4142/AB XX.GP
An den
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Wien, am 10. Juli 1998
GZ 61 1000/42 - Präs.1/98
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Povysil, Mag. Haupt und Kollegen haben am
14.5.1998 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 4417/J betreffend “Mißbrauch
und Mißhandlung von Kindern und Jugendlichen in der Familie” gerichtet. Ich beehre
mich, diese wie folgt zu beantworten:
ad1. 2. 3 und 14
Abgesehen von den Bundesländern Burgenland und Vorarlberg bestehen pro Bun -
desland ein bis zwei Kinderschutzzentren. Diese werden von privaten Trägern ange -
boten und aus Bundes - und Landesmitteln subventioniert.
Schwerpunktmäßig wird Beratung, Krisenintervention, Therapie (Kinder -, Einzel - und
Familientherapie) für Betroffene aber auch Unterstützung und Beratung für Helfer
(z.B. Helferkonferenzen) sowie präventive und bewußtseinsbildende Maßnahmen
angeboten.
Sofern diese Einrichtungen als freie Jugendwohlfahrtsträger anerkannt sind, unter -
liegen sie der Fachaufsicht des jeweiligen Bundeslandes.
ad 4
Diesbezüglich darf ich auf den umfangreichen Maßnahmenkatalog verweisen, zu
dessen Umsetzung ich mich ebenso wie meine Ministerkollegen mit Ministerratsbe-
schluß vom 30. September 1997 bekannt habe.
Unabhängig von der geplanten Reform des Sexualstrafrechts wird überdies seitens
meines Ressorts versucht, durch bewußtseinsbildende Maßnahmen (z.B. Wander -
ausstellung ,,(K)ein sicherer Ort”; Plattform gegen Gewalt in der Familie; Elternbriefe)
einschließlich Initiativen zur Sexualerziehung von Kindern und Jugendlichen die
Öffentlichkeit zu sensibilisieren, um sexuellen Übergriffen bzw. Mißhandlungen vor -
zubeugen oder deren Aufdeckung zu erleichtern. Durch die geplante Ausweitung
alternativer lnterventionsmethoden (Kinderschutzgruppen) sowie die Unterstützung
von Pilotprojekten zur Opferbegleitung vor Gericht soll die Sekundärtraumatisierung
von Opfern im Rahmen der Aufdeckung und Beendigung der Mißbrauchs - oder Miß -
handlungssituation verhindert werden.
ad 5 und 6
Zur Entwicklung täterbezogener Maßnahmen gegen die Gewalt in Familie und
Gesellschaft habe ich eine Studie zur Erfassung internationaler Programme zur
Arbeit mit Gewalttätern in Auftrag gegeben. Darin wird auch die bestehende wissen -
schaftliche Literatur zum Thema Täterarbeit vorwiegend im anglo - amerikanischen
und europäischen Raum erfaßt.
Im Dezember letzten Jahres habe ich ein Modellprojekt zur Arbeit mit sexuell miß -
brauchenden Männern in Auftrag gegeben. Dieses Modellprojekt greift auf Erfah -
rungen eines holländischen Projektes (Ruud Bullens, Rotterdam) zurück. Einerseits
wird die Anwendbarkeit des holländischen Ansatzes auf österreichische Verhältnisse
geprüft, und andererseits dient dieses Modell der Weiterentwicklung der Täterarbeit
in Österreich.
Zur Entwicklung von Strategien in der Arbeit mit Gewalttätern im sozialen Nahraum
sowie in der Familie habe ich darüber hinaus in meinem Haus eine Expertengruppe
eingerichtet.
Wie bisher werden die Kosten von den jeweils verantwortlichen Ressorts zu tragen
sein.
ad 7
Die Bereitstellung von Wohngemeinschaften bzw. anderer Unterbringungsmöglich -
keiten für Kinder und Jugendliche obliegt den Bundesländern als Jugendwohl -
fahrtsträger und ist auch aus deren Budget zu finanzieren, wobei sich diese auch
freier Träger bedienen können.
Darüber hinausgehend werden Maßnahmen des Opferschutzes auch aus Mitteln
meines Ressort sowie aus jenen Mitteln, welche die Bundesregierung zur Verdop -
pelung der Spenden im Rahmen der Aktion Licht ins Dunkel bereitgestellt hat, unter -
stützt.
ad 8
Es gibt eine Fülle von Modellen zur Arbeit mit Gewalttätern, so etwa das Kieler
Modell oder das Berliner lnterventionsprojekt gegen häusliche Gewalt (BIG), eines
davon ist auch das Hannoversche Modell.
