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Die Abgeordneten zum Nationalrat Haller und Kollegen haben am

 

1. Februar 1996 unter der Nr. 122/J an mich eine schriftliche

 

parlamentarische Anfrage betreffend Ausbau der Kinderbetreuung

 

durch Tagesmütter gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

 

"1. Wie beurteilen Sie die politischen Forderungen (Beilage)

des "Österreichischen Hilfswerks?

 

2 . Sehen Sie Möglichkeiten, diese Forderungen rasch umzusetzen?

 

3 . Halten Sie die Realisierung eines Kinderbetreuungschecks

für zweckmäßig?

 

4 . Wenn ja, in welcher Form können Sie sich eine Realisierung

vorstellen?"

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

 

Grundsätzlich stehe ich der Forderung des Österreichischen

 

Hilfswerkes nach Schaffung verbindlicher Richtlinien über finan-

 

zielle Zuwendungen bzw. gesetzlicher Regelungen betreffend die

 

Ausbildung und fachliche Begleitung der Tagesmütter durch die

Länder positiv gegenüber und trete für den gleichen Zugang al-

ler geeigneten Trägerorganisationen zu den vorhandenen Förde-

rungsmitteln ein.

 

Die sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Tagesmütter

wird von mir ebenfalls befürwortet. Zur Forderung der Kosten-

übernahme durch den Bund ist jedoch festzuhalten, daß die Zu-

ständigkeit für die Kinderbetreuung bei den Ländern liegt.

 

 

Zu Frage 2 :

Allfällige gesetzliche Maßnahmen bzw. Richtlinien wären in die-

sem Zusammenhang von den Ländern zu treffen bzw. zu erlassen.

 

 

Zu den Fragen 3 und 4 :

Grundsätzlich möchte ich festhalten, daß Flexibilität und Viel-

falt der Angebote zur Kinderbetreuung zu begrüßen sind, um die

Wahlmöglichkeiten für Mütter und Väter zu verbessern. Insbeson-

dere muß gewährleistet werden, daß Frauen und Männer mit Betreu-

ungspflichten diese mit ihrer Erwerbstätigkeit in Einklang brin-

gen können.

 

Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Betreuungs-

pflichten müssen insbesondere für Frauen wirksam werden, da nur

eine selbständige Erwerbstätigkeit für Frauen existenzsichernd

ist.

 

Eine der Grundvoraussetzungen für die Vereinbarkeit von Beruf

und Familie bzw. Betreuungspflichten ist daher die Schaffung

einer ausreichenden Anzahl von Kinderbetreuungseinrichtungen,

die sich an den Bedürfnissen berufstätiger Frauen und Männer

orientieren. Die Wahlfreiheit der Eltern in der Art der Be-

treuung muß dabei ebenso gewährleistet werden wie eine profes-

sionelle, qualifizierte Betreuung zum Wohle der Kinder.