4229/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Pollet - Kammerlander, Freundinnen und
Freunde haben am 5. Juni1998 unter der Nr. 4515/J an mich eine schriftliche parla -
mentarische Anfrage betreffend Evaluierung der Arbeit von Frauenberatungseinrich -
tungen gerichtet, deren Wortlaut in der Beilage angeschlossen ist.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ausgangspunkt meiner Überlegungen ist die Weiterentwicklung im Bereich der
Frauenservicestellen, da es mir ein wichtiges Anliegen ist, diese Institutionen
österreichweit mehr Frauen zugänglich zu machen. Um dies in sinnvoller und
zielgerichteter Art und Weise durchführen zu können, soll als erster Schritt eine
Strukturanalyse über die derzeit vorliegende Situation durchgeführt werden. In diesem
Sinne wurde das Institut für Berufs - und Erwachsenenbildungsforschung an der
Universität Linz beauftragt, eine entsprechende Studie vorzulegen.
Zu Frage 2:
Derzeit sind, neben verschiedenen anderen Frauenberatungseinrichtungen, 30 Frauen -
servicestellen tätig, wobei die Streuung in den einzelnen Bundesländern stark variiert.
Während
in Vorarlberg noch keine einzige Frauenservicestelle existiert, kann
z.B. für Niederösterreich und für das Burgenland von einer zufriedenstellenderen Situation
hinsichtlich der Beratungsmöglichkeiten für Frauen durch derartige Einrichtungen
gesprochen werden. Mein Ziel ist daher eine flächendeckende Betreuung durch ein
bundesweites, systematisches Angebot an Frauenservicestellen, das zudem
Gleichheitsgrundsätzen entspricht. Das genannte Forschungsinstitut soll daher eine
Erhebung des Status Quo insbesondere in Hinblick auf die regionale Streuung, das
unterschiedliche Serviceangebot sowie die verschiedenen regionalen Bedürfnisse
durchführen, auf deren Basis ein sinnvoller und vernünftiger Ausbau der
Frauenservicestellen erfolgen kann.
Zu Frage 3:
Die bezeichnete Studie wird voraussichtlich bis zum Frühjahr 1999 abgeschlossen sein.
Die Präsentation der Ergebnisse sowie meiner Schlußfolgerungen in diesem
Zusammenhang werden im Anschluß erfolgen.
Zu Frage 4:
Die Gesamtkosten für dieses Projekt betragen rund 600.000 ÖS und werden aus dem
Budget für Aufwendungen im Bereich der Frauenangelegenheiten finanziert. Das
Förderungsbudget, aus dem die Finanzierung der Frauenservicestellen erfolgt, ist
dadurch nicht tangiert.