4174/AB XX.GP
GZ 10.001/77 - Pr/1c/98
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Heinz Fischer
Parlament
1017 Wien
Wien, 17. Juli 1998
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4694/J - NR/1998 betreffend Tätigkeit des
Veldener Bürgermeisters Mag. Werner Marinell an der Universität Klagenfurt, die die Abge -
ordneten GAUGG und Kollegen am 9. Juli 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:
1. Seit wann und in welchem Ausmaß übt Herr Mag. Marinell eine Lehrtätigkeit an
der Universität Klagenfurt aus?
2. Wurde der Posten an der Universität Klagenfurt, den Herr Mag. Marinell beklei -
det, öffentlich ausgeschrieben und wenn ja, wieviel Mitbewerber waren zu ver -
zeichnen und wenn nein, warum nicht?
3. Welche konkreten Qualifikationen mußten die Bewerber für diese Stelle aufwei -
sen und inwieweit wurden diese von Herrn Mag. Marinell erfüllt?
4. Welche konkreten Schritte werden Sie unternehmen, um diese Stellenvergabe im
Falle der Nichtausschreibung wieder rückgängig zu
machen?
Der Professor im Personalstand des Landesschulrates für Niederösterreich Mag. Werner
Marinell wurde mit Wirkung vom 1. Dezember 1997 vorläufig befristet bis 31. August 1998
der Universität Klagenfurt zur Verwendung im Universitäts - Sportinstitut zur Dienstleistung
zugeteilt. Es handelt sich also nur um eine Dienstzuteilung gemäß § 39 BDG 1979 und um
keine Versetzung. Prof. Marinell gehört daher weiterhin formell dem Personalstand des Lan -
desschulrates für Niederösterreich und nicht dem der Universität Klagenfurt an.
Eine Ausschreibung der Planstelle ist nicht erfolgt; es handelt sich - wie bereits erwähnt - auch
nur um eine zeitlich befristete Dienstzuteilung.
Prof. Marinell besitzt die Lehramtsprüfung für das Lehramt an Höheren Schulen unter anderem
für das Fach Leibeserziehung und erfüllt damit die Ernennungsvoraussetzungen für die Tätigkeit
eines Bundeslehrers an einem Universitäts - Sportinstitut (Anlage 1 Z. 21 a. 1 zum BDG 1979).
Zu einer Rückgängigmachung der Dienstzuteilung besteht kein Anlaß.
5. Hat sich die Tätigkeit als Bürgermeister von Velden mit der Ausübung der Lehr -
tätigkeit an einer höheren Schule in Baden überschnitten und wenn ja, wie lange?
Dies kann nur durch die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten beant -
wortet werden.