4160/AB XX.GP

 

BEANTWORTUNG

der Anfrage der Abgeordneten Öllinger u.a.

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend

Verwendung von AMS - Geldern

Nr.: 4443/J

Antwort zur Frage 1

Seit seiner Ausgliederung wurden dem Arbeitsmarktservice nur einmal - und zwar im

Jahr 1996 - Mittel in Höhe von 939 Mio. Schilling entzogen und der Gebarung

Arbeitsmarktpolitik zugeführt. Diese Mittel waren Teil des vom Bund dem

Arbeitsmarktservice überwiesenen Überschusses der Gebarung Arbeitsmarktpolitik

des Jahres 1995 in Höhe von 1,081 Mrd. Schilling.

Antwort zur Frage 2

Die Kreditbelastungen des AMS betrugen in weiterer Folge Ende 1995 921 Mio.

Schilling und Ende 1996 481 Mio. Schilling. 1997 wurde der Kredit getilgt.

Ich muß Sie hier jedoch darauf hinweisen, daß sämtliche Kosten für diesen Kredit

(Tilgung, Zinsen, Gebühren) dem AMS vom Bund gemäß § 48 Abs. 6 AMSG

abgegolten wurden.

Antwort zu Frage 3

a) In den Zielprogrammen wurden bis zum 31. 12. 1997 insgesamt öS 8,260 Mrd.

Schilling verausgabt, davon öS 3,822 Mrd. Schilling an ESF - Mitteln. Die Aus -

schöpfung des ESF beträgt durchschnittlich 55% und entspricht damit weitestgehend

den Zielsetzungen.

b) Die Ausschöpfung der ESF - Mittel bis zum Jahr 1999 ist jedenfalls gesichert. In

einigen Programmen wird derzeit davon ausgegangen, daß die Mittel bereits vor

dem 31. 12. 1999 vollständig ausgeschöpft sind. Darüberhinaus darf zum wiederhol -

ten Mal darauf hingewiesen werden, daß die ESF - Mittel der Zielprogramme der lau -

fenden Programmperiode bis zum 31. 12. 2001 verausgabt werden können. Damit

wären auch bei einer aus heutiger Sicht unwahrscheinlichen Nicht - Ausschöpfung bis

31. 12. 1999 die Mittel keinesfalls für die österreichische Arbeitsmarktpolitik verloren.

c) Im Jahr 1999 wird - ebenso wie bereits in diesem Jahr - die Finanzierung der auf

das Arbeitsmarktservice Österreich entfallenden ESF - Mittel weitestgehend durch das

Bundesministerium für Finanzen übernommen. Im Bundesfinanzgesetz 1999 sind

hiezu auf den nicht zweckgebundenen Ansätzen 1/15536 und 1/15538 insgesamt

1.289 Mio. Schilling dotiert. Zusätzlich wird im Art. V Ziffer 24 des

Bundesfinanzgesetzes 1999 die Möglichkeit einer Überschreitungsermächtigung für

weitere 350 Mio. Schilling gegen Bedeckung in den Kapiteln 15, 16 und 17

eingeräumt.

Antwort zu Frage 4

Die Politik muß für die finanzielle Abwicklung aller wichtigen gesellschaftlichen

Anliegen - die im Sozialbereich sind zweifelsohne solche - unter weitestgehender

Schonung der Inanspruchnahme der Bürger für Steuern und Abgaben sorgen.

Deshalb steht es dem Gesetzgeber auch zu, Überweisungen aus der Gebarung

Arbeitsmarktpolitik - und diese ist Bundesgabung - an den Ausgleichsfonds der

Pensionsversicherungsträger zu tätigen, um jene Kosten auszugleichen, die

aufgrund von vorzeitigen Alterspensionen infolge langer Arbeitslosigkeit entstehen.

Als flankierende Maßnahme hat der Gesetzgeber im § 6 Abs. 9 Arbeitsmarktpolitik -

Finanzierungsgesetz festgelegt, daß Abgänge der Gebarung Arbeitsmarktpolitik, die

durch diese Überweisungen an den Ausgleichsfonds der Pensionsversicherungs -

träger enstehen, vom Bund zu tragen sind.

Antwort zur Frage 5

Nein.