4168/AB XX.GP
An den
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 4452/J der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und
Genossen vom 25. Mai 1998, betreffend mögliche steuerrechtliche Malversationen im Bereich
des “Wohnbau - Imperiums” der Freiheitlichen Partei Niederösterreich, beehre ich mich
folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 5.:
Nach ständiger Auslegung der Bestimmungen des § 48a Bundesabgabenordnung unterliegen
alle Umstände eines abgabenbehördlichen Prüfungsverfahrens der abgabenbehördlichen
Geheimhaltungspflicht. Dazu gehören auch die Fragen, ob ein bestimmtes Unternehmen
geprüft wird, zu welchem Zeitpunkt die Prüfung begonnen worden ist und welche
Informationen der Abgabenbehörde zur Verfügung stehen. Die Beantwortung der gestellten
Fragen ist mir daher, wofür ich um Verständnis ersuche, nicht möglich.
Zu 6.:
Dem Bundesministerium für Finanzen obliegt es nicht, zu beurteilen, ob eine Behörde, die
nicht in seinen Wirkungsbereich fällt, einer gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen ist.
Auch Fragen des Gläubigerschutzes fallen in diesem Zusammenhang nicht in die
Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen.
Zu 7. bis 11.:
Das Volkswohnungswesen und damit auch die Aufsicht über die Gemeinnützigen
Wohnungsgenossenschaften ist in Gesetzgebung Bundessache, in Vollziehung
Landessache. Die Angelegenheiten der “Förderung des Wohnbaus und der
Wohnhaussanierung” gehören seit dem Jahr 1987 (BVG BGBI. Nr.640/1987) in
Gesetzgebung und Vollziehung zu den ausschließlichen
Kompetenzen der Länder. Das
Bundesministerium für Finanzen hat somit keine Möglichkeit zur Überprüfung der
gesetzeskonformen Verwendung von Förderungsmitteln durch Wohnbaugesellschaften.