4255/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.4701/J betreffend korrekte
Preisauszeichnung in Kaufhäusern mit ,,Scanner - Kassen", welche die Abgeordneten Mag
Maier, Mag. Kaufmann und Genossen am 9. Juli 1998 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
In den letzten fünf Jahren wurden auf Veranlassung meines Ressorts in den in der Beilage
aufgelisteten Bereichen eine Überprüfung der Preisauszeichnung durchgeführt.
Insbesonders im Bereich des Lebensmittelhandels wurden im Oktober 1995, im Februar 1997
und im Jänner 1998 schwerpunktmäßige Preisauszeichnungskontrollen angeordnet.
Ich weise darauf hin, daß die mit der Überwachung der Preisauszeichnungsvorschriften
betrauten Organe in den Ländern im Einzelfall keiner Veranlassung durch das
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten bedürfen und insbesondere bei
Kenntnis von
Mißständen jederzeit darüberhinausgehende
Überprüfungen vornehmen können.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Das Ergebnis der oben dargelegten schwerpunktmäßigen Kontrollen des Lebensmittelhandels
kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden
|
Zeit |
überprüfte Betriebe |
Abmahnungen |
Organmandate |
Verwaltungs - strafverfahren |
|
Oktober 1995 |
2847 |
730 |
135 |
21 |
|
Februar 1997 |
2846 |
768 |
148 |
48 |
|
Jänner 1998 |
2571 |
573 |
83 |
16 |
Den dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten übermittelten
Kontrollberichten war keine Auffälligkeit hinsichtlich des am Verkaufsregal ausgezeichneten
Preises im Vergleich zu dem durch das Einscannen durch Scanner - Kassen ausgewiesenen
Preis zu entnehmen.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Ich glaube es sind keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich, da das
Preisauszeichnungsgesetz, BGBI. Nr.146/1992, diesbezüglich einerseites in § 10 Abs 2 eine
deutliche Auszeichnung des Preises auf der Rechnung vorschreibt und andererseits § 15 dieses
Gesetzes unter Strafe stellt, wer bei Selbstbedienung im Falle einer Preisänderung bei einem
Sachgut nach dessen Entnahme durch den Kunden einen höheren als den im Zeitpunkt der
Entnahme ausgezeichneten Preis verlangt, annimmt oder sich versprechen läßt.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Ja, zumal der in meinem Ressort derzeit in Überarbeitung befindliche Gesetzesentwurf zur
doppelten
Preisauszeichnung auf Schwierigkeiten dieses Bereiches Rücksicht nehmen
wird
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Ich verweise auf einen Entwurf für ein Euro - Währungsangabengesetz (EWAG) des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten, der im Internet über die home - page
des Wirtschaftsministeriums jedermann zugänglich ist.
In § 5 dieses Entwurfes wird vorgesehen, daß - sofern Registrierkassen (dieser Begriff ist
aufgrund eingelangter Begutachtungsstellungnahmen zu überarbeiten) verwendet werden,
Einzelpositionen auf Kassenbons, nicht jedoch Endsummen, ausschließlich in der
Saldierungswährung ausgewiesen werden können und somit auf einem Kassenbon bei
Scannerkassen bei Einzelpositionen von einer doppelten Preisauszeichnung abgesehen werden
kann. Die Endsumme bei Kassenbons soll jedoch im Zeitraum vom 1.10.2001 bis zum
Außerkrafttreten des Schillings als gesetzliches Zahlungsmittel in beiden Denominationen
angegeben werden müssen.
Eine verpflichtende doppelte Preisangabe am Kassendisplay ist nicht vorgesehen, da diese
Forderung eine unzumutbare Belastung der Unternehmer hinsichtlich der damit notwendigen
technischen Umrüstung darstellen würde.
Die Preisauszeichnung am Regal soll nach den im Entwurf dargelegten Überlegungen in
beiden Denominationen erfolgen, Sonderregeln sind insbesonders flir KMU in § 10
vorgesehen.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Nach den im Gesetzesentwurf dargelegten Überlegungen soll die Überwachung der Einhaltung
der Pflicht zur doppelten Währungsangabe und die Durchführung von
Verwaltungsstrafverfahren - analog den Bestimmungen im geltenden
Preisauszeichnungsgesetz - den Bezirksverwaltungsbehörden in mittelbarer Bundesverwaltung
obliegen.
Begleitend hiezu sollen der bereits nach dem Preisgesetz 1992 BGBI Nr 145/1992
bestehenden Preiskommission im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten
zusätzliche Beratungs - und Empfehlungsfunktionen anläßlich der Währungsumstellung
übertragen
werden.
