4168/AB XX.GP

 

An den

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage Nr. 4452/J der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und

Genossen vom 25. Mai 1998, betreffend mögliche steuerrechtliche Malversationen im Bereich

des “Wohnbau - Imperiums” der Freiheitlichen Partei Niederösterreich, beehre ich mich

folgendes mitzuteilen:

Zu 1. bis 5.:

Nach ständiger Auslegung der Bestimmungen des § 48a Bundesabgabenordnung unterliegen

alle Umstände eines abgabenbehördlichen Prüfungsverfahrens der abgabenbehördlichen

Geheimhaltungspflicht. Dazu gehören auch die Fragen, ob ein bestimmtes Unternehmen

geprüft wird, zu welchem Zeitpunkt die Prüfung begonnen worden ist und welche

Informationen der Abgabenbehörde zur Verfügung stehen. Die Beantwortung der gestellten

Fragen ist mir daher, wofür ich um Verständnis ersuche, nicht möglich.

Zu 6.:

Dem Bundesministerium für Finanzen obliegt es nicht, zu beurteilen, ob eine Behörde, die

nicht in seinen Wirkungsbereich fällt, einer gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen ist.

Auch Fragen des Gläubigerschutzes fallen in diesem Zusammenhang nicht in die

Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen.

Zu 7. bis 11.:

Das Volkswohnungswesen und damit auch die Aufsicht über die Gemeinnützigen

Wohnungsgenossenschaften ist in Gesetzgebung Bundessache, in Vollziehung

Landessache. Die Angelegenheiten der “Förderung des Wohnbaus und der

Wohnhaussanierung” gehören seit dem Jahr 1987 (BVG BGBI. Nr.640/1987) in

Gesetzgebung und Vollziehung zu den ausschließlichen Kompetenzen der Länder. Das

Bundesministerium für Finanzen hat somit keine Möglichkeit zur Überprüfung der

gesetzeskonformen Verwendung von Förderungsmitteln durch Wohnbaugesellschaften.