4250/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Schweitzer und

Kollegen vom 25. Juni 1998, Nr. 4603/J, betreffend österreichische

EU - Präsidentschaft, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 und 2:

Zu diesen beiden Fragen darf ich auf die Beantwortung der an den

Herrn Bundeskanzler gerichteten schriftlichen parlamentarischen

Anfrage Nr. 4595/J verweisen.

Zu den Fragen 3 bis 5:

Welche Vorhaben des Arbeitsprogramms der Österreichischen

Präsidentschaft, für die ich als Ratsvorsitzender verantwortlich

bin, tatsächlich zum Abschluß gebracht werden können, kann zu

diesem Zeitpunkt nicht mit Bestimmtheit vorhergesagt werden. Es ist

dabei zu berücksichtigen, daß aufgrund der vielfältigen und

unterschiedlichen Interessen der einzelnen Mitgliedstaaten eine für

alle tragbare Kompromißlösung sehr schwierig zu erreichen ist. Dies

gilt gerade für den jetzigen Zeitpunkt, wo für die Zukunft der

Gemeinsamen Agrarpolitik weitreichende Entscheidungen zu treffen

sind. Den Vorsitzenden in den Tagungen des Rates kommt dabei in

erster Linie eine vermittelnde und moderierende Funktion zu.

Trotz der genannten Vorgaben werde ich jedoch alles daransetzen, um

die im Arbeitsprogramm der Österreichischen Präsidentschaft

skizzierten Fortschritte zu erzielen.

Es darf als bekannt vorausgesetzt werden, daß der Abschluß wichti -

ger Vorhaben auch von der Behandlung im Europäischen Parlament

abhängt.

Hinsichtlich des Arbeitsprogrammes der Österreichischen Präsident -

schaft darf ich auf die Beilage der Beantwortung der an den Herrn

Bundeskanzler gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage

Nr. 4595/J verweisen.

Zu den Fragen 6 und 7:

Den zentralen Schwerpunkt der Arbeiten des Rates (Landwirtschaft)

während der Österreichischen Präsidentschaft stellt zweifellos die

Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik im Rahmen der Agenda 2000 dar.

Ziel des Reformpaketes ist es, die europäische Landwirtschaft

konkurrenzfähiger zu machen, gleichzeitig aber die Multifunktio -

nalität zu stärken, damit die vielfältigen Leistungen auch in den

Bereichen Ökologie, Boden - und Wasserschutz sowie für den länd -

lichen Raum erbracht werden können.

Im übrigen darf ich auf das Arbeitsprogramm der Österreichischen

Präsidentschaft verweisen.

Zu Frage 8.

Ob eine Vorsitzführung erfolgreich war oder nicht, wird nicht

anhand der Quantität der abgeschlossenen Rechtsvorhaben gemessen

werden, sondern anhand der festgelegten Inhalte und dabei erzielten

Kompromisse. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der zu disku -

tierenden Vorhaben der Gemeinschaft als fundierte Grundlage für

eine endgültige Entscheidung wird sicherlich als Erfolg angesehen.