4172/AB XX.GP
17. Juli 1998
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Bgdr Jung und Kollegen haben am 17. Juni 1998 unter
der Nr. 4536/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Ankauf eines
Hauses für den österreichischen Militärattaché, in Belgrad” gerichtet. Diese aus Gründen der
besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Annahme der Anfragesteller, vor kurzem wäre ein Haus für den österreichischen
Militärattaché in Belgrad gekauft worden, trifft nicht zu. Tatsächlich sind die
Verhandlungen über einen solchen Ankauf weit gediehen, ein Vertragsabschluß ist aber
noch nicht erfolgt. Im übrigen ist für den Ankauf von Liegenschaften durch die Republik
Österreich grundsätzlich das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten
zuständig.