4222/AB XX.GP

 

Die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene

schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kier, Partnerinnen und Partner vom

17. Juli 1998, Zl. 4766/J - NR/1998, betreffend “europäischer solidaritätsausgleich für

Flüchtlinge und Vertriebene” beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für einen Solidarausgleich bei

Fluchtbewegungen am 15. Juli dem K4 - Ausschuß vorgelegt. Dieser Vorschlag findet

weitestgehend meine Unterstützung. Der Einfachheit halber schließe ich eine Kopie

dieser Anfragebeantwortung bei.

Zu Frage 2:

Nach den Vorstellungen des österreichischen Ratsvorsitzes soll bei der

Kostenbeteiligung der in der Europäischen Union übliche Verteilungsschlüssel

angewendet werden.

Zu Frage 3:

Grundsätzlich halte ich es für die vernünftigste Vorgangsweise, wenn im Fall einer

Aufteilungsaktion die einzelnen Mitgliedsstaaten konkrete zahlenmäßige Angebote

für Aufnahmeplätze einbringen. Das Erstaufnahmeland hätte dann die Möglichkeit,

diese Angebote bei den zunächst aufgenommenen Vertriebenen bekannt zu machen

und darum zu ersuchen, daß sich Personen für diese Aufnahmeplätze melden. Auf

diese Weise würde jede zwangsweise Aufteilung vermieden werden und könnte

sichergestellt werden, daß jedes Land den Personenkreis aufnimmt, der die größte

Motivation hat, in das betreffende Land zu gehen.

Zu Frage 4:

Wie sich aus dem Text klar ergibt, bezieht sich der Solidarausgleich nicht auf

Flüchtlinge und Asylwerber. Der wesentliche Grund dafür liegt darin, daß es für

Asylwerber und Flüchtlinge ein bereits seit längerem bestehendes

Zuordnungssystem, nämlich die Dublin - Konvention gibt.

Zu Frage 5:

Zunächst steht die Frage des Solidarausgleichs innerhalb der Europäischen Union

zur Diskussion. Es wäre nicht sinnvoll, diese Diskussion noch zusätzlich durch die

Behandlung der Frage zu komplizieren, ob Nicht - EU - Mitgliedsstaaten an dem

System teilnehmen können. Wenn es - wie es meine Absicht ist - gelingt, die

Initiative noch während der österreichischen Präsidentschaft umzusetzen, wird

dieses Rechtsinstrument zum EU - Acquis gehören und wird sich dann im Zuge des

Beitritts anderer Staaten zur EU auch auf diese Beitrittsstaaten erstrecken.

Im übrigen möchte ich klarstellen, daß auch im Kontext der Asylwerber aus dem

Kosovo Österreich viel stärker betroffen ist, als die süd - östlichen Nachbarstaaten: In

der ersten Hälfte des Jahres 1998 haben in Österreich 1.361 Personen aus der

Bundesrepublik Jugoslawien einen Asylantrag gestellt, während es in Ungarn nur

279 waren.

Zu Frage 6:

Wie aus dem beigelegten Textentwurf deutlich wird, wird die Kommissionsinitiative

durchaus weiter verfolgt; zur Zeit bestehen zu den von der Kommission vorgelegten

Entwürfen noch keine “erheblichen Meinungsunterschiede” da die Diskussion erst in

einer einzigen Arbeitsgruppensitzung geführt werden konnte, bei der solche nicht zu

Tage traten.

Zu Frage 7:

Die Beantwortung dieser Frage erübrigt sich im Hinblick auf die Beantwortung der

Fragen 1 und 6.

Zu Frage 8:

Ich vertrete die Auffassung, daß zunächst die generellen Fragen gelöst werden

müssen, bevor man eine Aufnahme bzw. Aufteilung von Personen aus dem Kosovo

ins Auge fassen kann. Eine direkte Vermengung der Kosovo  -Probleme mit den

Fragen des Solidarausgleichs würde voraussichtlich dazu führen, daß die

Diskussion um den Sozialausgleich wesentlich erschwert, wenn nicht überhaupt

verunmöglicht wird.

Zu Frage 9:

Da ein Alleingang Österreichs in dieser Frage schwerste Konsequenzen im Hinblick

auf die Zuwanderung nach Österreich hätte, fasse ich eine solche Initiative nicht ins

Auge. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß Österreich

ohnedies bereits, was Asylwerber anlangt, wiederum am intensivsten von allen

europäischen Ländern von der Situation im Kosovo betroffen ist: Die

Asylwerberzahlen in Österreich sind im ersten Halbjahr dieses Jahres um 56 %

gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Diese Entwicklung ist in der gesamten

Europäischen Union einzigartig, da in den meisten anderen Ländern die

Asylwerberzahlen rückläufig waren. Ein wesentlicher Anteil der Personen, die in

Österreich Asyl beantragen, kommt aus der Bundesrepublik Jugoslawien und aus

diesem Personenkreis stammt wieder ein wesentlicher Teil aus dem Kosovo. Es ist

bedauerlich, daß die Entwicklung wiederum dazu zu führen scheint, daß Österreich

die größten Lasten einer Entwicklung auf dem Balkan auf sich zu nehmen hat, ohne

daß es dafür realistischer Weise unmittelbare Hilfe von anderen Ländern erwarten

kann.