423/AB

 

 

 

 

Zu den gestellten Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

 

 

Frage 1 :

Haben Sie vor Gewährung der Förderung eine Überprüfung nach den vereinsrechtli-

chen Anforderungen vorgenommen und was hat diese ergeben?

 

Antwort:

Erneut weise ich Sie darauf hin, daß nicht ich als Bundesminister, sondern das

Arbeitsmarktservice - hier konkret das Arbeitsmarktservice Wien - als eigene

Rechtspersönlichkeit Förderungsmittel im Rahmen des Arbeitsmarktservicegesetzes

vergibt.

 

Der Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser (WUK) verwaltet

das Haus Währinger Straße 59, fungiert als Trägerverein der drei WUK-AMS Pro-

jekte (WUK-Jugendprojekt, WUK-Schönbrunn Projekt und WUK-Monopoli) und stellt

Räume für die Hausgruppen zur Verfügung. Diese über hundert Hausgruppen be-

stehen als eigene Körperschaften in unterschiedlicher Rechtsform und stehen in

keiner finanztechnischen Verbindung zum Verein zur Schaffung offener Kultur- und

Werkstättenhäuser. Da zwischen dem Arbeitsmarktservice und dem Verein zur

Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser laufend Kontakt bestand, erfolgte

keine gesonderte Überprüfung vor der Gewährung der gegenständlichen Förderung.

 

Frage 2:

Wie setzt sich der Vorstand zusammen und wo befindet sich der Vereinssitz?

 

Antwort:

Der Sitz des Vereines zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser befindet

sich in der Währinger Straße 59, 1090 Wien.

 

Mitglieder des Vorstandes sind:

Hr. Gerald RAUNlG, Fr. Natalia KUKELKA, Fr. Ursula WAGNER, Fr. Sabine

BAUER, Fr. lnge HOLFZAPFEL und Fr. Beate MATUA

 

Frage 3:

Besteht ein ausreichendes öffentliches lnteresse an der Auszahlung dieser Förde-

rungsmittel und wie ist dieses begründbar?

 

Antwort:

Die Auszahlung von Förderungsmitteln durch das Arbeitsmarktservice ist generell an

arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen orientiert. Durch die Förderungen zur Einglie-

derung von Personen aus arbeitsmarktpolitischen Problemgruppen - wie z. B.

Älteren, Behinderten, Frauen oder wie im vorliegenden Fall Jugendlichen - in den

regulären Arbeitsmarkt soll diesen ein selbständiges und von öffentlicher finanzieller

Unterstützungen unabhängiges Leben ermöglichen.

Gegenstand dieser Anfrage ist die Vergabe einer investiven Förderung, welche an

Schulungsträger bzw. Ausbildungseinrichtungen vergeben wird, um den Schulungs-

betrieb aufrecht erhalten zu können. ln diesem konkreten Fall handelte es sich um

 

lnvestitionen, die sich einerseits aufgrund von Auflagen des Arbeitsinspektorates

ergaben und andererseits zur Anschaffung verschiedener Maschinen und Geräte,

die in den Maßnahmen eingesetzt werden, notwendig wurden.

Die WUK-Ausbildungs- und Beschäftigungseinrichtungen unter der Trägerschaft des

Vereines zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser wurde vor Jahren als

autorisierter Schulungsträger gem. § 26 (1 ) AMFG anerkannt und betreibt das WUK-

Jugendprojekt und das WUK-Schönbrunn Projekt. Um auf die Liste der Schulungs-

träger zu gelangen, war nach den damals geltenden Bestimmungen des AMFG die

Zustimmung des Beirats für Arbeitsmarktpolitik erforderlich.

Das Projekt WUK-Monopoli ist eine Einrichtung gem. § 32 (3) AMSG (früher § 18a

AMFG), die zur Unterstützung der Beratungs- und Betreuungsleistungen des Ar-

beitsmarktservice für spezifische Problemgruppen geschaffen wurde.

 

Frage 4:

Wie haben Sie die Mittelverwendung durch die Empfänger überprüft?

 

Antwort:

Die Überprüfung der Mittelverwendung durch das Arbeitsmarktservice erfolgt je nach

Förderungsart unterschiedlich. lm Falle der investiven Förderungen durch Vorlage

der Originalbelege und

-rechnungen und durch Überprüfung vor Ort.

 

Frage 5:

Welches Ergebnis haben diese Überprüfungen erbracht?

 

Antwort:

Die widmungsgemäße Verwendung konnte für alle Förderungen nachgewiesen wer-

den.

 

Frage 6:

Liegt lhnen ein Tätigkeitsbericht des Vereines für das Jahr 1994 vor?

Antwort:

Dem Arbeitsmarktservice Wien liegt ein solcher Bericht vor.

 

Frage 7:

Wenn ja, was geht daraus hervor?

