4247/AB XX.GP

 

Beantwortung

der parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten

Dr. Pumberger, Meisinger, Mag. Haupt an die

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Abführung von Teilen der “Entschädigungen

von Versicherungsvertretern an ihre Parteien (Nr.4559/J).

Zu den aus der gegenständlichen Anfrage ersichtlichen Fragen führe ich

folgendes aus:

Zu Frage 1:

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und der darauf basie -

renden Verordnung sind die Funktionsgebühren an die Mitglieder der Verwal -

tungskörper unmittelbar auszubezahlen.

In welcher Weise der einzelne Versicherungsvertreter über die Funkti -

onsgebühr verfügt, kann ich nicht beurteilen. Es besteht keine Rechtsgrundlage

dafür, daß Entschädigungen von Versicherungsträgern von vornherein nicht an

die Versicherungsvertreter auszuzahlen wären, sondern an Dritte fließen.

Zur Frage 2:

Solche Vorgangsweisen sind mir nicht bekannt. Ergänzend möchte ich

darauf hinweisen, daß die Versicherungsvertreter nicht von den Parteien, son -

dern von den gesetzlichen beruflichen Vertretungen der Dienstnehmer sowie

der Dienstgeber entsendet werden.

Zu den Fragen 3, 4, 5 und 6:

Ich verweise auf die Beantwortung der Frage 2.

Zur Frage 7:

Die Entschädigungen fließen den Versicherungsvertretern zur Gänze zu;

in welcher Art und Weise der einzelne Versicherungsvertreter darüber verfügt,

weiß ich nicht.

Aus meiner Sicht besteht daher kein Handlungsbedarf.

Zur Frage 8:

Nein, ich verweise auf die Beantwortung der Frage 7.