4163/AB XX.GP
Wien, am 15. Juli 1998
GZ: 10.l0l/123 - Pr/B/10a/98
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Heinz FISCHER
Parlament
1017 WIEN
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4542/J betreffend UVP -
Pflicht der Tullner Südumfahrung, welche die Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und
Freunde am 17. Juni 1998 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 4 und 6 der Anfrage:
Bis dato wurde keine Trassenverordnung für die Tullner Südumfahrung beantragt, so daß
diese Fragen nicht beantwortet werden können.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Das Bundesstraßenvorhaben umfaßt ca. 3,3 km, das Landesstraßenvorhaben ca 2,7 km.