4154/AB XX.GP

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Elisabeth HLAVAC und Genossen haben am

28.5.1998 unter der Nr. 4496/J eine schriftliche Anfrage betreffend “die geplanten

Vorhaben des Vereines Freie Exekutivgewerkschaft Österreichs" an mich gerichtet, die

folgenden Wortlaut hat:

1. Wie beurteilen Sie die oben erwähnte Ankündigung des Präsidenten des Vereines

“Freie Gewerkschaft Österreichs”?

2. Sind Sie der Meinung, daß es dem Image der Exekutive förderlich ist, mit derartigen

Einschüchterungsversuchen die durch ein möglicherweise nicht korrektes Verhalten

eines Exekutivbeamten betroffenen Bürger/innen mundtot zu machen?

3. Wie wollen Sie sicherstellen, daß das Beschwerderecht der Bürger/innen auch in

Hinkunft gewährleistet wird?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1 und 3:

BezInsp. KLEINDIENST Josef hat die in Rede stehenden Äußerungen in seiner Funktion

als Vorsitzender des Vereines "Freie Gewerkschaft Österreichs" ( FGÖ ) getätigt. Die

FGÖ ist ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes. Sollte dieser Verein tatsächlich

Aktivitäten im Sinne der Ankündigungen des BezInsp. KLEINDIENST setzen, werden

diese ausschließlich vom Verein bzw. dessen Funktionären zu verantworten sein.

Für den Bereich meines Ressorts kann ich versichern, daß weiterhin jede Beschwerde

sachlich und unparteiisch geprüft wird. Sollten dadurch Mißstände aufgezeigt werden,

werden die entsprechenden dienst - und/oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen ergriffen

werden.

Ferner weise ich darauf hin, daß der adäquate Umgang mit Beschwerden einen wichtigen

Bestandteil der Grundausbildung bzw. der berufsbegleitenden Fortbildung der Beamten

meines Ressorts darstellt.

Zu Frage 2:

Nein.