4211/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Morak und Kollegen haben am 26. Mai

1998 unter der Nr. 4467/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend Produktion und Fertigstellung des Filmes “Jedermanns Fest” ge -

richtet, deren Wortlaut in der Beilage angeschlossen ist.

Diese Anfrage beantworte ich nach Rückfrage beim Österreichischen

Filminstitut wie folgt:

Zu Frage 1:

Festzuhalten ist, daß die Kosten der vor Produktionsbeginn disponierten Dreh -

arbeiten sowie von Ergänzungen in überschaubarem Umfang finanziert bzw.

durch Überschreitungsreserven abgedeckt sind. Lediglich zu den ergänzenden

Dreharbeiten für die ausstehenden Fertigstellungsarbeiten ist anzumerken,

daß die Finanzierung nur für den Zeitraum einer Woche gesichert ist.

Zu Frage 2:

Die begleitende Kontrolle durch das Filminstitut hat ergeben, daß das zwischen

Produktion und Regie vereinbarte Pensum im vorgesehenen Zeitraum nicht

fertiggestellt werden kann. Diese Feststellung bezog sich nicht auf einen be -

stimmten Zeitpunkt, vielmehr blieben die Drehfortschritte kontinuierlich unter

dem Soli. Darüber hinaus hat insbesondere der Materialverbrauch den kalku -

lierten Rahmen wesentlich überschritten. Nach Abschluß der Dreharbeiten hat

die WEGA - Film auf Anfrage des Filminstituts diesem im Jänner 1997 mitgeteilt,

daß die ergänzenden Dreharbeiten nach Straffung der noch ausstehenden

Sequenzen und der Erstellung eines entsprechenden Drehplanes (für eine

Drehwoche) im ersten Quartal 1997 abgeschlossen werden sollen.

Zu Frage 3:

Im Hinblick auf den neuen Drehschluß wurde die vereinbarte

Fertigstellungsfrist erstreckt. Nach einer ersten Mustervorführung im Jänner

1997 wurde die WEGA - Film aufgefordert, einen Rohschnitt des gedrehten

Materials zu erstellen, um die ergänzenden Dreharbeiten zweckgerichtet

durchführen zu können. Eine Rohschnittfassung des bis dahin gedrehten

Materials mit einer Laufzeit von 240 Minuten wurde den Finanzierungspartnern

ORF, Wiener Filmfinanzierungsfonds und Filminstitut im Juli 1997 gezeigt.

Wie mir berichtet wird, konnten sich Produktion und Regie nicht über den

Umfang der ergänzenden Dreharbeiten einigen. Die vom Regisseur

gewünschte Nachdrehzeit beträgt drei Wochen, die von der WEGA - Film mit 15

Millionen Schilling kalkuliert wurde. Dieser Aufwand ist derzeit nicht finanziert.

Zu den Fragen 4 und 12:

Das Österreichische Filminstitut versichert mir, alles unternommen zu haben,

um die Fertigstellung des Vorhabens fachlich - organisatorisch zu unterstützen.

Nach mehrwöchiger Wartezeit und Verstreichen einer für die Einigung vom

Filminstitut mit 15. Mai 1998 gesetzten Frist ist dieses Angebot nicht mehr

aufrecht. Die WEGA - Film mußte aufgefordert werden, unter Wahrnehmung der

Produzentenverantwortlichkeit und unter Verweis auf die abgegebene Fertig -

stellungsgarantie den Film raschestmöglich fertigzustellen. Die vorausgeführte

Aufforderung des Filminstitutes an den Förderungsempfänger hat als aktuellen

Terminplan für die Fertigstellung ergeben; Herstellung und Vorführung eines

Rohschnittes bis längstens Ende Oktober1998, Fertigstellung bis Ende März

1999.

Zu Frage 5:

Die WEGA - Film hat der im Förderungsvertrag normierten Berichterstattungs -

pflicht entsprochen.

Zu Frage 6:

Seit Bestehen des Filminstituts bzw. Filmförderungsfonds wurden sechs Filme

mit deutlich höheren Herstellungskosten als “Jedermanns Fest” gefördert, pro -

duziert und ins Kino gebracht. Weiters besteht keinerlei Verpflichtung; eine

Fertigstellungsversicherung abzuschließen. In Hinkunft wird jedoch vom

Österreichischen Filminstitut bei Filmen mit Herstellungskosten ab 30 Millionen

Schilling der Abschluß einer solchen Versicherung verlangt.

Zu Frage 7:

Die Rechte sind geklärt. Die diesbezüglichen Verträge wurden vor Beteiligung

des Filminstituts an der Finanzierung errichtet und waren eine der Voraus -

setzungen für den Förderungsvertrag.

Zu Frage 8:

Das Filmförderungsgesetz (BGBl. I Nr.34/1998) normiert, daß das Filminstitut

laufend die widmungsgemäße Verwendung der zuerkannten Förderungen

überwacht und überprüft. Darüber hinaus gibt es nach Maßgabe der Mög -

lichkeiten fachlich - organisatorische Hilfestellungen. Eine darüber hinaus -

gehende Einflußnahme auf die Projektdurchführung, wie dies im Bereiche der

Auftragsproduktion denkbar ist, ist dem Filminstitut verwehrt.

Zu Frage 9:

Das Filminstitut hat in Zusammenwirken mit dem ORF und im Einverständnis

mit dem WFF in den Jahren 1997 und 1998 Vorschläge von Sachverständigen

eingeholt, die eine realistische Alternative zur derzeitigen Situation bieten

könnten. Auf dieser Grundlage wurden der Produktion sowohl inhaltliche als

auch finanzielle Vorschläge zur Fertigstellung des Vorhabens erstattet. Es gab

allerdings keine Veranlassung, die bereits überwiesenen Förderungsmittel

rückzufordern.

Zu Frage 10:

Das Filminstitut teilt mir dazu mit, daß das zitierte Schreiben vom 29. April

1998 bislang lediglich die letzte Aufforderung war, aufgrund einer Aktennotiz

der Finanzierungspartner ORF, WFF und Filminstitut vom 12. Februar 1998,

um eine Einigung zwischen Produktion und Regie bis zum 15. Mai 1998

herbeizuführen. Das Filminstitut versichert mir, beim gegenständlichen

Vorhaben nicht erst 16 Monate nach Unterbrechung der Dreharbeiten, sondern

ständig seine Kontrollfunktion wahrgenommen zu haben und hat seinem

Aufsichtsgremium laufend darüber Bericht erstattet. Meine

Anfragebeantwortung zur parlamentarischen Anfrage Nr. 3303/J basiert auf

den Folgerungen der begleitenden Kontrolle.

Zu Frage 11:

Das Filminstitut hat bisher mehr als 100 Filmvorhaben betreut. In jedem Einzel -

fall erfolgt die Prüfung der Projektunterlagen vor der Förderungsentscheidung

und vor Errichtung des Förderungsvertrages. Weiters sind die laufenden Kon -

trollen der widmungsgemäßen Mittelverwendung sowie die Prüfung der Endab -

rechnung wesentliche Aufgaben des Filminstitutes.

Für die Finanzierungskosten hat die Koproduktionsgemeinschaft aufzu-

kommen.

Zu Frage 14:

Ja.

Zu Frage 15:

Ich denke, daß mit der Novellierung des Filmförderungsgesetzes und der Anhe -

bung des Bundesbeitrages an das Filminstitut um 15 % erste Schritte in Rich -

tung einer Schwerpunktsetzung bei der Förderung des eigenproduzierten

österreichischen Filmes gesetzt worden sind.