4257/AB XX.GP
zur Zahl 4554/J - NR/1998
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Maria Fekter und Kollegen haben an
mich eine schriftliche Anfrage, betreffend die EU - Förderung für Maßnahmen zum
Schutz von Gewaltopfern im Rahmen des DAPHNE - Programms, gerichtet und fol -
gende Fragen gestellt:
“1. Ist Ihnen die oben genannte EU - Förderung im Rahmen des DAPHNE - Pro -
gramms bekannt?
2. Haben Sie die österreichischen Vereine und Organisationen, die sich zum
Teil in Zusammenarbeit mit Ihrem Ressort für Information, Ausbildung, For -
schung und Pravention im Bereich des Gewaltopferschutzes einsetzen, von
dieser Möglichkeit informiert?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, wann werden Sie die entsprechenden Informationen weiterge -
ben?
3. Welche Vereine und Organisationen haben einen Antrag auf EU - Förderung
gestellt?
4. Welche Projekte
sollen damit gefördert werden?
5. Welche Maßnahmen werden in diesem Bereich von Ihrem Ressort gesetzt?
6. Welche Projekte von Vereinen und Organisationen, die in diesem Bereich
tätig sind, werden von Ihrem Ressort gefördert?
7. Wie hoch ist die Förderung dieser Projekte aus den Mitteln Ihres Ressorts?”
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1:
Das EU - Förderungsprogramm “Daphne - Initiative" ist dem Bundesministerium für Ju -
stiz aus den vom Rat übermittelten Dokumenten sowie aus der Bekanntmachung
der Europäischen Kommission im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 98/C
89/05 bekannt.
Zu 2:
Das Bundesministerium für Justiz hat mit Erlaß vom 5.5.1998, JMZ 107.01/58 - III
3/98, die Vereinigung der österreichischen Richter, die Vereinigung österreichischer
Staatsanwälte und den Verein für Bewährungshilfe vom Programm “DAPHNE” unter
Anschluß des Programmtextes informiert und darauf hingewiesen, daß im Jahr der
österreichischen EU - Präsidentschaft österreichischen Projektvorschlägen besonde -
re Bedeutung zukommen werde. Die genannten Vereine wurden auch von der be -
kanntgegebenen Frist für die Einreichung von Projektanträgen bei der Europäischen
Kommission in Kenntnis gesetzt.
Zu 3 und 4:
Nach dem Kenntnisstand des Bundesministeriums für Justiz haben die zu Frage 2
angeführten Vereine keine Anträge auf EU - Förderung nach diesem Programm ein -
gebracht.
Zu 5:
Im Rahmen der Fortbildung für Richter und Staatsanwälte nimmt das Thema des
Schutzes von Gewaltopfern einen bedeutenden Platz ein. So wurden etwa in allen
Oberlandesgerichtssprengeln Fortbildungsveranstaltungen zum Thema “Gewalt” an -
geboten. Weiters wurden im Zusammenwirken mit dem Bundesministerium für Inne -
res interdisziplinäre Workshops zum Gewaltschutzgesetz für Richter, Gerichtsvoll -
zieher, Exekutivbeamte und Vertreterinnen der Frauenhäuser durchgeführt. Gegen -
stand von anderen Fortbildungsveranstaltungen war das Thema der schonenden
Vernehmung von Kindern gemäß § 162a StPO.
Im übrigen wurde den Richtern und Staatsanwälten auch die Möglichkeit eröffnet, im
Juni 1997 an einer Tagung gegen sexuellen Mißbrauch von Kindern teilzunehmen.
Das Bundesministerium für Justiz hat die Verbreitung der Ergebnisse dieser Tagung
durch die Übernahme des Drucks der darüber erstellten Publikation in einer Auflage
von 800 Stück unterstützt.
Für den kommenden Fortbildungszeitraum von September 1998 bis August 1999 ist
neuerlich eine Reihe von Veranstaltungen vorgesehen, die den Themen Gewalt und
Kindesmißbrauch (schonende Vernehmung gemäß § 162a StPO) sowie Sexual -
strafrecht - Opferbehandlung gewidmet sind.
Wesentliche Aufgaben im Bereich der Gewaltprävention nimmt der mit Verordnung
vom 22.10.1996, BGBI.Nr. 572/1996, beim Bundesministerium für Inneres einge -
setzte Beirat für Grundsatzfragen der Gewaltprävention wahr, in dem auch das Bun -
desministerium für Justiz vertreten ist. Dem Beirat obliegt neben der Erarbeitung
von Vorschlägen für eine wirksame Gestaltung der Kooperation und Koordination
zwischen den Sicherheitsbehörden und den Opferschutzeinrichtungen insbesondere
die finanzielle Förderung der Interventionsstellen und sonstiger im Bereich des Op -
ferschutzes tätiger Stellen.
Im Bereich der wissenschaftlichen Gewaltforschung möchte ich auf eine derzeit lau -
fende, vom Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie, dem Bundesmini -
sterium für Inneres und meinem Ministerium finanzierte Studie des Instituts für
Rechts - und Kriminalsoziologie hinweisen, die unter dem Titel “Das Strafverfahren
und der außergerichtliche Tatausgleich im Vergleich” die Wirkungsweise strafrechtli -
cher Maßnahmen
bei Gewaltstraftaten in Paarbeziehungen untersucht. Die Studie
soll sowohl die Ausgangssituation als auch die Motive der Opfer für die Kontaktauf -
nahme mit den Sicherheitsbehörden, Gerichten, Beratungsstellen etc. beleuchten
und mit Blick auf das Ziel einer Verringerung von Gewalttätigkeiten in Paarbeziehun -
gen die Erfahrungen der Opfer sowohl in bezug auf das herkömmliche Strafverfah -
ren als auch im Rahmen des Tatausgleichs evaluieren. Diese wissenschaftliche Ar -
beit soll bis zum Ende dieses Jahres fertiggestellt sein.
Im Bereich der Informations - und Beratungsarbeit hat das Bundesministerium für Ju-
stiz heuer vor allem zwei wesentliche Schritte gesetzt: Zum einen wurde gemeinsam
mit dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag eine kostenlose Erstberatung
für Verbrechensopfer ins Leben gerufen. Im Rahmen der unentgeltlichen “Ersten
Anwaltlichen Auskunft”, die bei den Bezirksgerichten oder in Rechtsanwalts -
kanzleien eingerichtet ist, beraten Rechtsanwälte in ganz Österreich kostenlos Ver -
brechensopfer in einem persönlichen, vertraulichen Gespräch über deren Rechte
und Ansprüche. Zum anderen erarbeitet das Bundesministerium für Justiz eine Op -
ferberatungsbroschüre, die Opfer von Straftaten auf anschauliche Weise über ihre
Rechte informieren und Hilfestellungen - unter anderem auch durch Hinweise auf
bestehende Beratungsstellen - bieten wird; diese Broschüre steht kurz vor ihrer Fer -
tigstellung.
Zu 6 und 7:
Dem Bundesministerium für Justiz stehen auf Grund seiner Zuständigkeit und der
dieser entsprechenden budgetären Gegebenheiten keine Förderungsmittel für Maß -
nahmen der Gewaltprävention, der Krisenintervention, des Opferschutzes und der
Opferfürsorge zur Verfügung. Die Förderung von Opferschutzeinrichtungen fällt in
die Zuständigkeit des Innenressorts; gemäß § 25 Abs. 2 Sicherheitspolizeigesetz
obliegt es den Sicherheitsbehörden, Vorhaben, die der Vorbeugung gefährlicher An -
griffe auf Leben, Gesundheit oder Vermögen von Menschen dienen, zu fördern.