Die Zusammenarbeit der jeweils betroffenen Einrichtungen ist sowohl bei der Arbeit
mit Gewalttätern als auch bei der Betreuung der Opfer unbedingt notwendig. Des -
halb wurde vor fünf Jahren in meinem Ressort die Plattform gegen die Gewalt in der
Familie gegründet, die u.a. den Auf - und Ausbau
regionaler Netzwerke zum Ziel hat.
ad 9
Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit sowie bewußtseinsbildende Maßnahmen sollen über
das vorhandene Angebot informieren aber auch betroffene Kinder, Jugendliche und
deren Bezugspersonen darin bestärken, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
ad 10
Im Bereich der Massenmedien läuft das Projekt der Positivprädikatisierung von
Computer - und Videospielen. Ziel dieses Projektes ist es, besonders wertvolle
Spiele auszuzeichnen und so den Eltern und Erziehungsberechtigten Orientierungs -
hilfen zum Einkauf derartiger Spiele zu geben. Unterstützend dazu liegt in meinem
Ressort die Broschüre “Medien(un)kultur in Österreich” vor, die sich mit den entspre -
chenden gesellschaftlichen Phänomenen befaßt und sowohl positive als auch nega -
tive Elemente des Umgangs mit Medien aufzeigt.
Einen besonderen Stellenwert in der Arbeit des Ressorts nehmen Maßnahmen im
Bereich der sogenannten “Neuen Medien” ein. So wurden von meinem Ressort Stu -
dien beauftragt, mit denen im Bereich der neuen Medien z.B. folgende Möglichkeiten
überprüft werden sollen:
• Forcierung freiwilliger Selbstkontrollinstrumentarien von Medienschaffenden, Pro -
duzenten, Händlern und Internet - Providern, wie z.B. Einführung eines Rating -
Systems und des ,,V - Chips”;
• Maßnahmen zur Freihaltung des Internets von schädlichen ,, medialen Inhalten”
wie z.B. Kinderpornographie, durch die Provider;
• Überprüfung der Möglichkeiten eines Gesetzes, welches die Verantwortlichkeit
von Providern verankern soll.
Zur Forcierung von freiwilligen Selbstkontrollinstrumentarien von Medienschaffen -
den, Produzenten, Händlern und Internet - Providern
wurde für die Einführung eines
TV - Rating - Systems / Kennzeichnungssytems auch schon Kontakt mit den österrei -
chischen Printmedien aufgenommen und wird auch die ressortübergreifende Koope -
ration gesucht.
In Kooperation mit den Bundesministerien für Justiz, auswärtige Angelegenheiten,
Inneres sowie Unterricht und kulturelle Angelegenheiten werden Initiativen zur Erar -
beitung einer europäischen oder internationalen Konvention zur Förderung der
Medienkultur und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor schädlichen
medialen Inhalten” gesetzt.
ad 11
Ziel der bewußtseinsbildenden Aktivitäten meines Ressort in diesem Bereich (z.B.
Herausgabe der Folder "Erkennen - Verstehen - Helfen") wie auch der Initiativen zur
Fortbildung für medizinisches Personal ist es, diese Berufsgruppen zu befähigen,
Anzeichen von Mißbrauch und Mißhandlung zu erkennen und professionell zu rea -
gieren. Im Rahmen fachgerechter Sozialarbeit können diese Berufsgruppen in Hel -
ferkonferenzen eingebunden werden oder auch im Rahmen alternativer Interventi-
onsmethoden (Kinderschutzgruppen) tätig werden.
ad 12 und 13
Nach den Ergebnissen der letzten verfügbaren Statistik des Österr. Statistischen
Zentralamtes befanden sich am 31.12.1995 9.597 Minderjährige in voller Erziehung,
33% davon aufgrund einer gerichtlichen Verfügung. 46% dieser Minderjährigen
waren bei Pflegefamilien untergebracht.
ad 15, 16 und 17
Frauenhäuser bieten Frauen, die von ihren Partnern physisch und psychisch miß -
handelt werden, sowie deren Kindern vorübergehende Wohnmöglichkeiten, Bera -
tung, Betreuung und praktische Hilfe. Für Frauen, die
über kein eigenes Einkommen
verfügen, sind diese Angebote kostenlos. Die Hilfestellungen der Frauenhäuser
erfolgen unbürokratisch, vertraulich, parteilich für Frauen und Kinder, aber auch
anonym, wenn dies gewünscht wird.
Frauenhäuser werden von privaten Vereinen getragen, aus Bundes - und Landes -
mitteln subventioniert und unterliegen somit der Aufsicht der Förderungsgeber.
ad 18
Ziel der gesetzlichen Bestimmungen über die Adoptionsvermittlung ist die Auswahl
von geeigneten Wahleltern, so daß zwischen diesen und dem Wahlkind eine dem
Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern entsprechende Beziehung herge -
stellt werden kann. Obgleich derzeit die Nachfrage präsumptiver Wahleltern nach
Adoptivkindern größer ist als die Anzahl hierfür in Betracht kommender Kinder, sehe
ich keinen Anlaß für eine Änderung der diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmun -
gen, da in diesem Zustand kein Nachteil für das Wohl der Minderjährigen erblickt
werden kann.