4251/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4637/J - NR/1998 betreffend Behinderten -

beauftragte an den Universitäten, die die Abgeordneten HAIDLMAYR, Freundinnen und

Freunde am 7. Juli 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

1. In Wien wurde von Seiten des Rekors der Universität bereits vor einem drei -

viertel Jahr um Nachbesetzung von 2 freigewordenen Behindertenbeauftragten -

Stellen angesucht. Warum wurde bis heute keine dieser Stellen nachbesetzt?

2. Bis wann gedenken Sie diese Stellen nachzubesetzen?

In diesem Fall dürfte es sich offenbar um ein Mißverständnis handeln, da die beiden

Behindertenbeauftragten - Stellen an der Universität Wien, wie die Recherchen ergeben

haben, im lezten dreiviertel Jahr nicht vakant waren, sondern - wie auch weiterhin - von

zwei weiblichen Bediensteten besetzt sind.

3. In Salzburg scheiterte die Nachbesetzung der Behindertenbeauftragten - Stelle

an der Definition dieser Stelle als "ad personam” - Stelle. Ist diese Definition

gerechtfertigt?

4. Für eine kontinuierliche Arbeit für die behinderten Studentinnen und Studenten

ist es unbedingt notwendig, daß die Stellen der Behindertenbeauftragten nicht

an die jeweilige Person gebunden sind, sondern im normalen Personalkontingent

enthalten sind. Werden Sie für eine derartige Regelung Sorge tragen?

5. Werden Sie dafür sorgen, daß es an der Universität Salzburg wieder eine(n)

Behindertenbeauftragte(n) gibt und bis wann wird die Stelle nachbesetzt sein?

Das Behindertenbeauftragtenbüro der Universität Salzburg ist mit einem Vertragsassistenten

und einer Behindertenbeauftragten ausgestattet. Die Inhaberin der Behindertenbeauftragten

planstelle befindet sieh derzeit in Mutterschaftskarenzurlaub. Der Aufnahme einer Ersatz -

kraft auf eine derartige Stelle stimmt das Bundesministerium für Finanzen grundsätzlich nicht

zu. Die Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung der Ersatzkraft bei Rückkehr der (des)

Vertretenen würde nur zu neuerlichen Problemen führen.

Zur Unterbringung der Behindertenbeauftragten im “normalen Personalkontingent" ist darauf

hinzuweisen, daß seinerzeit für diesen Zweck vom Bundeskanzleramt (nunmehr Bundes -

ministerium für Finanzen) ausdrücklich Behindertenplanstellen und nicht reguläre Planstellen

zugeteilt wurden.