4272/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Mag. Schweitzer, Mag. Stadler und Kollegen an die

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales vorn 25. 06. 1998, 4599/J,

betreffend die österreichische EU - Präsidentschaft

Zu den Fragen 1 und 2:

In Beantwortung dieser Fragen wird vom Bundeskanzleramt eine umfassende Liste vorgelegt,

in der - mit Stand 2. Juli 1998 alle laufenden legislativen Vorhaben innerhalb der Eu -

ropäischen Union verzeichnet sind. Eine Aufstellung wird vom Europäischen Parlament in

Zusammenarbeit mit dem Generalsekretariat des Rats und der Europäischen Kommission

erstellt und regelmäßig aktualisiert.

Diese Liste sowie aktuelle Detailinformationen über den Stand der einzelnen Dossiers können

über den Internet - Server des Europäischen Parlaments abgerufen werden (Internet - Adresse:

www.europarl.eu. int).

Die Aufstellung wurde durch eine Spalte L ergänzt, aus der ersichtlich wird, welche

österreichischen Bundesministerien das jeweilige Dossier federführend wahrnehmen.

Aufgrund der innerstaatlichen Ressortaufteilung ist es möglich, daß ein EU - Dossier in die

Zuständigkeit mehrerer Bundesministerien fällt. In diesen Fällen werden alle durch das

entsprechende Dossier betroffenen Ressorts angegeben.

Zu den Fragen 3 bis 5:

Es ist darauf hinzuweisen, daß der Einfluß des jeweiligen Ratsvorsitzenden auf den Fortgang

der einzelnen Agenden nicht überschätzt werden darf. Als Vorsitzender in den Tagungen des

Rates kommt ihm dabei eine vor allem vermittelnde und moderierende Funktion zu.

Maßgebende Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang vor allem dem Verhalten der 15

EU - Mitgliedstaaten im Rat sowie der Europäischen Kommission zu. Das zukünftige

Verhalten dieser Akteure im EU - Rechtssetzungsprozeß läßt sich sowohl im Hinblick auf

allfällige Fortschritte als auch im Hinblick auf allfällige Problembereiche naturgemäß kaum

vorhersagen. Berücksichtigt man diese Aspekte, so scheint eine Beantwortung dieser Fragen

nicht möglich zu sein. Nichtsdestoweniger werde ich jedoch alles daransetzen, um die im

beiliegenden offiziellen Arbeitsprogramm der österreichischen Präsidentschaft skizzierten

Fortschritte zu erzielen.

Zu Frage 6 und 7:

Die wichtigsten Vorhaben, die während der Zeit des österreichischen Vorsitzes im Rat der EU

behandelt werden sollen, lassen sich aus meiner Sicht in drei Bereiche einteilen. Dem

jeweiligen Bereich entsprechend ist auch die konkrete Zielsetzung unterschiedlich.

Zunächst ist es ein zentrales Anliegen, die Beschältigungssituation in Europa zu verbessern

und die wegweisenden Initiativen auf europäischer Ebene verstärkt fortzuführen, die im

vergangenen Jahr mit dem Abschluß der Regierungskonferenz und dem Beschäftigungsgipfel

in Luxemburg und heuer mit dem Europäischen Rat in Cardiff gesetzt wurden.

Die letztes Jahr beschlossene “koordinierte Beschäftigungsstrategie” hat der EU einen neuen

beschäftigungspolitischen Impuls verliehen. Die EU - Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet,

ein möglichst hohes Beschäftigungsniveau anzustreben. Ihre Anstrengungen zur Erreichung

dieses Ziels werden anhand der jährlich zu beschließenden beschäftigungspolitischen

Leitlinien überwacht.

Unter österreichischer EU - Präsidentschaft werden die Arbeiten an der Weiterentwicklung der

beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1999 abgeschlossen werden. Als Vorsitzende des

Rates Arbeit und Soziales werde ich vor allem anregen, schwerpunktmäßig die

Chancengleichheit von Frauen und Männern in den beschäftigungspolitischen Leitlinien

weiter voranzubringen. Mit dem gemeinsamen informellen Treffen der Arbeits - und

SozialministerInnen und der FrauenministerInnen vom 8. bis 10. Juli in Innsbruck konnte

dieses Vorhabens bereits vorbereitet werden.

Der Europäische Rat von Wien wird die von den Mitgliedstaaten gesetzten Maßnahmen zur

Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen bewerten und die

Ziele für neue Initiativen im Jahr 1999 vorgeben.