4272/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Mag. Schweitzer, Mag. Stadler und Kollegen an die
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales vorn 25. 06. 1998, 4599/J,
betreffend die österreichische EU - Präsidentschaft
Zu den Fragen 1 und 2:
In Beantwortung dieser Fragen wird vom Bundeskanzleramt eine umfassende Liste vorgelegt,
in der - mit Stand 2. Juli 1998 alle laufenden legislativen Vorhaben innerhalb der Eu -
ropäischen Union verzeichnet sind. Eine Aufstellung wird vom Europäischen Parlament in
Zusammenarbeit mit dem Generalsekretariat des Rats und der Europäischen Kommission
erstellt und regelmäßig aktualisiert.
Diese Liste sowie aktuelle Detailinformationen über den Stand der einzelnen Dossiers können
über den Internet - Server des Europäischen Parlaments abgerufen werden (Internet - Adresse:
www.europarl.eu. int).
Die Aufstellung wurde durch eine Spalte L ergänzt, aus der ersichtlich wird, welche
österreichischen Bundesministerien das jeweilige Dossier federführend wahrnehmen.
Aufgrund der innerstaatlichen Ressortaufteilung ist es möglich, daß ein EU - Dossier in die
Zuständigkeit mehrerer Bundesministerien fällt. In diesen Fällen werden alle durch das
entsprechende Dossier betroffenen Ressorts angegeben.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Es ist darauf hinzuweisen, daß der Einfluß des jeweiligen Ratsvorsitzenden auf den Fortgang
der einzelnen Agenden nicht überschätzt werden darf. Als Vorsitzender in den Tagungen des
Rates kommt ihm dabei eine vor allem
vermittelnde und moderierende Funktion zu.
Maßgebende Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang vor allem dem Verhalten der 15
EU - Mitgliedstaaten im Rat sowie der Europäischen Kommission zu. Das zukünftige
Verhalten dieser Akteure im EU - Rechtssetzungsprozeß läßt sich sowohl im Hinblick auf
allfällige Fortschritte als auch im Hinblick auf allfällige Problembereiche naturgemäß kaum
vorhersagen. Berücksichtigt man diese Aspekte, so scheint eine Beantwortung dieser Fragen
nicht möglich zu sein. Nichtsdestoweniger werde ich jedoch alles daransetzen, um die im
beiliegenden offiziellen Arbeitsprogramm der österreichischen Präsidentschaft skizzierten
Fortschritte zu erzielen.
Zu Frage 6 und 7:
Die wichtigsten Vorhaben, die während der Zeit des österreichischen Vorsitzes im Rat der EU
behandelt werden sollen, lassen sich aus meiner Sicht in drei Bereiche einteilen. Dem
jeweiligen Bereich entsprechend ist auch die konkrete Zielsetzung unterschiedlich.
Zunächst ist es ein zentrales Anliegen, die Beschältigungssituation in Europa zu verbessern
und die wegweisenden Initiativen auf europäischer Ebene verstärkt fortzuführen, die im
vergangenen Jahr mit dem Abschluß der Regierungskonferenz und dem Beschäftigungsgipfel
in Luxemburg und heuer mit dem Europäischen Rat in Cardiff gesetzt wurden.
Die letztes Jahr beschlossene “koordinierte Beschäftigungsstrategie” hat der EU einen neuen
beschäftigungspolitischen Impuls verliehen. Die EU - Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet,
ein möglichst hohes Beschäftigungsniveau anzustreben. Ihre Anstrengungen zur Erreichung
dieses Ziels werden anhand der jährlich zu beschließenden beschäftigungspolitischen
Leitlinien überwacht.
Unter österreichischer EU - Präsidentschaft werden die Arbeiten an der Weiterentwicklung der
beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1999 abgeschlossen werden. Als Vorsitzende des
Rates Arbeit und Soziales werde ich vor allem anregen, schwerpunktmäßig die
Chancengleichheit von Frauen und Männern in den beschäftigungspolitischen Leitlinien
weiter voranzubringen. Mit dem gemeinsamen informellen Treffen der Arbeits - und
SozialministerInnen und der FrauenministerInnen vom 8. bis 10. Juli in Innsbruck konnte
dieses Vorhabens bereits vorbereitet werden.
Der Europäische Rat von Wien wird die von den Mitgliedstaaten gesetzten Maßnahmen zur
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen bewerten und die
Ziele für neue Initiativen im Jahr 1999 vorgeben.