4238/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4525/J - NR/98 betreffend Werbeeinschaltungen

des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Englischunterricht

in Volksschulen, die die Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und Kollegen am 16. Juni 1998

an mich richteten, wird wie folgt beantwortet.

1. In welchem Zeitraum fand diese gesamte oben beschriebene Werbekampagne für

den Englischunterricht in Volksschulen statt?

Antwort

Die Informationskampagne wurde im Zeitraum 5. Juni bis 24. Juni 1998 durchgeführt.

2. In welchen Zeitungen wurden wie oft oben beschriebene Inserate geschalten?

Antwort

Die Inserate wurden in den Medien Kronen Zeitung, Kurier, Presse, Standard, Kombi,

OÖ - Nachrichten, Salzburger Nachrichten, Tiroler Tageszeitung, Nachrichten

einmal geschaltet.

3. Wie viele verschiedentliche diesbezügliche Inserate gibt es und wie sehen diese im

Detail aus?

Antwort

Es gibt zwei verschiedene Inserattexte (siehe Beilage).

4. Wurde für diese Werbekampagne ein eigenes Werbebüro beauftragt?

Wenn ja, welches?

Antwort

Es wurde die Konzett Werbeagentur mit dieser Informationskampagne beauftragt

5. Wie hoch sind die Kosten für diese Werbekampagne?

Antwort

Die Kosten betrugen S 2,262.841,19 inkl. MWSt.

6. Werden die Kosten ausschließlich vom Bundesministerium für Unterricht und

kulturelle Angelegenheiten getragen?

Wenn nein, wer ist noch daran beteiligt?

Antwort

Die Kosten für diese Informationskampagne wurden ausschließlich aus Mitteln meines

Ressorts getragen.

7. Aus welchen Mitteln wurde diese Werbekampagne finanziert?

Antwort

Die Mittel wurden aus dem Zentralansatz, UT 8 finanziert.

8. Worin besteht die Sinnhaftigkeit, Inserate für Inhalte zu schalten, die ohnehin

bereits in Form einer Regierungsvorlage vorliegen und mit größter Wahrscheinlich -

keit beschlossen werden?

Antwort

Jede Informationskampagne hat den Sinn, grundsätzliche Anliegen und/oder Detail -

informationen, die weit reichende bildungspolitische Relevanz besitzen, einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Damit werden die Anliegen von Bundesregierung und gesetzgebenden Organen über den engen Expertenkreis hinaus einer breitestmöglichen Gruppe von Staatsbürgern, die von den Veränderungen betroffen sind und sie ja materiell ermöglichen, bekannt gemacht. Jede öffentliche Institution muß klarerweise alle verfügbaren modernen Kommunikationsformen nützen, um dem Informationsrecht der Bürger in vollem Umfang zu entsprechen.