statistik des Österr. Statistischen

Zentralamtes befanden sich am 31.12.1995  9.597 Minderjährige in voller Erziehung,

33% davon aufgrund einer gerichtlichen Verfügung. 46% dieser Minderjährigen

waren bei Pflegefamilien untergebracht.

ad 15, 16 und 17

Frauenhäuser bieten Frauen, die von ihren Partnern physisch und psychisch miß -

handelt werden, sowie deren Kindern vorübergehende Wohnmöglichkeiten, Bera -

tung, Betreuung und praktische Hilfe. Für Frauen, die über kein eigenes Einkommen

verfügen, sind diese Angebote kostenlos. Die Hilfestellungen der Frauenhäuser

erfolgen unbürokratisch, vertraulich, parteilich für Frauen und Kinder, aber auch

anonym, wenn dies gewünscht wird.

Frauenhäuser werden von privaten Vereinen getragen, aus Bundes - und Landes -

mitteln subventioniert und unterliegen somit der Aufsicht der Förderungsgeber.

ad 18

Ziel der gesetzlichen Bestimmungen über die Adoptionsvermittlung ist die Auswahl

von geeigneten Wahleltern, so daß zwischen diesen und dem Wahlkind eine dem

Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern entsprechende Beziehung herge -

stellt werden kann. Obgleich derzeit die Nachfrage präsumptiver Wahleltern nach

Adoptivkindern größer ist als die Anzahl hierfür in Betracht kommender Kinder, sehe

ich keinen Anlaß für eine Änderung der diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmun -

gen, da in diesem Zustand kein Nachteil für das Wohl der Minderjährigen erblickt

werden kann.