4181/AB XX.GP

 

41.200/117 - II/15/98

Wien, am 21. Juli 1998

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Heinz FISCHER

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten DI HOFMANN, Mag. HAUPT und Kollegen haben am 28. Mai 1998 unter

der Nummer 4490/J an mich die schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “die

Klärung, ob gegen den Verein ‚Dichterstein Offenhausen‘ seit dessen Bestehen bis zum

heutigen Tage aufsichtsbehördliche Maßnahmen gesetzt worden sind” gerichtet, die

folgenden Wortlaut hat:

“Ergab sich während der Zeit, in der der Verein ‚Dichterstein Offenhausen‘ seine Tätigkeit

entfalten konnte, das ist vom 30. April 1963 bis zum 24. April 1998, eine rechtliche

Handhabe für vereinsbehördliche Maßnahmen gegen den genannten Verein?

Wenn ja, welche und warum?”

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Ich verweise auf meine Antwort zur parlamentarischen Anfrage Nr. 4402/J mit dem

Bemerken, daß zwar die dort erwähnte Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof

inzwischen zurückgezogen wurde, aber noch andere Rechtsmittelverfahren in Bezug auf die

Einstellung der Vereinstätigkeit anhängig sind.