4211/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Morak und Kollegen haben am 26. Mai
1998 unter der Nr. 4467/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Produktion und Fertigstellung des Filmes “Jedermanns Fest” ge -
richtet, deren Wortlaut in der Beilage angeschlossen ist.
Diese Anfrage beantworte ich nach Rückfrage beim Österreichischen
Filminstitut wie folgt:
Zu Frage 1:
Festzuhalten ist, daß die Kosten der vor Produktionsbeginn disponierten Dreh -
arbeiten sowie von Ergänzungen in überschaubarem Umfang finanziert bzw.
durch Überschreitungsreserven abgedeckt sind. Lediglich zu den ergänzenden
Dreharbeiten für die ausstehenden Fertigstellungsarbeiten ist anzumerken,
daß die Finanzierung nur für den Zeitraum einer Woche gesichert ist.
Zu Frage 2:
Die begleitende Kontrolle durch das Filminstitut hat ergeben, daß das zwischen
Produktion und Regie vereinbarte Pensum im vorgesehenen Zeitraum nicht
fertiggestellt werden kann. Diese Feststellung bezog sich
nicht auf einen be -
stimmten Zeitpunkt, vielmehr blieben die Drehfortschritte kontinuierlich unter
dem Soli. Darüber hinaus hat insbesondere der Materialverbrauch den kalku -
lierten Rahmen wesentlich überschritten. Nach Abschluß der Dreharbeiten hat
die WEGA - Film auf Anfrage des Filminstituts diesem im Jänner 1997 mitgeteilt,
daß die ergänzenden Dreharbeiten nach Straffung der noch ausstehenden
Sequenzen und der Erstellung eines entsprechenden Drehplanes (für eine
Drehwoche) im ersten Quartal 1997 abgeschlossen werden sollen.
Zu Frage 3:
Im Hinblick auf den neuen Drehschluß wurde die vereinbarte
Fertigstellungsfrist erstreckt. Nach einer ersten Mustervorführung im Jänner
1997 wurde die WEGA - Film aufgefordert, einen Rohschnitt des gedrehten
Materials zu erstellen, um die ergänzenden Dreharbeiten zweckgerichtet
durchführen zu können. Eine Rohschnittfassung des bis dahin gedrehten
Materials mit einer Laufzeit von 240 Minuten wurde den Finanzierungspartnern
ORF, Wiener Filmfinanzierungsfonds und Filminstitut im Juli 1997 gezeigt.
Wie mir berichtet wird, konnten sich Produktion und Regie nicht über den
Umfang der ergänzenden Dreharbeiten einigen. Die vom Regisseur
gewünschte Nachdrehzeit beträgt drei Wochen, die von der WEGA - Film mit 15
Millionen Schilling kalkuliert wurde. Dieser Aufwand ist derzeit nicht finanziert.
Zu den Fragen 4 und 12:
Das Österreichische Filminstitut versichert mir, alles unternommen zu haben,
um die Fertigstellung des Vorhabens fachlich - organisatorisch zu unterstützen.
Nach mehrwöchiger Wartezeit und Verstreichen einer für die Einigung vom
Filminstitut mit 15. Mai 1998 gesetzten Frist ist dieses Angebot nicht mehr
aufrecht. Die WEGA - Film mußte aufgefordert
werden, unter Wahrnehmung der
Produzentenverantwortlichkeit und unter Verweis auf die abgegebene Fertig -
stellungsgarantie den Film raschestmöglich fertigzustellen. Die vorausgeführte
Aufforderung des Filminstitutes an den Förderungsempfänger hat als aktuellen
Terminplan für die Fertigstellung ergeben; Herstellung und Vorführung eines
Rohschnittes bis längstens Ende Oktober1998, Fertigstellung bis Ende März
1999.
Zu Frage 5:
Die WEGA - Film hat der im Förderungsvertrag normierten Berichterstattungs -
pflicht entsprochen.
Zu Frage 6:
Seit Bestehen des Filminstituts bzw. Filmförderungsfonds wurden sechs Filme
mit deutlich höheren Herstellungskosten als “Jedermanns Fest” gefördert, pro -
duziert und ins Kino gebracht. Weiters besteht keinerlei Verpflichtung; eine
Fertigstellungsversicherung abzuschließen. In Hinkunft wird jedoch vom
Österreichischen Filminstitut bei Filmen mit Herstellungskosten ab 30 Millionen
Schilling der Abschluß einer solchen Versicherung verlangt.
Zu Frage 7:
Die Rechte sind geklärt. Die diesbezüglichen Verträge wurden vor Beteiligung
des Filminstituts an der Finanzierung errichtet und waren eine der Voraus -
setzungen für den Förderungsvertrag.
Zu Frage 8:
Das Filmförderungsgesetz (BGBl. I Nr.34/1998) normiert, daß das Filminstitut
laufend die widmungsgemäße Verwendung der zuerkannten Förderungen
überwacht und überprüft. Darüber hinaus gibt es nach Maßgabe der Mög -
lichkeiten fachlich - organisatorische Hilfestellungen. Eine darüber hinaus -
gehende Einflußnahme auf die Projektdurchführung, wie dies im Bereiche der
Auftragsproduktion denkbar ist, ist dem Filminstitut verwehrt.
Zu Frage 9:
Das Filminstitut hat in Zusammenwirken mit dem ORF und im Einverständnis
mit dem WFF in den Jahren 1997 und 1998 Vorschläge von Sachverständigen
eingeholt, die eine realistische Alternative zur derzeitigen Situation bieten
könnten. Auf dieser Grundlage wurden der Produktion sowohl inhaltliche als
auch finanzielle Vorschläge zur Fertigstellung des Vorhabens erstattet. Es gab
allerdings keine Veranlassung, die bereits überwiesenen Förderungsmittel
rückzufordern.
Zu Frage 10:
Das Filminstitut teilt mir dazu mit, daß das zitierte Schreiben vom 29. April
1998 bislang lediglich die letzte Aufforderung war, aufgrund einer Aktennotiz
der Finanzierungspartner ORF, WFF und Filminstitut vom 12. Februar 1998,
um eine Einigung zwischen Produktion und Regie bis zum 15. Mai 1998
herbeizuführen. Das Filminstitut versichert mir, beim gegenständlichen
Vorhaben nicht erst 16 Monate nach Unterbrechung der Dreharbeiten, sondern
ständig seine Kontrollfunktion wahrgenommen zu haben und hat seinem
Aufsichtsgremium laufend darüber Bericht erstattet.
Meine
Anfragebeantwortung zur parlamentarischen Anfrage Nr. 3303/J basiert auf
den Folgerungen der begleitenden Kontrolle.
Zu Frage 11:
Das Filminstitut hat bisher mehr als 100 Filmvorhaben betreut. In jedem Einzel -
fall erfolgt die Prüfung der Projektunterlagen vor der Förderungsentscheidung
und vor Errichtung des Förderungsvertrages. Weiters sind die laufenden Kon -
trollen der widmungsgemäßen Mittelverwendung sowie die Prüfung der Endab -
rechnung wesentliche Aufgaben des Filminstitutes.
Für die Finanzierungskosten hat die Koproduktionsgemeinschaft aufzu-
kommen.
Zu Frage 14:
Ja.
Zu Frage 15:
Ich denke, daß mit der Novellierung des Filmförderungsgesetzes und der Anhe -
bung des Bundesbeitrages an das Filminstitut um 15 % erste Schritte in Rich -
tung einer Schwerpunktsetzung bei der Förderung des eigenproduzierten
österreichischen Filmes gesetzt worden sind.