4172/AB XX.GP

 

17. Juli 1998

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bgdr Jung und Kollegen haben am 17. Juni 1998 unter

der Nr. 4536/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Ankauf eines

Hauses für den österreichischen Militärattaché, in Belgrad” gerichtet. Diese aus Gründen der

besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Die Annahme der Anfragesteller, vor kurzem wäre ein Haus für den österreichischen

Militärattaché in Belgrad gekauft worden, trifft nicht zu. Tatsächlich sind die

Verhandlungen über einen solchen Ankauf weit gediehen, ein Vertragsabschluß ist aber

noch nicht erfolgt. Im übrigen ist für den Ankauf von Liegenschaften durch die Republik

Österreich grundsätzlich das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten

zuständig.