4196/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat DI HOFMANN, Mag. HAUPT und Kollegen haben am 28.
Mai 1998 unter der Nummer 4492/J an mich die schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend “die Ausübung außerparlamentarischen Druckes auf verfassungsmäßige Organe
des Bundes im Zusammenhang mit der beabsichtigten Auflösung des "Dichterstein
Offenhausen” gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
“1.) Haben Sie diesen Brief tatsächlich erhalten?
2.) Haben Sie die darin enthaltenen Vorwürfe tatsächlich überprüfen lassen? -
Wenn ja, welches Ergebnis wurde Ihnen von der nachgeordneten Behörde angezeigt,
bzw. hatte dieses Ergebnis irgendwelche rechtserhebliche Auswirkungen auf den
Verein "Dichterstein Offenhausen"?
3.) Konnte der Student der Rechtswissenschaften, Franz RADL‘ tatsächlich, wie im
Schreiben des Antifa - Komitees angeführt, jemals an einer "Dichterstein - Tagung"
von der Abt. 1 der SD für OÖ wahrgenommen werden?
4.) War der (bundes - )deutsche Staatsangehörige Ewald Bela ALTHANS (dem sehr
eigenartige Beziehungen zum bundesdeutschen "Verfassungsschutz" nachgesagt
werden) “von der 1994 verbotenen ‚Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei" (FAP)”
jemals anläßlich der “Kulturtage” des Vereines “Dichterstein Offenhausen”
anwesend? -
Wenn ja, wann, in welcher Eigenschaft, wie oft und konnte er auch noch
wahrgenommen werden, nachdem die Veranstaltungen des Vereines nur mehr im
geschlossenen Rahmen durchgeführt wurden und verfügte der Genannte anläßlich
seines ersten Besuches damals bereits über den Bekanntheitsgrad, der ihm in
diesem Flugblatt unterstellt wird?
5.) Ist der SD für OÖ jemals bekannt geworden, daß die Vereinsführung tätige Schritte
dagegen unternommen hat, daß Althans und andere den Veranstaltungen fernbleiben
möge? -
Wenn ja, welche?
6.) Wurde die Bezirkshauptmannschaft Wels - Land auf Grund dieses Schreibens
tatsächlich veranlaßt, um der Forderung des antifaschistischen Briefschreibers zu
willfahren und die Hinweisschilder auf den Straßen in der Umgebung von
Offenhausen entfernen zu lassen, eine Studie bei dem Salzburger Univ. - Prof. Dr. Karl
Müller in Auftrag zu geben? -
Wenn ja, welche kosten sind dem Steuerzahler dadurch erwachsen?
7.) Haben Sie, obwohl Sie kein Besorgungsgehilfe der österreichischen Anarchisten sind,
dieses - doch in sehr merkwürdigem Ton gehaltene - Schreiben jemals
beantwortet? -
Wenn ja, was haben Sie diesen konfusen Leuten geschrieben?”
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1
Ja
Zu Frage 2
Ja. Das vereinsrechtliche Ergebnis findet sich in dem der parlamentarischen Anfrage Nr.
4479/J angeschlossenen Aktenvermerk der Sicherheitsdirektion für das Bundesland
Oberösterreich vom 27. März 1997.
Zu den Fragen 3 - 5:
Ich verweise auf meine Antwort zur parlamentarischen Anfrage Nr. 4402/J mit dem
Bemerken, daß zwar die dort erwähnte Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof
inzwischen zurückgezogen wurde, aber noch andere Rechtsmittelverfahren in bezug auf die
Einstellung der Vereinstätigkeit anhängig sind.
Zu Frage 6:
Nein. Im übrigen fällt die Beantwortung von Fragen betreffend die Aufstellung bzw.
Entfernung der gegenständlichen Hinweisschilder im Sinne der Straßenverkehrsordnung
nicht in meinen Aufgabenbereich.
Zu Frage 7:
Ja. Eine Kopie meines Antwortschreibens liegt bei.
Herrn
Roland Hochstöger
Antifa - Komitee Linz
Weissenwolffstraße 17a
4020Linz
Sehr geehrter Herr Hochstöger!
Ich bestätige den Erhalt Ihres Schreibens vom 10. März 1997
Dazu möchte ich vorausschicken, daß mir die Bekämpfung
rechtsextremistischer Agitation ein besonderes Anliegen ist. Die
Sicherheitsbehörden sind mit großem Engagement bemüht, dem
Rechtsextremismus mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln
entgegenzutreten.
Der Verein »DICHTERSTEIN OFFENHAUSEN” ist als einschlägige
Vorfeldorganisation bekannt. Die alljährlichen Treffen werden von der
Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich intensiv überwacht,
welche angewiesen ist, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen sofort
und konsequent einzuschreiten.
Bisher hat sich jedoch keine rechtliche Handhabe ergeben, gegen den Verein
"DICHTERSTEIN OFFENHAUSER" mit behördlichen Maßnahmen
vorzugehen, zumal alle bisherigen Gerichtsverfahren gegen diesen Verein
eingestellt wurden. Eine Vereinsauflösung bzw. Untersagung der
Veranstaltung wäre gesetzlich nicht gedeckt und würde gegen das
verfassungsmäßig gewährleistete Recht auf Vereins - und
Versammlungsfreiheit verstoßen.
Die von Ihnen vorgeschlagene Entfernung der Hinweistafeln ist Landessache
und fällt daher nicht in meinen Kompetenzbereich. Die zuständige
Bezirkshauptmannschaft wird aus gegenständlichem Anlaß überprüfen, ob
die Bedeutung des Dichtersteines als lokales Verkehrsziel nach kulturellen
und vor allem auch nach verkehrstechnischen Gesichtspunkten den
Verbleib der Hinweisschilder noch rechtfertigt.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort gedient zu haben und verbleibe
mit besten Grüßen