4169/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Mag. Doris Pollet - Kammerlander,

Freundinnen und Freunde, betreffend die Frauenförderung im

Arbeitsmarktservice, Nr. 4463/J.

Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

Zu Frage 1

Die Anzahl der Leitungsfunktionen inklusive dem Frauenanteil ergibt sich - bezogen auf den

Stichtag 1. September 1997 - aus der nachstehenden Tabelle:

 

Männer

Frauen

Frauen - %

Summe

AMS Bgld.

20

5

20,0%

25

AMS Ktn.

39

3

7,1%

42

AMS NÖ

63

26

29,2%

89

AMS OÖ

51

19

27,1%

70

AMS Slbg.

22

10

31,3%

32

AMS Stmk.

74

16

17,8%

90

AMS Tirol

32

12

27,3%

44

AMS Vlbg.

15

4

21,1%

19

AMS Wien

44

38

46,3%

82

BGS

11

7

38,9%

18

Gesamt

371

140

27,4%

511

Zu Frage 2:

Im Frauenförderplan wurden vorhersehbare Fluktuationen - wie etwa Alterspensionierungen -

berücksichtigt. Durch die Zurücklegung von Funktionen, vorzeitige Pensionierungen etc.

erhöhte sich die tatsächliche Fluktuation der Leitungsfunktionen jedoch wie folgt:

 

erwartete Fluktuation

Vorgabe weiblich

tatsächliche Fluktuation

AMS Bgld.

2

2

3

AMS Ktn.

0

0

2

AMS NÖ

2

2

5

AMS OÖ

2

2

9

AMS Slbg.

2

2

4

AMS Stmk.

4

2

8

AMS Tirol

0

0

4

AMS Vlbg.

2

2

3

AMS Wien

8

4

14

BGS

0

0

3

Gesamt

22

16

55

Zu Frage 3:

Grundsätzlich wurden die freiwerdenden Leitungsfunktionen in der vom Frauenförderplan vor -

gesehenen Größenordnung mit Frauen besetzt. Bei den Landesgeschäftsstellen Niederöster -

reich, Vorarlberg und Burgenland wurden die Vorgaben des Frauenförderplanes jedoch nicht

erreicht. So ist es etwa beim Arbeitsmarktservice Niederösterreich zu einer nicht vorbersehba -

ren Zurücklegung der Leitungsfunktion durch eine Abteilungsleiterin - und dadurch zu einem

unerwarteten Absacken des Frauenanteiles - gekommen. Weitere Gründe lagen in der besseren

Qualifikation - insbesondere der längeren Berufserfahrung - von männlichen Bewerbern, oder

im Umstand, daß sich keine Frauen beworben haben.

Es ist jedoch zu beachten, daß 24 Führungspositionen mit Frauen besetzt wurden und somit

insgesamt die Vorgabe (16) überschritten wurde.

Zu Frage 4:

Derzeit sind drei der achtzehn Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsra -

tes Frauen, die beiden Mitglieder des Vorstandes sind Männer. In der Reihe der 18 Landesge -

schäftsführer und deren Stellvertreter ist lediglich die stellvertretende Landesgeschäftsführerin

des Arbeitsmarktservice Wien eine Frau. Von jenen 72 Mitgliedern und stellvertretenden Mit -

gliedern der Landesdirektorien, die auf Vorschlag einer Interessenvertretung bestellt wurden,

sind derzeit acht Frauen. In Wien und Oberösterreich sind zwei sonstige Mitglieder bzw. stell -

vertretende Mitglieder Frauen, in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich, Salzburg

und Steiermark ist es jeweils ein Mitglied oder stellvertretendes Mitglied. In drei Landesdi -

rektorien ist keine Frau vertreten.

