4256/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4532/J betreffend “Kunst

und Bau”” welche die Abgeordneten Schmidt, Motter und PartnerInnen am 17. Juni 1998 an

mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

1997 fanden 2 Sitzungen des “Kunst und Bau" - Beirats statt. Die künstlerische Ausgestaltung

von Vorhaben unter 120 Mio. ATS ist an die Länder delegiert, die eigene Fachbeiräte haben.

Die Zahl der Sitzungen dieser Beiräte ist nicht bekannt.

Antwort zu den Punkten 2, 3 und 5 der Anfrage:

Der Bauaufwand für den Neubau betrug netto rund:

1990........................2,86 Mio.S

1991........................3.15 Mio.S

1992........................4.20 Mio.S

1993........................3.54 Mio.S

1994........................3.17 Mio.S

1995........................3.11 Mio.S

1996........................3.21 Mio.S

1997........................2.67 Mio.S

Eine Aufstellung über die einzelnen “Kunst und Bau" - Projekte wird seitens des

Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten nicht gerührt, insbesondere da - wie

bereits erwähnt - die Agenden bei kleineren Bauvorhaben an die jeweilig durchführenden

Bauabteilungen in den Bundesländern delegiert wurden und von örtlichen Gremien

entschieden werden.

Eine repräsentative Auswahl von Projekten sind dem beiliegenden Katalog “Kunst und Bau",

welcher bei einer Ausstellung im Künstlerhaus vorgestellt und diskutiert wurde, zu entnehmen.

Antwort zu den Punkten 4, 6 und 7 der Anfrage:

Die Zahl der Projekte hat sich Anfang der 90iger Jahre gegenüber den Vorjahren reduziert, da

verschiedene Neubauten nicht finanziert werden konnten. Aus Finanzierungsüberlegungen

wurde daraufhin die Bundesimmobiliengesellschalt (BIG) gegründet, die seit 1993 begonnene

Planungen weiterführt und die bauliche Umsetzung wichtiger Projekte mittels Refinanzierung

aus Mieten sicherstellt.

Damit konnten seit 1996 wieder vermehrt “Kunst und Bau" - Projekte wie z.B. beim RESOWI

Graz durch die BIG durchgeführt werden.

Es ist richtig, daß die Bundesimmobiliengesellschaft von jenen Ressorts, für die die Neubauten

errichtet werden, das Einverständnis für die Bereitstellung der Mittel für einen “Kunst und

Bau" - Auftrag einzuholen hat, da gemäß dem BIG Modell die Kosten des Baues und damit

auch allfällige Kosten von “Kunst & Bau" - Projekten später durch den Nutzer des Gebäudes in

den Mietzahlungen abgegolten werden müssen. Die Umsetzung von “Kunst und Bau" -

Projekten obliegt im Falle von Bestellungen bei der BIG damit dem jeweiligen

Ressortminister.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wird, so wie bisher, größere

Projekte unter Beiziehen des “Kunst und Bau" - Beirates abwickeln und die Länder dazu

anhalten, bei den kleineren Neubauvorhaben in gleicher Weise vorzugehen. Ein gesetzlicher

Zwang erscheint nicht sinnvoll, da z.B. nicht alle Bauvorhaben für eine künstlerische

Ausgestaltung geeignet sind, künstlerische Freiheiten nicht mit dem Korsett starrer

Regelungen in Einklang zu bringen sind und künstlerische Qualtität nicht an einem monetären

Maßstab orientiert werden kann.

 

Von der Vervielfältigung des der Anfragebeantwortung beiliegenden Kataloges “Kunst

und Bau” wurde gemäß § 23 Abs. 2 GOG Abstand genommen.

Die gesamte Anfragebeantwortung liegt jedoch in der Parlamentsdirektion zur Einsicht -

nahme auf.