4169/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Mag. Doris Pollet - Kammerlander,
Freundinnen und Freunde, betreffend die Frauenförderung im
Arbeitsmarktservice, Nr. 4463/J.
Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1
Die Anzahl der Leitungsfunktionen inklusive dem Frauenanteil ergibt sich - bezogen auf den
Stichtag 1. September 1997 - aus der nachstehenden Tabelle:
|
|
Männer |
Frauen |
Frauen - % |
Summe |
|
AMS Bgld. |
20 |
5 |
20,0% |
25 |
|
AMS Ktn. |
39 |
3 |
7,1% |
42 |
|
AMS NÖ |
63 |
26 |
29,2% |
89 |
|
AMS OÖ |
51 |
19 |
27,1% |
70 |
|
AMS Slbg. |
22 |
10 |
31,3% |
32 |
|
AMS Stmk. |
74 |
16 |
17,8% |
90 |
|
AMS Tirol |
32 |
12 |
27,3% |
44 |
|
AMS Vlbg. |
15 |
4 |
21,1% |
19 |
|
AMS Wien |
44 |
38 |
46,3% |
82 |
|
BGS |
11 |
7 |
38,9% |
18 |
|
Gesamt |
371 |
140 |
27,4% |
511 |
Zu Frage 2:
Im Frauenförderplan wurden vorhersehbare Fluktuationen - wie etwa Alterspensionierungen -
berücksichtigt. Durch die Zurücklegung von Funktionen, vorzeitige Pensionierungen etc.
erhöhte sich die tatsächliche Fluktuation der
Leitungsfunktionen jedoch wie folgt:
|
|
erwartete Fluktuation |
Vorgabe weiblich |
tatsächliche Fluktuation |
|
AMS Bgld. |
2 |
2 |
3 |
|
AMS Ktn. |
0 |
0 |
2 |
|
AMS NÖ |
2 |
2 |
5 |
|
AMS OÖ |
2 |
2 |
9 |
|
AMS Slbg. |
2 |
2 |
4 |
|
AMS Stmk. |
4 |
2 |
8 |
|
AMS Tirol |
0 |
0 |
4 |
|
AMS Vlbg. |
2 |
2 |
3 |
|
AMS Wien |
8 |
4 |
14 |
|
BGS |
0 |
0 |
3 |
|
Gesamt |
22 |
16 |
55 |
Zu Frage 3:
Grundsätzlich wurden die freiwerdenden Leitungsfunktionen in der vom Frauenförderplan vor -
gesehenen Größenordnung mit Frauen besetzt. Bei den Landesgeschäftsstellen Niederöster -
reich, Vorarlberg und Burgenland wurden die Vorgaben des Frauenförderplanes jedoch nicht
erreicht. So ist es etwa beim Arbeitsmarktservice Niederösterreich zu einer nicht vorbersehba -
ren Zurücklegung der Leitungsfunktion durch eine Abteilungsleiterin - und dadurch zu einem
unerwarteten Absacken des Frauenanteiles - gekommen. Weitere Gründe lagen in der besseren
Qualifikation - insbesondere der längeren Berufserfahrung - von männlichen Bewerbern, oder
im Umstand, daß sich keine Frauen beworben haben.
Es ist jedoch zu beachten, daß 24 Führungspositionen mit Frauen besetzt wurden und somit
insgesamt die Vorgabe (16) überschritten wurde.
Zu Frage 4:
Derzeit sind drei der achtzehn Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsra -
tes Frauen, die beiden Mitglieder des Vorstandes sind Männer. In der Reihe der 18 Landesge -
schäftsführer und deren Stellvertreter ist lediglich die stellvertretende Landesgeschäftsführerin
des Arbeitsmarktservice Wien eine Frau. Von jenen 72 Mitgliedern und stellvertretenden Mit -
gliedern der Landesdirektorien, die auf Vorschlag einer Interessenvertretung bestellt wurden,
sind derzeit acht Frauen. In Wien und Oberösterreich
sind zwei sonstige Mitglieder bzw. stell -
vertretende Mitglieder Frauen, in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich, Salzburg
und Steiermark ist es jeweils ein Mitglied oder stellvertretendes Mitglied. In drei Landesdi -
rektorien ist keine Frau vertreten.
