4196/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat DI HOFMANN, Mag. HAUPT und Kollegen haben am 28.

Mai 1998 unter der Nummer 4492/J an mich die schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend “die Ausübung außerparlamentarischen Druckes auf verfassungsmäßige Organe

des Bundes im Zusammenhang mit der beabsichtigten Auflösung des "Dichterstein

Offenhausen” gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

“1.) Haben Sie diesen Brief tatsächlich erhalten?

2.) Haben Sie die darin enthaltenen Vorwürfe tatsächlich überprüfen lassen? -

Wenn ja, welches Ergebnis wurde Ihnen von der nachgeordneten Behörde angezeigt,

bzw. hatte dieses Ergebnis irgendwelche rechtserhebliche Auswirkungen auf den

Verein "Dichterstein Offenhausen"?

3.) Konnte der Student der Rechtswissenschaften, Franz RADL‘ tatsächlich, wie im

Schreiben des Antifa  - Komitees angeführt, jemals an einer "Dichterstein - Tagung"

von der Abt. 1 der SD für OÖ wahrgenommen werden?

4.) War der (bundes - )deutsche Staatsangehörige Ewald Bela ALTHANS (dem sehr

eigenartige Beziehungen zum bundesdeutschen "Verfassungsschutz" nachgesagt

werden) “von der 1994 verbotenen ‚Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei" (FAP)”

jemals anläßlich der “Kulturtage” des Vereines “Dichterstein Offenhausen”

anwesend? -

Wenn ja, wann, in welcher Eigenschaft, wie oft und konnte er auch noch

wahrgenommen werden, nachdem die Veranstaltungen des Vereines nur mehr im

geschlossenen Rahmen durchgeführt wurden und verfügte der Genannte anläßlich

seines ersten Besuches damals bereits über den Bekanntheitsgrad, der ihm in

diesem Flugblatt unterstellt wird?

5.) Ist der SD für OÖ jemals bekannt geworden, daß die Vereinsführung tätige Schritte

dagegen unternommen hat, daß Althans und andere den Veranstaltungen fernbleiben

möge? -

Wenn ja, welche?

6.) Wurde die Bezirkshauptmannschaft Wels - Land auf Grund dieses Schreibens

tatsächlich veranlaßt, um der Forderung des antifaschistischen Briefschreibers zu

willfahren und die Hinweisschilder auf den Straßen in der Umgebung von

Offenhausen entfernen zu lassen, eine Studie bei dem Salzburger Univ. - Prof. Dr. Karl

Müller in Auftrag zu geben? -

Wenn ja, welche kosten sind dem Steuerzahler dadurch erwachsen?

7.) Haben Sie, obwohl Sie kein Besorgungsgehilfe der österreichischen Anarchisten sind,

dieses - doch in sehr merkwürdigem Ton gehaltene - Schreiben jemals

beantwortet? -

Wenn ja, was haben Sie diesen konfusen Leuten geschrieben?”

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1

Ja

Zu Frage 2

Ja. Das vereinsrechtliche Ergebnis findet sich in dem der parlamentarischen Anfrage Nr.

4479/J angeschlossenen Aktenvermerk der Sicherheitsdirektion für das Bundesland

Oberösterreich vom 27. März 1997.

Zu den Fragen 3 - 5:

Ich verweise auf meine Antwort zur parlamentarischen Anfrage Nr. 4402/J mit dem

Bemerken, daß zwar die dort erwähnte Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof

inzwischen zurückgezogen wurde, aber noch andere Rechtsmittelverfahren in bezug auf die

Einstellung der Vereinstätigkeit anhängig sind.

Zu Frage 6:

Nein. Im übrigen fällt die Beantwortung von Fragen betreffend die Aufstellung bzw.

Entfernung der gegenständlichen Hinweisschilder im Sinne der Straßenverkehrsordnung

nicht in meinen Aufgabenbereich.

Zu Frage 7:

Ja. Eine Kopie meines Antwortschreibens liegt bei.

Herrn

Roland Hochstöger

Antifa - Komitee Linz

Weissenwolffstraße 17a

4020Linz

Sehr geehrter Herr Hochstöger!

Ich bestätige den Erhalt Ihres Schreibens vom 10. März 1997

Dazu möchte ich vorausschicken, daß mir die Bekämpfung

rechtsextremistischer Agitation ein besonderes Anliegen ist. Die

Sicherheitsbehörden sind mit großem Engagement bemüht, dem

Rechtsextremismus mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln

entgegenzutreten.

Der Verein »DICHTERSTEIN OFFENHAUSEN” ist als einschlägige

Vorfeldorganisation bekannt. Die alljährlichen Treffen werden von der

Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich intensiv überwacht,

welche angewiesen ist, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen sofort

und konsequent einzuschreiten.

Bisher hat sich jedoch keine rechtliche Handhabe ergeben, gegen den Verein

"DICHTERSTEIN OFFENHAUSER" mit behördlichen Maßnahmen

vorzugehen, zumal alle bisherigen Gerichtsverfahren gegen diesen Verein

eingestellt wurden. Eine Vereinsauflösung bzw. Untersagung der

Veranstaltung wäre gesetzlich nicht gedeckt und würde gegen das

verfassungsmäßig gewährleistete Recht auf Vereins - und

Versammlungsfreiheit verstoßen.

Die von Ihnen vorgeschlagene Entfernung der Hinweistafeln ist Landessache

und fällt daher nicht in meinen Kompetenzbereich. Die zuständige

Bezirkshauptmannschaft wird aus gegenständlichem Anlaß überprüfen, ob

die Bedeutung des Dichtersteines als lokales Verkehrsziel nach kulturellen

und vor allem auch nach verkehrstechnischen Gesichtspunkten den

Verbleib der Hinweisschilder noch rechtfertigt.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort gedient zu haben und verbleibe

mit besten Grüßen