417/AB

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija ST0ISITS , Freun-

 

dinnen und Freunde haben am 07. Mai 1996 unter der Nr . 58O/J an

 

den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische

 

Anfrage betreffend "geheime Überwachung von Karl Lipski" gerich-

 

tet , die folgenden Wortlaut hat :

 

 

,,1 . Wie ist es möglich , daß die Überwachung der Fernmeldeanlage

des Karl Lipski beantragt wurde , obwohl der Tatverdacht ge-

gen Bartlomeij Lipski bestand?

 

2. Auf welche Art wurde der Antrag auf Überwachung der Fernmel-

deanlage des Karl Lipski gestellt (telephonisch , sonst wie

mündlich , per Fax oder auf andere Art und Weise schrift-

 

lich ) ?

 

3. Warum wurde auch noch eine Hausdurchsuchung beantragt , ob-

wohl die Gegenüberstellung von Karl und Barlomeij Lipski vor

der Eingangstür für die Beamten den Irrtum klar machte?

 

4. Was werden Sie unternehmen , solche irrtümlich durchgeführte

Überwachungsmaßnahmen zu verhindern?

 

5. Werden Sie dafür sorgen , daß Anträge auf Überwachungsmaßnah-

men grundsätzlich von einem zweiten Kollegen auf die Rich-

tigkeit hin überprüft werden?"

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :

 

Zu Fraqe 1 :

 

In der Strafsache N.N. wegen Verdachts des Handels mit falschen

bzw. verfälschten Sichtvermerken und Bandenbildung wurde im Zuge

einer bereits gerichtlich angeordneten Telefonüberwachung der

Bartlomiej LIPSKI dringend der Mittäterschaft verdächtigt . Da aus

kriminaltaktischen Gründen auch eine Telefonüberwachung der Fern-

sprechanschlüsse des Bartlomiej LIPSKI geboten erschien , wurden

Ermittlungen zwecks Feststellung sämtlicher Telefonanschlüsse

desselben durchgeführt . Durch einen offensichtlichen , nicht mehr

nachvollziehbaren Übermittlungsfehler - diesbezüglich ist sowohl

ein Irrtum der Polizeibeamten als auch ein solcher der Post- und

Telegraphenverwaltung möglich - , wurde dieser Telefaxanschluß als

gemeinsamer Anschluß des Bartlomiej und Mag . Karl LIPSKI genannt.

Von dieser Ermittlungsgrundlage ausgehend , wurde das Gericht um

Ausweitung der Telefonüberwachung auch auf diesen Anschluß er-

sucht .

 

Zu Fraqe 2 :

 

Der Antrag auf Überwachung der Fernmeldeanlage wurde am

19. 12. 1995 schriftlich an das Landesgericht für Strafsachen Wien

gestellt .

 

Zu Frage 3 :

 

Der Verdacht einer Mittäterschaft des Mag. Karl LIPSKI hatte sich

aufgrund des vermuteten gemeinsamen Telefonanschlusses mit

Bartlomiej LIPSKI ergeben . Zur Abklärung der Mittäterschaft bzw.

Herbeischaffung weiteren Beweismaterials wurde um Durchsuchung

 

der Aufstellungsräumlichkeit des vermeintlich gemeinsamen Tele-

fonanschlusses schriftlich ersucht .

Bei dem Versuch , den Durchsuchungsbefehl zu realisieren , konnte

der Irrtum vom anwesenden Mag . LIPSKI glaubhaft aufgeklärt wer-

den . Es wurde daher von einer Effektuierung des Hausdurchsu-

chungsbefehls Abstand genommen und dieser Umstand der Staatsan-

waltschaft mitgeteilt .

 

Zu Fraqe 4 :

 

Die irrtümlich angenommenen Verdachtsmomente gegen Mag. LIPSKI

werden bedauert. Bemerkt wird jedoch , daß Telefongespräche des

Mag . Karl LIPSKI nicht mitgehört wurden.

Mit dergestalten Erhebungen befaßte Beamte werden im Hinblick auf

solche Ermittlungen zusätzlich sensibilisiert und verstärkt ge-

schult .

 

Zu Fraqe 5 :

 

Anträge auf Überwachung des Fernmeldeverkehrs werden vom Vorstand

der 0rganisationseinheit gestellt .