427/AB
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
376/J betreffend Straßenbauaffäre Oberösterreich, welche die
Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde am 12. April 1996
an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit
in Kopie beigelegt ist , stelle ich fest :
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage :
Im Baulos ''Generalerneuerung Ansfelden'' der A 1, km 169 , 600 -
km 175 , 320 war die neue Zementbetondecke im Hinblick auf die
Zunahme des Schwerverkehrs mit 25 cm Gesamtdicke - anstatt bisher
22 cm - auszuführen.
Die Dicke der ausgeführten Betonfahrbahndecke wird im Rahmen der
vertragsgemäßen Abnahmeprüfung vom Auftraggeber ( BStV-Autobahn
Oberösterreich) festgestellt.
Bei der Abnahme des gegenständlichen Bauloses wurden partiell
Minderdicken errechnet. Hiebei handelt es sich allerdings vor-
wiegend um punktuelle Abweichungen bei Betondeckenfeldern und um
keine durchgehende Minderung der ausgeschriebenen Dicke .
Minderdicken verringern die Tragfähigkeit der Decken und be-
einflussen so deren Lebensdauer. Zur Ermittlung eines al1fälligen
wirtschaftlichen Schadens infolge einer verkürzten Lebensdauer
wurde die TU Wien von der Bundesstraßenverwaltung mit der Erstel-
lung eines Gutachtens beauftragt.
Auf Grundlage dieses inzwischen vorliegenden Gutachtens wird als
Konsequenz der durch die Minderdicken verkürzten Lebensdauer ein
daraus ableitbares Pönale für die bauausführende ARGE ( siehe
Beilage B ) festgelegt.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Bruttoangebotssumme
Baulos GE Ansfelden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . öS 263,128.210,27
Baulos GE Enns - St. Florian . . . . . . . . . . . . . . . öS 166, 050. 244,01
m -Preis ''Ansfelden'' rund öS 1.400, --
m -Preis "Enns - St. Florian'' rund öS 1.240 , --
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage :
Es ist richtig, daß schon nach der Angebotseröffnung sowie später
im Vorlagebericht für den Vergabevorschlag an das Bundesmini-
sterium für wirtschaftliche Angelegenheiten das Amt der OÖ-Lan-
desregierung das hohe Preisniveau der abgegebenen Offerte im
Baulos ''Generalerneuerung Ansfelden'' beanstandete. Dies war im
Detail wegen des hohen Preisunterschiedes zur ursprünglichen
Kostenermittlung des Amtes im Zuge der Erstellung des Baupro-
grammes für das Jahr 1994 der Fall.
Veranschlagter Gesamtbe-
trag laut Bauprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . öS 203 Mio.
Billigstanbotsumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . öS 263 Mio.
Bei dieser Kostendifferenz ist zu berücksichtigen:
- Zum Zeitpunkt der ursprünglichen Kostenschätzung lag das end-
gültige Detailprojekt noch nicht vor.
- Die Leistungsfristen waren ursprünglich wesentlich länger vor-
gesehen.
- Eine Vorfinanzierung war in der Kostenschätzung nicht einge-
rechnet.
- Ein wesentlicher Faktor in der ursprünglichen Kostenschätzung
war der Vergleich mit ausgeführten Bauvorhaben auf der A 1 in
den Bundesländern Salzburg und Niederösterreich. Dieser vom Amt
der OÖ Landesregierung hergestellte Bezug war insofern unrich-
tig, als im gegenständlichen Baulos erstmals besondere Er-
schwernisse durch zwei Autobahnknoten - A 1/A 7 , A 1/A 25 - ,
zwei Anschlußstellen, zwei Rasthäuser, eine Verbreiterung von
vier auf sechs Fahrstreifen und eine völlig neue Mittelstrei-
fenausbildung einzukalkulieren waren.
- Der Bereich ''Ansfelden'' weist darüber hinaus die größte Ver-
kehrsfrequenz der A 1 auf, und es waren deshalb besondere Ver-
kehrsumleitungen gegenüber einfacheren Verkehrsumleitungen bei
den Vergleichsprojekten vorzusehen und deren Kosten einzurech-
nen.
Die erste - und wesentlichste - Verhandlung zwischen dem Amt der
OÖ Landesregierung und dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten erfolgte noch vor Erstellung des Vergabeantrages
vom 13.4.1994 ( Bei1age A ) am 7.4.1994 . Das Ergebnis der Bespre-
chung ist der Beilage A zu entnehmen.
Im Vergabeantrag vom 13 .4.1994 ( Beilage A ) ersuchte das Amt der
OÖ-Landesregierung das Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten um Entscheidung im gegenständlichen Vergabever-
fahren. Die Bearbeitung im Bundesministerium wurde durch die
einzelnen Fachabteilungen der Straßenbausektion sowie - betref-
fend die Preisprüfung der Offerte - auch durch die zuständige
Fachabteilung der wirtschaftspolitischen Sektion vorgenommen
( Erlaß Z . 814.501/32-VI/5/94, Beilage B ) .
Die Bundesvergabekontrollkommission bekam den Vergabeakt noch
''vor Erledigung'' zur Einsicht vom 29.4. bis 6.5.1994 und fand
keine Beanstandung.
Die Straßenbausektion des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Angelegenheiten traf sodann unter Würdigung aller zu berücksich-
tigenden Faktoren bei der Bauausführung dieses schwierigen Vorha-
bens , des Umstandes , daß aus preislicher Sicht das Billigstoffert
rund l5 % über dem geltenden Vergleichswert für Bauvorhaben in
Oberösterreich liegt - wobei die vorzitierten Erschwernisse noch
nicht darin mitkalkuliert sind ( Erlaß vom 11.5.1994, Zl . 814. 501/
32-VI/A/5/94 ) - und der negativen Aspekte und Folgen im Falle
einer Neuausschreibung die Entscheidung für Vergabe an den
Billigst=Bestbieter. Details und die Vergabesumme sind der Beila-
ge B zu entnehmen.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Preisabsprachen im Zuge öffentlicher Ausschreibungen von Straßen-
bauarbeiten, die in letzter Zeit sogar EU-weit ausgeschrieben
wurden, sind dem Bundesministerium aus keinem Bundesland bekannt .
Alle Bauvorhaben sind dem uneingeschränkten Wettbewerb unter-
legen. Der Nachweis einer Preisabsprache würde zu einer sofor-
tigen Aufhebung dieser Ausschreibung führen .
Beilage wurde nicht gescannt !!!