4163/AB XX.GP

 

Wien, am 15. Juli 1998

GZ: 10.l0l/123 - Pr/B/10a/98

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Heinz FISCHER

Parlament

1017 WIEN

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4542/J betreffend UVP -

Pflicht der Tullner Südumfahrung, welche die Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und

Freunde am 17. Juni 1998 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 und 6 der Anfrage:

Bis dato wurde keine Trassenverordnung für die Tullner Südumfahrung beantragt, so daß

diese Fragen nicht beantwortet werden können.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Das Bundesstraßenvorhaben umfaßt ca. 3,3 km, das Landesstraßenvorhaben ca 2,7 km.