Wie es bereits in den vergangenen Jahren meine Vorgänger und ich mehrmals als Antwort auf

gleichlautende Anfragen getan haben, möchte ich darauf verweisen, daß meine Handlungsmög -

lichkeiten als zuständige Bundesministerin durch das Arbeitsmarktservicegesetz sehr einge -

schränkt sind. Im Falle des Verwaltungsrates werden die Mitglieder und stellvertretenden

Mitglieder zwar von mir bestellt, ich bin jedoch in 14 von 18 Positionen an die Vorschläge der

Organisationen der Interessenvertreter beziehungsweise des Bundesministers für Finanzen

gebunden. Das Arbeitsmarktservicegesetz gibt mir keine Möglichkeit, für diese Vorschläge

Vorgaben zu machen. Gleiches gilt für die Positionen des Vorstands, die nach Beschluß des

Verwaltungsrates von mir genehmigt werden müssen und jene Mitglieder der Landesdirektori -

en, die auf Vorschlag der Sozialpartner von mir ernannt werden.

Was die Landesgeschäftsführer und deren Stellvertreter betrifft, so liegt deren Bestellung aus -

schließlich im eigenen Wirkungsbereich des Arbeitsmarktservice. Der/die jeweilige Bundesmi -

nister/in hat darauf - und damit auf das zahlenmäßige Verhältnis von Männern und Frauen bei

diesen - keinen Einfluß.

Dazu kommt, daß die Organe des Arbeitsmarktservice mit 1. Juli 1994 für sechs Jahre bestellt

wurden. Da es mir als Bundesministerin grundsätzlich verwehrt ist, einzelne Mitglieder der

genannten Gremien aus solchen Gründen von ihren Funktionen abzuberufen, reduziert sich

diese Frage naturgemäß nur auf jene Neubestellungen, die durch Rücktritte bisheriger Funkti -

onsträger notwendig werden. In der Zeit meiner Ministerschaft konnte ich drei Frauen auf

Positionen im Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice bestellen, die bis dahin von Männern

besetzt waren.

Auch unter den über Vorschlag der Interessenvertreter bestellten Mitgliedern der Landesdi -

rektorien ist seit Beginn der Funktionsperiode im Jahre 1994 die Zahl der Frauen von drei auf

acht gestiegen.

Ich stehe dem Gedanken der stärkeren Vertretung von Frauen auch in den Gremien des

Arbeitsmarktservice positiv gegenüber. Ich werde diesen Standpunkt auch in Zukunft gegen -

über den vorschlagsberechtigten Institutionen zum Ausdruck bringen. Im übrigen bin ich zu -

versichtlich, daß die gesellschaftliche Entwicklung ganz allgemein zur verstärkten Beteiligung

von Frauen an öffentlichen Entscheidungsprozessen geht. Auch die Entwicklung des Frauenan -

teils in den Organen des Arbeitsmarktservice seit 1994 weist in diese Richtung.

Zu Frage 5:

Derzeit hat der Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice gemäß § 7 Abs. 6 des Arbeits -

marktservicegesetzes fünf Ausschüsse eingerichtet, zwei davon aufgrund gesetzlicher

Verpflichtungen. Derzeit haben die fünf Ausschüsse insgesamt 24 Mitglieder, zwei Ersatzmit -

glieder sind Frauen, in einem Ausschuß ist die Vorsitzende eine Frau. Mit Ausnahme des

Ausländerausschusses, dessen Zusammensetzung der § 22 des Ausländerbeschäftigungsgeset -

zes - zumindest was die Zahl der Mitglieder der entsendenden Sozialpartner betrifft - normiert,

ist der Verwaltungsrat an keinerlei Vorgaben gebunden, auch nicht die Geschlechterparität

betreffend. Ich habe auch hier keinerlei Recht, Vorgaben zu geben oder Weisungen zu erteilen.

Zu Frage 6:

Die angeführte “40% Soll - Quote” stellt für das Arbeitsmarktservice kein Höchstziel dar. Beim

vom Arbeitsmarktservice geschaffenen Führungskräftenachwuchspool werden Frauen und

Männer mit einem Anteil von jeweils der Hälfte für zukünftige Führungspositionen ausgebildet,

gerade um bei frei werdenden Funktionen sofort ausgebildete Führungskräfte zur Verfügung

zu haben.

Beim Arbeitsmarktservice Wien wurden von acht frei werdenden Stellen vier - somit 50% - mit

Frauen besetzt, wodurch der Anteil der Frauen an den Führungspositionen den Wert von

46,3 % erreicht hat.