4181/AB XX.GP
41.200/117 - II/15/98
Wien, am 21. Juli 1998
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Heinz FISCHER
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten DI HOFMANN, Mag. HAUPT und Kollegen haben am 28. Mai 1998 unter
der Nummer 4490/J an mich die schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “die
Klärung, ob gegen den Verein ‚Dichterstein Offenhausen‘ seit dessen Bestehen bis zum
heutigen Tage aufsichtsbehördliche Maßnahmen gesetzt worden sind” gerichtet, die
folgenden Wortlaut hat:
“Ergab sich während der Zeit, in der der Verein ‚Dichterstein Offenhausen‘ seine Tätigkeit
entfalten konnte, das ist vom 30. April 1963 bis zum 24. April 1998, eine rechtliche
Handhabe für vereinsbehördliche Maßnahmen gegen den genannten Verein?
Wenn ja, welche und warum?”
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Ich verweise auf meine Antwort zur parlamentarischen Anfrage Nr. 4402/J mit dem
Bemerken, daß zwar die dort erwähnte Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof
inzwischen zurückgezogen wurde, aber noch andere Rechtsmittelverfahren in Bezug auf die
Einstellung der Vereinstätigkeit anhängig sind.