4174/AB XX.GP

 

GZ 10.001/77 - Pr/1c/98

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Heinz Fischer

Parlament

1017 Wien

Wien, 17. Juli 1998

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4694/J - NR/1998 betreffend Tätigkeit des

Veldener Bürgermeisters Mag. Werner Marinell an der Universität Klagenfurt, die die Abge -

ordneten GAUGG und Kollegen am 9. Juli 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie

folgt zu beantworten:

1. Seit wann und in welchem Ausmaß übt Herr Mag. Marinell eine Lehrtätigkeit an

der Universität Klagenfurt aus?

2. Wurde der Posten an der Universität Klagenfurt, den Herr Mag. Marinell beklei -

det, öffentlich ausgeschrieben und wenn ja, wieviel Mitbewerber waren zu ver -

zeichnen und wenn nein, warum nicht?

3. Welche konkreten Qualifikationen mußten die Bewerber für diese Stelle aufwei -

sen und inwieweit wurden diese von Herrn Mag. Marinell erfüllt?

4. Welche konkreten Schritte werden Sie unternehmen, um diese Stellenvergabe im

Falle der Nichtausschreibung wieder rückgängig zu machen?

Der Professor im Personalstand des Landesschulrates für Niederösterreich Mag. Werner

Marinell wurde mit Wirkung vom 1. Dezember 1997 vorläufig befristet bis 31. August 1998

der Universität Klagenfurt zur Verwendung im Universitäts - Sportinstitut zur Dienstleistung

zugeteilt. Es handelt sich also nur um eine Dienstzuteilung gemäß § 39 BDG 1979 und um

keine Versetzung. Prof. Marinell gehört daher weiterhin formell dem Personalstand des Lan -

desschulrates für Niederösterreich und nicht dem der Universität Klagenfurt an.

Eine Ausschreibung der Planstelle ist nicht erfolgt; es handelt sich - wie bereits erwähnt - auch

nur um eine zeitlich befristete Dienstzuteilung.

Prof. Marinell besitzt die Lehramtsprüfung für das Lehramt an Höheren Schulen unter anderem

für das Fach Leibeserziehung und erfüllt damit die Ernennungsvoraussetzungen für die Tätigkeit

eines Bundeslehrers an einem Universitäts - Sportinstitut (Anlage 1 Z. 21 a. 1 zum BDG 1979).

Zu einer Rückgängigmachung der Dienstzuteilung besteht kein Anlaß.

5. Hat sich die Tätigkeit als Bürgermeister von Velden mit der Ausübung der Lehr -

tätigkeit an einer höheren Schule in Baden überschnitten und wenn ja, wie lange?

Dies kann nur durch die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten beant -

wortet werden.