4200/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Motter und Kollegen

vom 27. Mai 1998, Nr. 4477/J, betreffend Sprengung eines

Felspfeilers in der “Gelben Wand”, beehre ich mich folgendes

mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 bis 3:

In der Angelegenheit der Sprengung des Felspfeilers “Gelbe Wand” in

der Stadtgemeinde Dornbirn sind dem Forsttechnischen Dienst für

Wildbach- und Lawinenverbauung zwei Gutachten bekannt:

1. das Gutachten einer Arbeitsgruppe des Physiogeographischen

Instituts der Universität Amsterdam und

2. das Gutachten des Ingenieurkonsulenten für Technische

Geologie DDr. Bertle aus dem Montafon.

Der Inhalt der beiden Gutachten ist konträr:

Die Arbeitsgruppe des Physiogeographischen Instituts der

Universität Amsterdam vertritt die Ansicht der unmittelbaren

Gefährdung der Unterlieger durch einen jederzeit möglichen Absturz

der Felsmassen. Die Problemlösung wird in einem Absprengen von

Felsmassen im Ausmaß von 200.000 bis 300.000 cbm durch einen

einzigen Sprengvorgang gesehen.

DDr. Bertle konstatiert derzeit keine Felsbewegungen. Als Grundlage

für jedwede Maßnahme wird die Durchführung eines Meßprogrammes zur

Identifikation allfälliger Bewegungen der Felsmassen gesehen. Nach

seiner Ansicht birgt die Sprengablösung in einem einzigen Vorgang

unabschätzbare Risken. Falls aufgrund der Messungen ein Abtrag

erforderlich wird, wird aufgrund des nicht abschätzbaren Risikos

einer Großsprengung dem sukzessiven Teilabtrag der betreffenden

Felsmassen der Vorzug gegeben.

Aufgrund obiger Ausführungen hat das Bundesministerium für Land -

und Forstwirtschaft die Einrichtung eines Meßsystems angeordnet.

Unabhängig davon wurden Dämme zur Abwehr allfällig abstürzender

Felsmassen zum Schutze der Siedlung Hatlerdorf errichtet. Infolge

der völlig konträren Gutachten und der unabwägbaren Risken einer in

dem Umfange in Europa noch nie durchgeführten Großsprengung wird es

seitens des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft für

notwendig erachtet, ein Gutachten in Auftrag zu geben. In diesem

Gutachten sollen die in den vorliegenden Gutachten verwendeten

Parameter einander gegenübergestellt werden, um daraus eine

endgültige Schlußfolgerung für die weitere Vorgangsweise ziehen zu

können.