4166/AB XX.GP

 

Wien, am 14. Juli 1998

An den

Herrn Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Nationalräte Dipl. - Ing. Maximilian Hofmann und Genossen haben an mich eine schrift -

liche Anfrage, welchen Status der “Ständige Kriegsrat der Provinz Brabant” im Königreich

Belgien hatte oder noch immer hat, gerichtet und folgende Fragen gestellt:

1. Besteht der “Ständige Kriegsrat der Provinz Brabant” noch heute auf dem Gebiet des

Königreich Belgiens?

Wenn ja, ist sein Bestehen unumstritten oder gibt es unter den dortigen Rechtsgelehr -

ten schwerwiegende Bedenken und zutreffendenfalls, um welche Bedenken handelt es

sich?

Wenn nein, wann und durch wen wurde er aufgelöst bzw. sind seine ausgesprochenen

Urteile auch heute noch heute in Rechtskraft, werden als gültig abgesehen und gege -

benenfalls vollzogen?

2. Handelte oder handelt es sich beim “Ständigen Kriegsrat der Provinz Brabant” um ein

schon vor der Besetzung Belgiens durch die Deutsche Wehrmacht bestanden haben -

des Militärgericht, dessen Zuständigkeit sich ausschließlich auf Angehörige des belgi -

schen Militärs erstreckte?

Wenn nein, wer konnte von Ihm und warum angeklagt werden?

3. Wurde der “Ständige Kriegsrat der Provinz Brabant” etwa erst während oder nach der

Besetzung Belgiens durch die Deutsche Wehrmacht eingerichtet?

Wenn ja, wann und durch wen wurde er eingerichtet und nach welchem Verfahrensab -

lauf wurde dort angeklagt, verhandelt und entschieden?

4. Entschied der “Ständige Kriegsrat der Provinz Brabant” ausschließlich und endgültig

oder war ein Rechtszug an eine überprüfende obere Instanz vorgesehen?

5. Entsprechen die Urteile des “Ständigen Kriegsrates der Provinz Brabant” den Anforde -

rungen, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg an die

Rechtsprechung der Mitgliedstaaten der EMRK heute stellt?

Ich beantworte diese Frage wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Da die Fragen sich auf Institutionen eines anderen Staates und somit auf keinen Gegen -

stand der Vollziehung des Bundes beziehen, bitte ich um Verständnis, wenn ich von einer

Beantwortung absehe.