4222/AB XX.GP
Die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene
schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kier, Partnerinnen und Partner vom
17. Juli 1998, Zl. 4766/J - NR/1998, betreffend “europäischer solidaritätsausgleich für
Flüchtlinge und Vertriebene” beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für einen Solidarausgleich bei
Fluchtbewegungen am 15. Juli dem K4 - Ausschuß vorgelegt. Dieser Vorschlag findet
weitestgehend meine Unterstützung. Der Einfachheit halber schließe ich eine Kopie
dieser Anfragebeantwortung bei.
Zu Frage 2:
Nach den Vorstellungen des österreichischen Ratsvorsitzes soll bei der
Kostenbeteiligung der in der Europäischen Union übliche Verteilungsschlüssel
angewendet werden.
Zu Frage 3:
Grundsätzlich halte ich es für die vernünftigste Vorgangsweise, wenn im Fall einer
Aufteilungsaktion die einzelnen Mitgliedsstaaten konkrete zahlenmäßige Angebote
für Aufnahmeplätze einbringen. Das Erstaufnahmeland hätte dann die Möglichkeit,
diese Angebote bei den zunächst aufgenommenen Vertriebenen bekannt zu machen
und darum zu ersuchen, daß sich Personen für diese Aufnahmeplätze melden. Auf
diese Weise würde jede zwangsweise Aufteilung vermieden werden und könnte
sichergestellt werden, daß jedes Land den Personenkreis aufnimmt, der die größte
Motivation hat, in das betreffende Land zu gehen.
Zu Frage 4:
Wie sich aus dem Text klar ergibt, bezieht sich der Solidarausgleich nicht auf
Flüchtlinge und Asylwerber. Der wesentliche Grund dafür liegt darin, daß es für
Asylwerber und Flüchtlinge ein bereits seit längerem bestehendes
Zuordnungssystem, nämlich die Dublin - Konvention gibt.
Zu Frage 5:
Zunächst steht die Frage des Solidarausgleichs innerhalb der Europäischen Union
zur Diskussion. Es wäre nicht sinnvoll, diese Diskussion noch zusätzlich durch die
Behandlung der Frage zu komplizieren, ob Nicht - EU - Mitgliedsstaaten an dem
System teilnehmen können. Wenn es - wie es meine Absicht ist - gelingt, die
Initiative noch während der österreichischen Präsidentschaft umzusetzen, wird
dieses Rechtsinstrument zum EU - Acquis gehören und wird sich dann im Zuge des
Beitritts anderer Staaten zur EU auch auf diese Beitrittsstaaten erstrecken.
Im übrigen möchte ich klarstellen, daß auch im Kontext der Asylwerber aus dem
Kosovo Österreich viel stärker betroffen ist, als die süd - östlichen Nachbarstaaten: In
der ersten Hälfte des Jahres 1998 haben in Österreich 1.361 Personen aus der
Bundesrepublik Jugoslawien einen Asylantrag gestellt, während es in Ungarn nur
279 waren.
Zu Frage 6:
Wie aus dem beigelegten Textentwurf deutlich wird, wird die Kommissionsinitiative
durchaus weiter verfolgt; zur Zeit bestehen zu den von der Kommission vorgelegten
Entwürfen noch keine “erheblichen Meinungsunterschiede” da die Diskussion erst in
einer einzigen Arbeitsgruppensitzung geführt werden konnte, bei der solche nicht zu
Tage traten.
Zu Frage 7:
Die Beantwortung dieser Frage erübrigt sich im Hinblick auf die Beantwortung der
Fragen 1 und 6.
Zu Frage 8:
Ich vertrete die Auffassung, daß zunächst die generellen Fragen gelöst werden
müssen, bevor man eine Aufnahme bzw. Aufteilung von Personen aus dem Kosovo
ins Auge fassen kann. Eine direkte Vermengung der Kosovo -Probleme mit den
Fragen des Solidarausgleichs würde voraussichtlich dazu führen, daß die
Diskussion um den Sozialausgleich wesentlich erschwert, wenn nicht überhaupt
verunmöglicht wird.
Zu Frage 9:
Da ein Alleingang Österreichs in dieser Frage schwerste Konsequenzen im Hinblick
auf die Zuwanderung nach Österreich hätte, fasse ich eine solche Initiative nicht ins
Auge. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß Österreich
ohnedies bereits, was Asylwerber anlangt, wiederum am intensivsten von allen
europäischen Ländern von der Situation im Kosovo betroffen ist: Die
Asylwerberzahlen in Österreich sind im ersten Halbjahr dieses Jahres um 56 %
gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Diese Entwicklung ist in der gesamten
Europäischen Union einzigartig, da in den meisten anderen Ländern die
Asylwerberzahlen rückläufig waren. Ein wesentlicher Anteil der Personen, die in
Österreich Asyl beantragen, kommt aus der Bundesrepublik Jugoslawien und aus
diesem Personenkreis stammt wieder ein wesentlicher Teil aus dem Kosovo. Es ist
bedauerlich, daß die Entwicklung wiederum dazu zu führen scheint, daß Österreich
die größten Lasten einer Entwicklung auf dem Balkan auf sich zu nehmen hat, ohne
daß es dafür realistischer Weise unmittelbare Hilfe von anderen Ländern erwarten
kann.