4210/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Lackner und Kollegen

vom 17. Juni 1998, Nr. 4553/J, betreffend den Felssturz “Breiter

Berg”, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Von der zuständigen Sektion Vorarlberg des Forsttechnischen

Dienstes für Wildbach - und Lawinenverbauung wurden im Jahre 1997

mehrere Begehungen vor Ort durchgeführt, an der auch Vertreter des

Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft teilgenommen

haben. Als Sofortmaßnahmen wurden die Stabilität des Felsfußes

überprüft (das Ergebnis war positiv) sowie Dämme zur Abwehr all -

fällig abstürzender Felsmassen zum Schutze der Siedlung Hatlerdorf

errichtet.

Zu den Fragen 2 bis 4:

Nach dem Gutachten des Vorarlberger Ingenieurkonsulenten für

Technische Geologie, DDr. Bertle, besteht aufgrund der derzeit

vorhandenen Datengrundlagen keine Veranlassung zu einer überstürz -

ten Vorgangsweise zum Abbau des Felsmassives “Gelbe Wand”. Voraus -

setzung für eine sachgerechte Beurteilung sind seiner Ansicht nach

jedenfalls exakte Daten über etwaige Felsbewegungen. Die

Einrichtung eines diesbezüglichen Meßsystems wurde veranlaßt.

Seitens der örtlich zuständigen Gebietsbauleitung Bregenz des

Forsttechnischen Dienstes für Wildbach -  und Lawinenverbauung wurde

ein Projekt zur Sanierung des Felspfeilers ausgearbeitet, das einen

umfangreichen Abtrag von Felsmassen in einer Großsprengung vor -

sieht. Das Sanierungsprojekt umfaßt Maßnahmen in einem Kostenumfang

von rund 80 Mio ATS; davon betragen die Aufwendungen für die reine

Sprengung rund 20 Mio ATS. Exakte Kosten könnten erst aufgrund

einer Ausschreibung genannt werden.

Zu Frage 5:

Die nicht kongruenten Aussagen der Experten geben das Bild eines

in etwa vergleichbaren Schadensausmaßes infolge eines unkontrol -

lierten Absturzes der Felsmassen, sei es durch natürliche Auslöse -

prozesse oder durch eine mißglückte Großsprengung. Immerhin ist das

Volumen der abzutragenden Felsmassen mehr als dreimal so groß wie

das bisher bekannte größte Vorhaben in Europa (Schweiz), mit dem

nicht außer acht zu lassenden Unterschied des Vorhandenseins eines

Siedlungsgebietes und nicht einer mehrere Kilometer messenden

Seefläche als unmittelbaren Sturzraum, wie das im Schweizer Projekt

der Fall war.

Zu Frage 6:

In einem vom Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft im

Oktober 1997 im Kulturzentrum Dornbirn anberaumten Experten - Hearing

wurden die Arbeiten der deutsch - holländischen Geomorphologen -

Geographen - Gruppe, die von der Stadt Dornbirn beauftragt wurde,

dargelegt.

Zu Frage 7:

Der Forsttechnische Dienst für Wildbach -  und Lawinenverbauung

beauftragte den Vorarlberger Ingenieurkonsulenten für Technische

Geologie, DDr. Heiner Bertle, mit der Erstellung eines Gutachtens.

Nach seinen Ausführungen besteht derzeit keine unmittelbare Gefahr

eines großflächigen Absturzes von Felsmassen der Gelben Wand, da

deren Standfuß ein intaktes Gefüge aufweist. Für weiterführende

Aussagen betrachtet DDr. Bertle jedoch die Einrichtung eines ent -

sprechenden Meßsystems, das Auskunft über eine etwaige Aktivierung

von Bewegungen der fraglichen Felsformation geben soll, für

unabdingbar.

Zu den Fragen 8 und 9:

Infolge der diametral gegensätzlichen Aussagen der beiden bisher

vorliegenden Gutachten wird es seitens des Bundesministeriums für

Land - und Forstwirtschaft für erforderlich erachtet, ein drittes

Gutachten als Entscheidungsgrundlage für die weitere Vorgangsweise

einzuholen. Der Auftrag zur Erstellung des Gutachtens wird an den

Herrn Ordinarius für Geologie an der Universität Innsbruck,

o. Univ. Prof. Dr. Helfried Mostler, ergehen. Die Kosten werden rund

0,173 Mio. ATS betragen. Es wird erwartet, daß dieses Gutachten bis

Ende dieses Jahres vorliegen wird. Nach Einlangen des Gutachtens

wird umgehend eine Entscheidung über die weitere Vorgangsweise

getroffen werden.

Aufgrund der geschilderten Sachlage werden zusätzliche Meßgeräte

für notwendig erachtet, die rund 2,75 Mio. ATS kosten werden. Der

zu erwartende Warnzeitraum ist abhängig von der relativen

Entwicklung der beobachteten Bewegungsgrößen.