4190/AB XX.GP

 

22. Juli 1998

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Wabl, Freundinnen und Freunde haben am 26. Mai 1998

unter der Nr. 4461/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

“Österreichisches Institut für europäische Sicherheitspolitik” gerichtet. Diese aus Gründen

der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Dem Österreichischen Institut für Europäische Sicherheitspolitik wurde im Jahr 1997 eine

Förderung von öS 70.000 zuerkannt. Für die Jahre 1998 und 1999 wurden Förderungen bis

dato weder beantragt noch zuerkannt.

Zu 4:

Die vorerwähnte Förderung ist im Erfolg 1997 beim VA - Ansatz 1/40006 "Förderungen",

VA - Post 7665 - 909 "Übrige", als Teilbetrag enthalten.

Zu 5 und 6:

Wie schon erwähnt, wurden diesbezüglich bis dato keine Anträge auf Förderung gestellt.

Zu 7:

Förderungen wurden im Jahr 1997 neben dem Österreichischen Institut für Europäische

Sicherheitspolitik der Österreichischen Offiziersgesellschaft (öS 180.000) und der Gesell -

schaft für politisch - strategische Studien (öS 120.000) zuerkannt, im Jahr 1998 der Öster -

reichischen Offiziersgesellschaft (öS 180.000). Die Plattform Sicherheit und Solidarität, das

Institut für Außen - und Sicherheitspolitik und die Gesellschaft für interdisziplinäre Studien

erhielten im gefragten Zeitraum keine Förderungen.

Zu 8:

Nein.

Zu 9:

Da die Geltung dieses Bundesverfassungsgesetzes selbstverständlich bei allen Vollziehungs -

akten in meinem Ressort akzeptiert wird, bedarf es keiner weiterer Maßnahmen. Dies

schließt jedoch nicht aus, darüber zu diskutieren, wie die Sicherheit Österreichs in Zukunft

unter den geänderten Rahmenbedingungen am besten gewährleistet werden kann.