Wie es bereits in den vergangenen Jahren meine Vorgänger und ich mehrmals als Antwort auf
gleichlautende Anfragen getan haben, möchte ich darauf verweisen, daß meine Handlungsmög -
lichkeiten als zuständige Bundesministerin durch das Arbeitsmarktservicegesetz sehr einge -
schränkt sind. Im Falle des Verwaltungsrates werden die Mitglieder und stellvertretenden
Mitglieder zwar von mir bestellt, ich bin jedoch in 14 von 18 Positionen an die Vorschläge der
Organisationen der Interessenvertreter beziehungsweise des Bundesministers für Finanzen
gebunden. Das Arbeitsmarktservicegesetz gibt mir keine Möglichkeit, für diese Vorschläge
Vorgaben zu machen. Gleiches gilt für die Positionen des Vorstands, die nach Beschluß des
Verwaltungsrates von mir genehmigt werden müssen und jene Mitglieder der Landesdirektori -
en, die auf Vorschlag der Sozialpartner von mir ernannt werden.
Was die Landesgeschäftsführer und deren Stellvertreter betrifft, so liegt deren Bestellung aus -
schließlich im eigenen Wirkungsbereich des Arbeitsmarktservice. Der/die jeweilige Bundesmi -
nister/in hat darauf - und damit auf das zahlenmäßige Verhältnis von Männern und Frauen bei
diesen - keinen Einfluß.
Dazu kommt, daß die Organe des Arbeitsmarktservice mit 1. Juli 1994 für sechs Jahre bestellt
wurden. Da es mir als Bundesministerin grundsätzlich verwehrt ist, einzelne Mitglieder der
genannten Gremien aus solchen Gründen von ihren Funktionen abzuberufen, reduziert sich
diese Frage naturgemäß nur auf jene Neubestellungen, die durch Rücktritte bisheriger Funkti -
onsträger notwendig werden. In der Zeit meiner Ministerschaft konnte ich drei Frauen auf
Positionen im Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice bestellen, die bis dahin von Männern
besetzt waren.
Auch unter den über Vorschlag der Interessenvertreter bestellten Mitgliedern der Landesdi -
rektorien ist seit Beginn der Funktionsperiode im Jahre 1994 die Zahl der Frauen von drei auf
acht gestiegen.
Ich stehe dem Gedanken der stärkeren Vertretung von Frauen auch in den Gremien des
Arbeitsmarktservice positiv gegenüber. Ich werde diesen Standpunkt auch in Zukunft gegen -
über den vorschlagsberechtigten Institutionen zum Ausdruck bringen. Im übrigen bin ich zu -
versichtlich, daß die gesellschaftliche Entwicklung
ganz allgemein zur verstärkten Beteiligung
von Frauen an öffentlichen Entscheidungsprozessen geht. Auch die Entwicklung des Frauenan -
teils in den Organen des Arbeitsmarktservice seit 1994 weist in diese Richtung.
Zu Frage 5:
Derzeit hat der Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice gemäß § 7 Abs. 6 des Arbeits -
marktservicegesetzes fünf Ausschüsse eingerichtet, zwei davon aufgrund gesetzlicher
Verpflichtungen. Derzeit haben die fünf Ausschüsse insgesamt 24 Mitglieder, zwei Ersatzmit -
glieder sind Frauen, in einem Ausschuß ist die Vorsitzende eine Frau. Mit Ausnahme des
Ausländerausschusses, dessen Zusammensetzung der § 22 des Ausländerbeschäftigungsgeset -
zes - zumindest was die Zahl der Mitglieder der entsendenden Sozialpartner betrifft - normiert,
ist der Verwaltungsrat an keinerlei Vorgaben gebunden, auch nicht die Geschlechterparität
betreffend. Ich habe auch hier keinerlei Recht, Vorgaben zu geben oder Weisungen zu erteilen.
Zu Frage 6:
Die angeführte “40% Soll - Quote” stellt für das Arbeitsmarktservice kein Höchstziel dar. Beim
vom Arbeitsmarktservice geschaffenen Führungskräftenachwuchspool werden Frauen und
Männer mit einem Anteil von jeweils der Hälfte für zukünftige Führungspositionen ausgebildet,
gerade um bei frei werdenden Funktionen sofort ausgebildete Führungskräfte zur Verfügung
zu haben.
Beim Arbeitsmarktservice Wien wurden von acht frei werdenden Stellen vier - somit 50% - mit
Frauen besetzt, wodurch der Anteil der Frauen an den Führungspositionen den Wert von
46,3 % erreicht hat.