4190/AB XX.GP
22. Juli 1998
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Wabl, Freundinnen und Freunde haben am 26. Mai 1998
unter der Nr. 4461/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
“Österreichisches Institut für europäische Sicherheitspolitik” gerichtet. Diese aus Gründen
der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Dem Österreichischen Institut für Europäische Sicherheitspolitik wurde im Jahr 1997 eine
Förderung von öS 70.000 zuerkannt. Für die Jahre 1998 und 1999 wurden Förderungen bis
dato weder beantragt noch zuerkannt.
Zu 4:
Die vorerwähnte Förderung ist im Erfolg 1997 beim VA - Ansatz 1/40006 "Förderungen",
VA - Post 7665 - 909 "Übrige", als Teilbetrag enthalten.
Zu 5 und 6:
Wie schon erwähnt, wurden diesbezüglich bis dato keine Anträge auf Förderung gestellt.
Zu 7:
Förderungen wurden im Jahr 1997 neben dem Österreichischen Institut für Europäische
Sicherheitspolitik der Österreichischen Offiziersgesellschaft (öS 180.000) und der Gesell -
schaft für politisch - strategische Studien (öS 120.000) zuerkannt, im Jahr 1998 der Öster -
reichischen Offiziersgesellschaft (öS 180.000). Die Plattform Sicherheit und Solidarität, das
Institut für Außen - und Sicherheitspolitik und die Gesellschaft für interdisziplinäre Studien
erhielten im gefragten Zeitraum keine Förderungen.
Zu 8:
Nein.
Zu 9:
Da die Geltung dieses Bundesverfassungsgesetzes selbstverständlich bei allen Vollziehungs -
akten in meinem Ressort akzeptiert wird, bedarf es keiner weiterer Maßnahmen. Dies
schließt jedoch nicht aus, darüber zu diskutieren, wie die Sicherheit Österreichs in Zukunft
unter den geänderten Rahmenbedingungen am besten gewährleistet werden kann.