4175/AB XX.GP

 

An den

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Wien, am 20. Juli 1998

GZ 61 1000/46 - Präs. 1/98

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Koller, Mag. Schweitzer, Aumayr und Kollegen

haben am 28.5.1998 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 4494/J betreffend

"Gentechnikfrei - Pickerl - zu teuer für bäuerliche Direktvermarkter" gerichtet. Ich be -

ehre mich, diese wie folgt zu beantworten:

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des "Gentechnik - Volksbegehrens" und der

Position der österreichischen Bundesregierung zur Gentechnik vom März 1997 sollte

die Machbarkeit und die Entwicklung und Erprobung von Kontrollmöglichkeiten bei

der Positivkennzeichnung gentechnikfrei produzierter Lebensmittel analysiert werden.

Seitens meines Ressorts wurde daher gemeinsam mit dem Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten eine Studie mit dem Titel "Positivkennzeichnung

gentechnikfrei produzierter Lebensmittel" in Auftrag gegeben.

Im Rahmen dieser Studie wurde ein Definitionsvorschlag für "gentechnikfrei produ -

zierte Lebensmittel" erarbeitet und die weiteren Definitionen (Lebensmittel - Kodex -

kommission, Arbeitsgemeinschaft gentechnikfrei erzeugte Lebensmittel) hinsichtlich

ihrer Machbarkeit kommentiert.

Ich habe diese Studie zusammen mit Herrn Bundesminister Dr. Farnleitner im Mai

dieses Jahres der Öffentlichkeit präsentiert. Die Studie liegt in meinem Ressort auf

und kann in der Abteilung II/5 angefordert werden.

ad 1 und 2

Eine "Gentechnikfrei  Kennzeichnung" sollte als freiwilliges Marketinginstrument

eingesetzt werden und prinzipiell für alle Produktgruppen im Lebensmittelsektor glei -

chermaßen angewendet werden können.

Die Vergabe des Zeichens soll an alle Erzeuger und/oder Vermarkter, die die Defini -

tion einhalten und den entsprechenden Kontrollen unterzogen worden sind, möglich

sein. Die Studie kommt jedoch zu dem Schluß, daß eine Rückverfolgung von bei -

spielsweise Trägerstoffen für Lebensmittel - Zusatzstoffe, Bestandteile von Nährme -

dien, Verarbeitungshilfsstoffe etc. aus wirtschaftlichen Gründen nicht durchführbar

sei.

ad 3

Die Gestaltung eines “Labels” wird mit den betroffenen Ministerien bzw. Institutionen

noch zu diskutieren sein.

ad 4

Die Studie ging davon aus, daß eine Positivkennzeichnung gentechnikfrei produ -

zierter Lebensmittel als Gütezeichen nach ISO 9000 Standards kontrolliert werden

könnte. Details werden im Rahmen der Diskussion zur Umsetzung der Studiener -

gebnisse zu klären sein.

ad 5

Es wurden Vorschläge unterbreitet, wie für Biobetriebe der Aufwand ökonomisch

tragbar gestaltet werden könnte. Im Falle einer Einführung eines solchen Gütezei -

chens müßte die Frage der Kosten für die bäuerliche Direktvermarktung mit den Bio -

verbänden, den landwirtschaftlichen Interessensvertretern sowie dem Bundesmini -

ster für Land - und Forstwirtschaft diskutiert werden.

ad 6

Die Zuständigkeit des Bundes bezüglich der Einführung eines "Gentechnikfrei - Pik -

kerls" ist gemäß dem Kompetenztatbestand "Gesundheitswesen" (Art. 10 Abs 1 Z 12

B - VG) Bundesangelegenheit. Des weiteren kann die Zuständigkeit des Bundes aus

den Kompetenztatbeständen “Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie”

(Art. 10 Abs. 1 Z 8 B - VG), “Wasserrecht” (Art. 10 Abs. 1 Z 10), "Hochschulwesen"

(Art. 14 Abs. 1 B - VG) sowie "Luftreinhaltung" und “Abfallwirtschaft” abgeleitet wer -

den.

Gemäß § 1 des Gentechnikgesetzes und den relevanten Bestimmungen des Bun -

desministeriengesetzes 1986 i.d.g.F. ist die Zuständigkeit des Bundesministeriums

für Umwelt, Jugend und Familie gegeben.

ad 7

So wie das Umweltzeichen ein Marketinginstrument für die betroffenen Wirtschafts -

kreise und eine Orientierungshilfe für die umweltbewußten Konsumenten ist, sollen

mit dem Gentechnikfrei - Pickerl ähnliche Ziele verfolgt werden.

ad 8

Die Einnahmen sollen nach den Empfehlungen der Studie zur Finanzierung der

Kontrolle verwendet werden.