Veranlassungen von Überprüfungen der Preisauszeichnungsvorschriften
an die Landespreisbehörden
durch das Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten
in den Jahren 1994 bis 1998
1994 wurden 23.583 Betriebe überprüft
Im Detail:
|
Jänner: |
Friseure |
2275 Betriebe |
|
Februar: |
Tankstellen und Garagen |
1671 Betriebe |
|
März: |
Textilbekleidungsgeschäfte |
2877 Betriebe |
|
April: |
Konditoreien und Bäckereien |
2268 Betriebe |
|
Mai: |
Augen - u. Kontaktlinsenoptiker |
581 Betriebe |
|
Juni: |
Gaststätten und Restaurants |
5865 Betriebe |
|
Juli: |
Kosmetiker, Fußpfleger und Masseure |
1017 Betriebe |
|
August: |
Imbißstuben und Buffets in den Bädern |
966 Betriebe |
|
September: |
Maler, Anstreicher, Tapezierer u. Glaser |
1355 Betriebe |
|
Oktober: |
Fleischern und Fleischabteilungen der Großmärkte |
2260 Betriebe |
|
November: |
Gas-, Wasser- und Elektroinstallations - unternehmen |
1728 Betriebe |
|
Dezember: |
Textilreiniger und Wäscher |
720 Betriebe |
1995 wurden 20450 Betriebe überprüft
Im Detail:
|
Jänner: |
Konditoreien und Bäckereien |
1765 Betriebe |
|
Februar: |
Blumengeschäfte |
1021 Betriebe |
|
März: |
Tankstellen und Garagen sowie Reifenhandel |
2010 Betriebe |
|
April: |
Friseure |
2238 Betriebe |
|
Mai: |
Textilbekleidungsgeschäfte (Boutiquen etc.) |
2712 Betriebe |
|
Juni: |
Gaststätten und Restaurants |
3922 Betriebe |
|
Juli: |
Raststätten auf Autobahnen und Hauptverkehrs- straßen sowie in Souvenirgeschäften |
489 Betriebe |
|
August: |
Imbißstuben und Buffets in den Bädern |
1322 Betriebe |
|
September: |
Fachgeschäfte für Wand – und Bodenbeläge |
954 Betriebe |
|
Oktober: |
Lebensmittelhandelsbetriebe |
2847 Betriebe |
|
November: |
Fitnesscenter und Schlankheitsstudios sowie Solarien und Saunas |
688 Betriebe |
|
Dezember: |
Apotheken |
483 Betriebe |
1996 wurden 18957 Betriebe überprüft
Im Detail:
|
Jänner: |
Konditoreien und Bäckereien |
1764 Betriebe |
|
Februar: |
Baumärkte und genossenschaftliche Lagerhäuser |
738 Betriebe |
|
März: |
Buchhandlungen |
527 Betriebe |
|
April: |
Fleischern |
2188 Betriebe |
|
Mai: |
Textilbekleidungsgeschäften (Boutiquen) |
2244 Betriebe |
|
Juni: |
Gaststätten und Restaurants |
4545 Betriebe |
|
Juli: |
Obst - und Gemüsemärkte (Fachgeschäfte und Handelsketten) |
1909 Betriebe |
|
August: |
Geschäfte mit Haushaltsartikeln (Geschirr – und Glaswaren, Porzellan etc.) |
598 Betriebe |
|
September: |
Textilreinigern und Wäschern |
867 Betriebe |
|
Oktober: |
Friseure |
1987 Betriebe |
|
November: |
Drogerien und Parfumerien |
951 Betriebe |
|
Dezember: |
Fotohandel |
639 Betriebe |
1997 wurden 21050 Betriebe überprüft
Im Detail:
|
Jänner: |
Tankstellen und den zugehörigen Shops |
1506 Betriebe |
|
Februar: |
Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe |
2846 Betriebe |
|
März: |
Konditoreien und Bäckereien |
1816 Betriebe |
|
April: |
Textilfachgeschäfte (Boutiquen etc.) |
2297 Betriebe |
|
Mai: |
Friseure |
1511 Betriebe |
|
Juni: |
Gas - , Wasser - und Elektroinstallations - unternehmen |
1523 Betriebe |
|
Juli: |
Gaststätten und Restaurants |
3710 Betriebe |
|
August: |
Imbißstuben und Buffets in den Bädern |
889 Betriebe |
|
September: |
Textilreiniger,Wäscher und Wäschebügler |
798 Betriebe |
|
Oktober: |
Fleischer und Fleischabteilungen der Großmärkte |
2209 Betriebe |
|
November: |
Fotohandel, Drogerien und Parfumerien |
1493 Betriebe |
|
Dezember: |
Apotheken |
452 Betriebe |
1998 liegen die Kontrollergebnisse bis Mai vor
Im Detail:
|
Jänner: |
Lebensmitteleinzel - handelsbetriebe |
2571 Betriebe |
|
Februar: |
Fitneßcenter/Schlankheitsstudios und Solarien sowie Saunas, Kosmetiker, Fußpfleger u.Masseure |
1802 Betriebe |
|
März: |
Konditoreien und Bäckereien |
2114 Betriebe |
|
April: |
Textilbekleidungsgeschäfte (Boutiquen etc.) und Baumärkte inklusive genossenschaftliche Lager - häuser |
2563 Betriebe |
|
Mai: |
Reisebüros |
624 Betriebe |