4250/AB XX.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Schweitzer und
Kollegen vom 25. Juni 1998, Nr. 4603/J, betreffend österreichische
EU - Präsidentschaft, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Zu diesen beiden Fragen darf ich auf die Beantwortung der an den
Herrn Bundeskanzler gerichteten schriftlichen parlamentarischen
Anfrage Nr. 4595/J
verweisen.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Welche Vorhaben des Arbeitsprogramms der Österreichischen
Präsidentschaft, für die ich als Ratsvorsitzender verantwortlich
bin, tatsächlich zum Abschluß gebracht werden können, kann zu
diesem Zeitpunkt nicht mit Bestimmtheit vorhergesagt werden. Es ist
dabei zu berücksichtigen, daß aufgrund der vielfältigen und
unterschiedlichen Interessen der einzelnen Mitgliedstaaten eine für
alle tragbare Kompromißlösung sehr schwierig zu erreichen ist. Dies
gilt gerade für den jetzigen Zeitpunkt, wo für die Zukunft der
Gemeinsamen Agrarpolitik weitreichende Entscheidungen zu treffen
sind. Den Vorsitzenden in den Tagungen des Rates kommt dabei in
erster Linie eine vermittelnde und moderierende Funktion zu.
Trotz der genannten Vorgaben werde ich jedoch alles daransetzen, um
die im Arbeitsprogramm der Österreichischen Präsidentschaft
skizzierten Fortschritte zu erzielen.
Es darf als bekannt vorausgesetzt werden, daß der Abschluß wichti -
ger Vorhaben auch von der Behandlung im Europäischen Parlament
abhängt.
Hinsichtlich des Arbeitsprogrammes der Österreichischen Präsident -
schaft darf ich auf die Beilage der Beantwortung der an den Herrn
Bundeskanzler gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 4595/J verweisen.
Zu den Fragen 6 und 7:
Den zentralen Schwerpunkt der Arbeiten des Rates (Landwirtschaft)
während der Österreichischen Präsidentschaft stellt zweifellos die
Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik im Rahmen der Agenda 2000 dar.
Ziel des Reformpaketes ist es, die europäische Landwirtschaft
konkurrenzfähiger zu machen, gleichzeitig aber die Multifunktio -
nalität zu stärken, damit die vielfältigen Leistungen auch in den
Bereichen Ökologie, Boden - und Wasserschutz sowie für den länd -
lichen Raum erbracht
werden können.
Im übrigen darf ich auf das Arbeitsprogramm der Österreichischen
Präsidentschaft verweisen.
Zu Frage 8.
Ob eine Vorsitzführung erfolgreich war oder nicht, wird nicht
anhand der Quantität der abgeschlossenen Rechtsvorhaben gemessen
werden, sondern anhand der festgelegten Inhalte und dabei erzielten
Kompromisse. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der zu disku -
tierenden Vorhaben der Gemeinschaft als fundierte Grundlage für
eine endgültige Entscheidung wird sicherlich als Erfolg angesehen.