4231/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Koller, Haller und Kollegen haben am 17.6.1998

an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 4540/J betreffend "Einkommensverlust

durch Neuregelung der Familienbeihilfe" gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt

zu beantworten:

ad 1 bis 8

Ich ersuche um Verständnis dafür, daß ich diese Anfrage nicht konkret beantworten

kann, da mir keine umfassenden Daten darüber vorliegen, welche Bereiche - wie

allfällige Gebührenbefreiungen oder andere Geldleistungen - durch eine Erhöhung

von Familienleistungen allenfalls tangiert werden. Im unmittelbaren Bereich des

Familienlastenausgleiches ist die in Rede stehende Problematik jedenfalls nicht

gegeben.

Da ich bei diesen - in der vorliegenden parlamentarischen Anfrage angesproche -

nen - Angelegenheiten keine Vollzugskompetenz habe, kann ich mangels

Zuständigkeit auch nicht direkt Einfluß nehmen, sondern nur auf Problemstellungen

reagieren und mich für positive Lösungen einsetzen.

Im Zuge der Familiensteuerreform wurde jedenfalls sichergestellt, daß im Zusam -

menhang mit der Studienförderung die Erhöhung der Familienbeihilfe voll wirksam

wird und keine Anrechnung des Erhöhungsbetrages der Familienbeihilfe bei Gewäh -

rung einer Studienförderung erfolgt. Im Zusammenhang mit dem Pflegegeld wurde

ebenfalls sichergestellt, daß keine Anrechnung des Erhöhungsbetrages der

Familienbeihilfe bei Gewährung des Pflegegeldes erfolgt. Die entsprechende

Änderung im Bundespflegegeldgesetz wurde bereits beschlossen, die Änderungen

in den jeweiligen Landespflegegesetzen erfolgen noch im Laufe dieses Jahres.