423/AB
Zu den gestellten Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
Frage 1 :
Haben Sie vor Gewährung der Förderung eine Überprüfung nach den vereinsrechtli-
chen Anforderungen vorgenommen und was hat diese ergeben?
Antwort:
Erneut weise ich Sie darauf hin, daß nicht ich als Bundesminister, sondern das
Arbeitsmarktservice - hier konkret das Arbeitsmarktservice Wien - als eigene
Rechtspersönlichkeit Förderungsmittel im Rahmen des Arbeitsmarktservicegesetzes
vergibt.
Der Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser (WUK) verwaltet
das Haus Währinger Straße 59, fungiert als Trägerverein der drei WUK-AMS Pro-
jekte (WUK-Jugendprojekt, WUK-Schönbrunn Projekt und WUK-Monopoli) und stellt
Räume für die Hausgruppen zur Verfügung. Diese über hundert Hausgruppen be-
stehen als eigene Körperschaften in unterschiedlicher Rechtsform und stehen in
keiner finanztechnischen Verbindung zum Verein zur Schaffung offener Kultur- und
Werkstättenhäuser. Da zwischen dem Arbeitsmarktservice und dem Verein zur
Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser laufend Kontakt bestand, erfolgte
keine gesonderte Überprüfung vor der Gewährung der gegenständlichen Förderung.
Frage 2:
Wie setzt sich der Vorstand zusammen und wo befindet sich der Vereinssitz?
Antwort:
Der Sitz des Vereines zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser befindet
sich in der Währinger Straße 59, 1090 Wien.
Mitglieder des Vorstandes sind:
Hr. Gerald RAUNlG, Fr. Natalia KUKELKA, Fr. Ursula WAGNER, Fr. Sabine
BAUER, Fr. lnge HOLFZAPFEL und Fr. Beate MATUA
Frage 3:
Besteht ein ausreichendes öffentliches lnteresse an der Auszahlung dieser Förde-
rungsmittel und wie ist dieses begründbar?
Antwort:
Die Auszahlung von Förderungsmitteln durch das Arbeitsmarktservice ist generell an
arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen orientiert. Durch die Förderungen zur Einglie-
derung von Personen aus arbeitsmarktpolitischen Problemgruppen - wie z. B.
Älteren, Behinderten, Frauen oder wie im vorliegenden Fall Jugendlichen - in den
regulären Arbeitsmarkt soll diesen ein selbständiges und von öffentlicher finanzieller
Unterstützungen unabhängiges Leben ermöglichen.
Gegenstand dieser Anfrage ist die Vergabe einer investiven Förderung, welche an
Schulungsträger bzw. Ausbildungseinrichtungen vergeben wird, um den Schulungs-
betrieb aufrecht erhalten zu können. ln diesem konkreten Fall handelte es sich um
lnvestitionen, die sich einerseits aufgrund von Auflagen des Arbeitsinspektorates
ergaben und andererseits zur Anschaffung verschiedener Maschinen und Geräte,
die in den Maßnahmen eingesetzt werden, notwendig wurden.
Die WUK-Ausbildungs- und Beschäftigungseinrichtungen unter der Trägerschaft des
Vereines zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser wurde vor Jahren als
autorisierter Schulungsträger gem. § 26 (1 ) AMFG anerkannt und betreibt das WUK-
Jugendprojekt und das WUK-Schönbrunn Projekt. Um auf die Liste der Schulungs-
träger zu gelangen, war nach den damals geltenden Bestimmungen des AMFG die
Zustimmung des Beirats für Arbeitsmarktpolitik erforderlich.
Das Projekt WUK-Monopoli ist eine Einrichtung gem. § 32 (3) AMSG (früher § 18a
AMFG), die zur Unterstützung der Beratungs- und Betreuungsleistungen des Ar-
beitsmarktservice für spezifische Problemgruppen geschaffen wurde.
Frage 4:
Wie haben Sie die Mittelverwendung durch die Empfänger überprüft?
Antwort:
Die Überprüfung der Mittelverwendung durch das Arbeitsmarktservice erfolgt je nach
Förderungsart unterschiedlich. lm Falle der investiven Förderungen durch Vorlage
der Originalbelege und
-rechnungen und durch Überprüfung vor Ort.
Frage 5:
Welches Ergebnis haben diese Überprüfungen erbracht?
Antwort:
Die widmungsgemäße Verwendung konnte für alle Förderungen nachgewiesen wer-
den.
Frage 6:
Liegt lhnen ein Tätigkeitsbericht des Vereines für das Jahr 1994 vor?
Antwort:
Dem Arbeitsmarktservice Wien liegt ein solcher Bericht vor.
Frage 7:
Wenn ja, was geht daraus hervor?
