4231/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Koller, Haller und Kollegen haben am 17.6.1998
an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 4540/J betreffend "Einkommensverlust
durch Neuregelung der Familienbeihilfe" gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt
zu beantworten:
ad 1 bis 8
Ich ersuche um Verständnis dafür, daß ich diese Anfrage nicht konkret beantworten
kann, da mir keine umfassenden Daten darüber vorliegen, welche Bereiche - wie
allfällige Gebührenbefreiungen oder andere Geldleistungen - durch eine Erhöhung
von Familienleistungen allenfalls tangiert werden. Im unmittelbaren Bereich des
Familienlastenausgleiches ist die in Rede stehende Problematik jedenfalls nicht
gegeben.
Da ich bei diesen - in der vorliegenden parlamentarischen Anfrage angesproche -
nen - Angelegenheiten keine Vollzugskompetenz habe, kann ich mangels
Zuständigkeit auch nicht direkt Einfluß nehmen, sondern nur auf Problemstellungen
reagieren
und mich für positive Lösungen einsetzen.
Im Zuge der Familiensteuerreform wurde jedenfalls sichergestellt, daß im Zusam -
menhang mit der Studienförderung die Erhöhung der Familienbeihilfe voll wirksam
wird und keine Anrechnung des Erhöhungsbetrages der Familienbeihilfe bei Gewäh -
rung einer Studienförderung erfolgt. Im Zusammenhang mit dem Pflegegeld wurde
ebenfalls sichergestellt, daß keine Anrechnung des Erhöhungsbetrages der
Familienbeihilfe bei Gewährung des Pflegegeldes erfolgt. Die entsprechende
Änderung im Bundespflegegeldgesetz wurde bereits beschlossen, die Änderungen
in den jeweiligen Landespflegegesetzen erfolgen noch im Laufe dieses Jahres.