 

Antwort:

Die Tätigkeitsberichte für das Jahr 1994 liegen für alle 3 Projekte vor:

Der Jahreskurzbericht 1994 der Beratungsstelle WUK-Monopoli informiert über die

Schwerpunkte der Beratungsstelle und beinhaltet die wichtigsten Daten für 1994.

Das Ziel von WUK-Monopoli ist es, Hilfestellungen zur Erlangung bzw. Erhaltung

eines Arbeitsplatzes, einer Lehrstelle oder der Teilnahme an einer Kurs- bzw.

Schulungsmaßnahme anzubieten. Den Jugendlichen - vorwiegend Probandlnnen

der Bewährungshilfe - soll eine fundierte Ausbildung, der Abbau von Bildungsdefizi-

ten und die Erarbeitung realitätsangepaßter Problemlösungsstrategien ermöglicht

werden. Neben Beratung und lnformation bietet das WUK-Monopoli Berufseignungs-

tests und psychologische Beratung, begleitende Betreuung zur Sicherung eines Ar-

beitsplatzes, Lernhilfe und Unterstützung bei Prüfungsvorbereitungen an.

 

Der Jahresbericht des WUK-Jugendprojektes befaßt sich mit allen relevanten Berei-

chen, wie z. B. der Personalsituation, der sozialpädagogischen/psychologischen

Betreuung, der handwerklich fachlichen Betreuung sowie der Betriebspraktika. Das

WUK-Jugendprojekt bietet Jugendlichen mit Einstiegsproblemen am allgemeinen

Arbeitsmarkt und Lehrabbrecherlnnen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren die Mög-

lichkeit einer Anlehre bzw. LehrausbiIdung in den handwerklichen Berufen Malerei

und Anstrich, Tischlerei und Maurerei. lnsgesamt stehen 27 Kursplätze zur Verfü-

gung. Weitere Ziele sind die Orientierung am Arbeitsmarkt und die Eingliederung in

Lehr- und Arbeitsstellen.

 

Auch im Jahresbericht des WUK-Schönbrunn Projektes für 1994 wird auf die Perso-

nalsituation, die Projekt- und Lernbetreuung sowie die handwerkliche Betreuung und

fachliche Ausbildung eingegangen. Zielgruppe dieses Projektes sind Lehrabbreche-

rlnnen bis 25 Jahre mit Vorlehre, denen es nicht möglich war, sich für längere Zeit in

einem regulären Firmenalltag einzugliedern (in Heimen aufgewachsene oder vor-

bestrafte Jugendliche sowie Jugendliche der zweiten Generation und Mädchen, die

einen unüblichen Beruf wie den der Malerin erlernen wollen). Unter sozialpädagogi-

scher Leitung und Betreuung werden 9 Maler- und Anstreicherlehrlinge auf die

Facharbeiterlnnenprüfung vorbereitet.

 

Frage 8:

Verfügen Sie über eine genaue Aufstellung aller Förderungen, die das WUK über

verschiedene Vereine unter verschiedenen Titeln im Jahr 1994 von der öffentlichen

Hand, insbesondere durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, erhalten

hat?

 

Antwort:

Das Arbeitsmarktservice hat nicht die Unterlagen, um über alle Förderungen

Auskunft zu geben, die das WUK über verschiedene Vereine unter verschiedenen

Titeln im Jahr 1994 von anderen öffentlichen Stellen erhalten hat. Auskunft gegeben

werden kann über jene Förderungen, die vom Bundesministerium für Arbeit und

Soziales bzw. dem Arbeitsmarktservice - seit der Ausgliederung am 1. Juli 1994 die

dafür zuständige Organisation - an den Verein zur Schaffung offener Kultur- und

Werkstättenhäuser als Trägerverein der WUK-AMS Projekte (WUK-Jugendprojekt,

WUK-Schönbrunnprojekt und WUK-Monopoli) 1994 vergeben hat.

 

Frage 9:

Wenn ja, wie lautet diese Aufstellung und auf welche Summen belaufen sich die ein-

zelnen Förderungen im Jahr 1994?

 

Antwort:

Bei der in der Einleitung lhrer Anfrage angesprochenen Förderung handelt es sich

um eine lnvestitionsförderung in der Höhe von insgesamt S 588.666,45, .die im Jahr

1995 ausfinanziert wurde. Darüberhinaus wurden die oben beschriebenen Projekte

mit folgenden Beträgen gefördert, wobei die Förderbeträge im Rahmen der Aktion

8000 komplett ausgewiesen sind, auch wenn dadurch ein längerer als von lhnen

gefragter Förderzeitraum abgedeckt wird:

 

Projekt Förderungszeitraum Förderhöhe

WUK-Monopoli 1.1.1994 - 31.12.1994 2.521.624,46

WUK-Schönbrunn

und 1.1.1994 - 31.12.1994 7.196.016,38

WUK-Jugendprojekt

Aktion 8000 1.8.1993 - 31.1.1995 309.208,00

GESAMT 10.026.848,86