4233/AB XX.GP
Zur gegenständlichen Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
Nach Auskunft des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger wurden in
den letzten zehn Jahren von den Gebietskrankenkassen zu vierzehn Insolvenzen von Fußball -
vereinen Forderungen angemeldet.
Zu Frage 2:
Von den betroffenen Vereinen wurden Sozialversicherungsbeiträge, Kammerumlagen und
Fondsbeiträge, den gesetzlichen Bestimmungen über das Insolvenzverfahren entsprechend, nur
quotenmäßig befriedigt.
Zu Frage 3
Informationen über Beitragsrückstände werden nach Auskunft des Hauptverbandes der öster -
reichischen Sozialversicherungsträger den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechend
nur an den Dienstgeber bzw. dessen Vertreter (Vereinsobmann) erteilt. Eine Weiterleitung an
externe
Stellen erfolgt nicht.
Zu Frage4:
Hinsichtlich folgender insolvent gewordener Fußballvereine wurde in den letzten zehn Jahren
an dort beschäftigte Arbeitnehmer, insbesondere Fußballer, für die arbeitsrechtlich offenen An -
sprüche Insolvenz - Ausfallgeld (IAG) zuerkannt:
Erster Simmeringer Sportclub; 68.564,--
Favoritner Athletikclub SBGA; 6,226.955,--
Linzer Athletik Sportclub (LASK); 4,288.838,--
Sportclub Admira Wacker; 4,527.677,--
Sportclub Austria Klagenfurt; 2,864.264,--
Sportclub Rapid Wien; 8,229.044,--
Sportverein Arnoldstein; 56.232,--
VOITH Schwarze Elf Gulet, St. Pölten; 6,766.228,--
Wiener Sportclub; 12,174.944,--
Bezüglich folgender Fußballvereine ist derzeit noch ein Insolvenzverfahren anhängig, d.h. die
Höhe des zuzuerkennenden IAG ist noch nicht bekannt:
Erster Wr. Neustädter Fußballclub
Sportclub Admira Wacker (vier Anträge sind noch nicht entschieden)
Sportclub Flavia Solva
Wiener Sportclub (neuerliches Insolvenzverfahren)
Zur Klarstellung darf nochmals darauf hingewiesen werden, daß die vorgenannten Zahlungen
nicht die angefürhrten Vereine, sondern deren Arbeitnehmer - hiezu zählen eben auch Fußballer
- erhalten haben.