4154/AB XX.GP
An den
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Elisabeth HLAVAC und Genossen haben am
28.5.1998 unter der Nr. 4496/J eine schriftliche Anfrage betreffend “die geplanten
Vorhaben des Vereines Freie Exekutivgewerkschaft Österreichs" an mich gerichtet, die
folgenden Wortlaut hat:
1. Wie beurteilen Sie die oben erwähnte Ankündigung des Präsidenten des Vereines
“Freie Gewerkschaft Österreichs”?
2. Sind Sie der Meinung, daß es dem Image der Exekutive förderlich ist, mit derartigen
Einschüchterungsversuchen die durch ein möglicherweise nicht korrektes Verhalten
eines Exekutivbeamten betroffenen Bürger/innen mundtot zu machen?
3. Wie wollen Sie sicherstellen, daß das Beschwerderecht der Bürger/innen auch in
Hinkunft gewährleistet wird?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1 und 3:
BezInsp. KLEINDIENST Josef hat die in Rede stehenden Äußerungen in seiner Funktion
als Vorsitzender des Vereines "Freie Gewerkschaft Österreichs" ( FGÖ ) getätigt. Die
FGÖ ist ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes. Sollte dieser Verein tatsächlich
Aktivitäten im Sinne der Ankündigungen des BezInsp. KLEINDIENST setzen, werden
diese ausschließlich vom Verein bzw. dessen Funktionären zu verantworten sein.
Für den Bereich meines Ressorts kann ich versichern, daß weiterhin jede Beschwerde
sachlich und unparteiisch geprüft wird. Sollten dadurch Mißstände aufgezeigt werden,
werden die entsprechenden dienst - und/oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen ergriffen
werden.
Ferner weise ich darauf hin, daß der adäquate Umgang mit Beschwerden einen wichtigen
Bestandteil der Grundausbildung bzw. der berufsbegleitenden Fortbildung der Beamten
meines Ressorts darstellt.
Zu Frage 2:
Nein.