4229/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Pollet - Kammerlander, Freundinnen und

Freunde haben am 5. Juni1998 unter der Nr. 4515/J an mich eine schriftliche parla -

mentarische Anfrage betreffend Evaluierung der Arbeit von Frauenberatungseinrich -

tungen gerichtet, deren Wortlaut in der Beilage angeschlossen ist.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Ausgangspunkt meiner Überlegungen ist die Weiterentwicklung im Bereich der

Frauenservicestellen, da es mir ein wichtiges Anliegen ist, diese Institutionen

österreichweit mehr Frauen zugänglich zu machen. Um dies in sinnvoller und

zielgerichteter Art und Weise durchführen zu können, soll als erster Schritt eine

Strukturanalyse über die derzeit vorliegende Situation durchgeführt werden. In diesem

Sinne wurde das Institut für Berufs - und Erwachsenenbildungsforschung an der

Universität Linz beauftragt, eine entsprechende Studie vorzulegen.

Zu Frage 2:

Derzeit sind, neben verschiedenen anderen Frauenberatungseinrichtungen, 30 Frauen -

servicestellen tätig, wobei die Streuung in den einzelnen Bundesländern stark variiert.

Während in Vorarlberg noch keine einzige Frauenservicestelle existiert, kann

z.B. für Niederösterreich und für das Burgenland von einer zufriedenstellenderen Situation

hinsichtlich der Beratungsmöglichkeiten für Frauen durch derartige Einrichtungen

gesprochen werden. Mein Ziel ist daher eine flächendeckende Betreuung durch ein

bundesweites, systematisches Angebot an Frauenservicestellen, das zudem

Gleichheitsgrundsätzen entspricht. Das genannte Forschungsinstitut soll daher eine

Erhebung des Status Quo insbesondere in Hinblick auf die regionale Streuung, das

unterschiedliche Serviceangebot sowie die verschiedenen regionalen Bedürfnisse

durchführen, auf deren Basis ein sinnvoller und vernünftiger Ausbau der

Frauenservicestellen erfolgen kann.

Zu Frage 3:

Die bezeichnete Studie wird voraussichtlich bis zum Frühjahr 1999 abgeschlossen sein.

Die Präsentation der Ergebnisse sowie meiner Schlußfolgerungen in diesem

Zusammenhang werden im Anschluß erfolgen.

Zu Frage 4:

Die Gesamtkosten für dieses Projekt betragen rund 600.000 ÖS und werden aus dem

Budget für Aufwendungen im Bereich der Frauenangelegenheiten finanziert. Das

Förderungsbudget, aus dem die Finanzierung der Frauenservicestellen erfolgt, ist

dadurch nicht tangiert.