4210/AB XX.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Lackner und Kollegen
vom 17. Juni 1998, Nr. 4553/J, betreffend den Felssturz “Breiter
Berg”, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Von der zuständigen Sektion Vorarlberg des Forsttechnischen
Dienstes für Wildbach - und Lawinenverbauung wurden im Jahre 1997
mehrere Begehungen vor Ort durchgeführt, an der auch Vertreter des
Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft teilgenommen
haben. Als Sofortmaßnahmen wurden die
Stabilität des Felsfußes
überprüft (das Ergebnis war positiv) sowie Dämme zur Abwehr all -
fällig abstürzender Felsmassen zum Schutze der Siedlung Hatlerdorf
errichtet.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Nach dem Gutachten des Vorarlberger Ingenieurkonsulenten für
Technische Geologie, DDr. Bertle, besteht aufgrund der derzeit
vorhandenen Datengrundlagen keine Veranlassung zu einer überstürz -
ten Vorgangsweise zum Abbau des Felsmassives “Gelbe Wand”. Voraus -
setzung für eine sachgerechte Beurteilung sind seiner Ansicht nach
jedenfalls exakte Daten über etwaige Felsbewegungen. Die
Einrichtung eines diesbezüglichen Meßsystems wurde veranlaßt.
Seitens der örtlich zuständigen Gebietsbauleitung Bregenz des
Forsttechnischen Dienstes für Wildbach - und Lawinenverbauung wurde
ein Projekt zur Sanierung des Felspfeilers ausgearbeitet, das einen
umfangreichen Abtrag von Felsmassen in einer Großsprengung vor -
sieht. Das Sanierungsprojekt umfaßt Maßnahmen in einem Kostenumfang
von rund 80 Mio ATS; davon betragen die Aufwendungen für die reine
Sprengung rund 20 Mio ATS. Exakte Kosten könnten erst aufgrund
einer Ausschreibung genannt werden.
Zu Frage 5:
Die nicht kongruenten Aussagen der Experten geben das Bild eines
in etwa vergleichbaren Schadensausmaßes infolge eines unkontrol -
lierten Absturzes der Felsmassen, sei es durch natürliche Auslöse -
prozesse oder durch eine mißglückte Großsprengung. Immerhin ist das
Volumen der abzutragenden Felsmassen mehr als dreimal so groß wie
das bisher bekannte größte Vorhaben in Europa (Schweiz), mit dem
nicht außer acht zu lassenden Unterschied des Vorhandenseins eines
Siedlungsgebietes und nicht einer mehrere Kilometer messenden
Seefläche als unmittelbaren Sturzraum, wie das im Schweizer Projekt
der Fall war.
Zu Frage 6:
In einem vom Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft im
Oktober 1997 im Kulturzentrum Dornbirn anberaumten Experten - Hearing
wurden die Arbeiten der deutsch - holländischen Geomorphologen -
Geographen - Gruppe, die von der Stadt Dornbirn beauftragt wurde,
dargelegt.
Zu Frage 7:
Der Forsttechnische Dienst für Wildbach - und Lawinenverbauung
beauftragte den Vorarlberger Ingenieurkonsulenten für Technische
Geologie, DDr. Heiner Bertle, mit der Erstellung eines Gutachtens.
Nach seinen Ausführungen besteht derzeit keine unmittelbare Gefahr
eines großflächigen Absturzes von Felsmassen der Gelben Wand, da
deren Standfuß ein intaktes Gefüge aufweist. Für weiterführende
Aussagen betrachtet DDr. Bertle jedoch die Einrichtung eines ent -
sprechenden Meßsystems, das Auskunft über eine etwaige Aktivierung
von Bewegungen der fraglichen Felsformation geben soll, für
unabdingbar.
Zu den Fragen 8 und 9:
Infolge der diametral gegensätzlichen Aussagen der beiden bisher
vorliegenden Gutachten wird es seitens des Bundesministeriums für
Land - und Forstwirtschaft für erforderlich erachtet, ein drittes
Gutachten als Entscheidungsgrundlage für die weitere Vorgangsweise
einzuholen. Der Auftrag zur Erstellung des Gutachtens wird an den
Herrn Ordinarius für Geologie an der Universität Innsbruck,
o. Univ. Prof. Dr. Helfried Mostler, ergehen. Die Kosten werden rund
0,173 Mio. ATS betragen. Es wird erwartet, daß dieses Gutachten bis
Ende dieses Jahres vorliegen wird. Nach Einlangen des Gutachtens
wird umgehend eine Entscheidung über die weitere Vorgangsweise
getroffen werden.
Aufgrund der geschilderten Sachlage werden zusätzliche Meßgeräte
für notwendig erachtet, die rund 2,75 Mio. ATS kosten werden. Der
zu erwartende Warnzeitraum ist abhängig von der relativen
Entwicklung der beobachteten Bewegungsgrößen.