Antwort:
Die Tätigkeitsberichte für das Jahr 1994 liegen für alle 3 Projekte vor:
Der Jahreskurzbericht 1994 der Beratungsstelle WUK-Monopoli informiert über die
Schwerpunkte der Beratungsstelle und beinhaltet die wichtigsten Daten für 1994.
Das Ziel von WUK-Monopoli ist es, Hilfestellungen zur Erlangung bzw. Erhaltung
eines Arbeitsplatzes, einer Lehrstelle oder der Teilnahme an einer Kurs- bzw.
Schulungsmaßnahme anzubieten. Den Jugendlichen - vorwiegend Probandlnnen
der Bewährungshilfe - soll eine fundierte Ausbildung, der Abbau von Bildungsdefizi-
ten und die Erarbeitung realitätsangepaßter Problemlösungsstrategien ermöglicht
werden. Neben Beratung und lnformation bietet das WUK-Monopoli Berufseignungs-
tests und psychologische Beratung, begleitende Betreuung zur Sicherung eines Ar-
beitsplatzes, Lernhilfe und Unterstützung bei Prüfungsvorbereitungen an.
Der Jahresbericht des WUK-Jugendprojektes befaßt sich mit allen relevanten Berei-
chen, wie z. B. der Personalsituation, der sozialpädagogischen/psychologischen
Betreuung, der handwerklich fachlichen Betreuung sowie der Betriebspraktika. Das
WUK-Jugendprojekt bietet Jugendlichen mit Einstiegsproblemen am allgemeinen
Arbeitsmarkt und Lehrabbrecherlnnen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren die Mög-
lichkeit einer Anlehre bzw. LehrausbiIdung in den handwerklichen Berufen Malerei
und Anstrich, Tischlerei und Maurerei. lnsgesamt stehen 27 Kursplätze zur Verfü-
gung. Weitere Ziele sind die Orientierung am Arbeitsmarkt und die Eingliederung in
Lehr- und Arbeitsstellen.
Auch im Jahresbericht des WUK-Schönbrunn Projektes für 1994 wird auf die Perso-
nalsituation, die Projekt- und Lernbetreuung sowie die handwerkliche Betreuung und
fachliche Ausbildung eingegangen. Zielgruppe dieses Projektes sind Lehrabbreche-
rlnnen bis 25 Jahre mit Vorlehre, denen es nicht möglich war, sich für längere Zeit in
einem regulären Firmenalltag einzugliedern (in Heimen aufgewachsene oder vor-
bestrafte Jugendliche sowie Jugendliche der zweiten Generation und Mädchen, die
einen unüblichen Beruf wie den der Malerin erlernen wollen). Unter sozialpädagogi-
scher Leitung und Betreuung werden 9 Maler- und Anstreicherlehrlinge auf die
Facharbeiterlnnenprüfung vorbereitet.
Frage 8:
Verfügen Sie über eine genaue Aufstellung aller Förderungen, die das WUK über
verschiedene Vereine unter verschiedenen Titeln im Jahr 1994 von der öffentlichen
Hand, insbesondere durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, erhalten
hat?
Antwort:
Das Arbeitsmarktservice hat nicht die Unterlagen, um über alle Förderungen
Auskunft zu geben, die das WUK über verschiedene Vereine unter verschiedenen
Titeln im Jahr 1994 von anderen öffentlichen Stellen erhalten hat. Auskunft gegeben
werden kann über jene Förderungen, die vom Bundesministerium für Arbeit und
Soziales bzw. dem Arbeitsmarktservice - seit der Ausgliederung am 1. Juli 1994 die
dafür zuständige Organisation - an den Verein zur Schaffung offener Kultur- und
Werkstättenhäuser als Trägerverein der WUK-AMS Projekte (WUK-Jugendprojekt,
WUK-Schönbrunnprojekt und WUK-Monopoli) 1994 vergeben hat.
Frage 9:
Wenn ja, wie lautet diese Aufstellung und auf welche Summen belaufen sich die ein-
zelnen Förderungen im Jahr 1994?
Antwort:
Bei der in der Einleitung lhrer Anfrage angesprochenen Förderung handelt es sich
um eine lnvestitionsförderung in der Höhe von insgesamt S 588.666,45, .die im Jahr
1995 ausfinanziert wurde. Darüberhinaus wurden die oben beschriebenen Projekte
mit folgenden Beträgen gefördert, wobei die Förderbeträge im Rahmen der Aktion
8000 komplett ausgewiesen sind, auch wenn dadurch ein längerer als von lhnen
gefragter Förderzeitraum abgedeckt wird:
Projekt Förderungszeitraum Förderhöhe
WUK-Monopoli 1.1.1994 - 31.12.1994 2.521.624,46
WUK-Schönbrunn
und 1.1.1994 - 31.12.1994 7.196.016,38
WUK-Jugendprojekt
Aktion 8000 1.8.1993 - 31.1.1995 309.208,00
GESAMT 10.026.848,86