4256/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4532/J betreffend “Kunst
und Bau”” welche die Abgeordneten Schmidt, Motter und PartnerInnen am 17. Juni 1998 an
mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
1997 fanden 2 Sitzungen des “Kunst und Bau" - Beirats statt. Die künstlerische Ausgestaltung
von Vorhaben unter 120 Mio. ATS ist an die Länder delegiert, die eigene Fachbeiräte haben.
Die Zahl der
Sitzungen dieser Beiräte ist nicht bekannt.
Antwort zu den Punkten 2, 3 und 5 der Anfrage:
Der Bauaufwand für den Neubau betrug netto rund:
1990........................2,86 Mio.S
1991........................3.15 Mio.S
1992........................4.20 Mio.S
1993........................3.54 Mio.S
1994........................3.17 Mio.S
1995........................3.11 Mio.S
1996........................3.21 Mio.S
1997........................2.67 Mio.S
Eine Aufstellung über die einzelnen “Kunst und Bau" - Projekte wird seitens des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten nicht gerührt, insbesondere da - wie
bereits erwähnt - die Agenden bei kleineren Bauvorhaben an die jeweilig durchführenden
Bauabteilungen in den Bundesländern delegiert wurden und von örtlichen Gremien
entschieden werden.
Eine repräsentative Auswahl von Projekten sind dem beiliegenden Katalog “Kunst und Bau",
welcher bei einer Ausstellung im Künstlerhaus vorgestellt und diskutiert wurde, zu entnehmen.
Antwort zu den Punkten 4, 6 und 7 der Anfrage:
Die Zahl der Projekte hat sich Anfang der 90iger Jahre gegenüber den Vorjahren reduziert, da
verschiedene Neubauten nicht finanziert werden konnten. Aus Finanzierungsüberlegungen
wurde daraufhin die Bundesimmobiliengesellschalt (BIG) gegründet, die seit 1993 begonnene
Planungen weiterführt und die bauliche Umsetzung wichtiger Projekte mittels Refinanzierung
aus Mieten
sicherstellt.
Damit konnten seit 1996 wieder vermehrt “Kunst und Bau" - Projekte wie z.B. beim RESOWI
Graz durch die BIG durchgeführt werden.
Es ist richtig, daß die Bundesimmobiliengesellschaft von jenen Ressorts, für die die Neubauten
errichtet werden, das Einverständnis für die Bereitstellung der Mittel für einen “Kunst und
Bau" - Auftrag einzuholen hat, da gemäß dem BIG Modell die Kosten des Baues und damit
auch allfällige Kosten von “Kunst & Bau" - Projekten später durch den Nutzer des Gebäudes in
den Mietzahlungen abgegolten werden müssen. Die Umsetzung von “Kunst und Bau" -
Projekten obliegt im Falle von Bestellungen bei der BIG damit dem jeweiligen
Ressortminister.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wird, so wie bisher, größere
Projekte unter Beiziehen des “Kunst und Bau" - Beirates abwickeln und die Länder dazu
anhalten, bei den kleineren Neubauvorhaben in gleicher Weise vorzugehen. Ein gesetzlicher
Zwang erscheint nicht sinnvoll, da z.B. nicht alle Bauvorhaben für eine künstlerische
Ausgestaltung geeignet sind, künstlerische Freiheiten nicht mit dem Korsett starrer
Regelungen in Einklang zu bringen sind und künstlerische Qualtität nicht an einem monetären
Maßstab orientiert werden kann.
Von der Vervielfältigung des der Anfragebeantwortung beiliegenden Kataloges “Kunst
und Bau” wurde gemäß § 23 Abs. 2 GOG Abstand genommen.
Die gesamte Anfragebeantwortung liegt jedoch in der Parlamentsdirektion zur Einsicht -
nahme auf.