4280/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler und Kollegen haben am 23. Juni1998 un -

ter Zl. 4590/J - NR/1998 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend das in der Secession

ausgestellte Bildwerk von Otto Mühl gerichtet, die den folgenden Wortlaut hat:

1.) Ist Ihnen die genannte Ausstellung bekannt?

2.) Ist Ihnen das genannte Bild Otto Mühls bekannt?

3.) Identifizieren Sie sich mit den Darstellungen des Mühl?

4.) Warum wurde diese Ausstellung von Ihrem Ministerium mit Förderungen bedacht bzw.

in welcher Höhe bewegen sich die finanziellen Zuwendungen?

5.) Ist es international, insbesondere aber in der EU üblich, daß solche Ausstellungen vom

jeweiligen Außenministerium gefördert werden?

6.) Werden Sie die Staatsanwaltschaft ersuchen, dieses Bild zu Beweissicherungs - zwek -

ken zu beschlagnahmen?

Wenn nein, warum nicht?"

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

Zu Fragen 1 und 2:

ich habe weder die Ausstellung besucht noch das Bild gesehen.

Zu Frage 3:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes.

Zu Frage 4:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat die Unterstützung der zu -

künftigen Präsentation dieser Ausstellung im Ausland mit ÖS 800.000.- in Aussicht ge -

nommen, womit keine Förderung einzelner Künstler verbunden ist. In der Ausstellung wird

eine Übersicht über 100 Jahre Kunstschaffen von den Anfängen der Secession bis auf

den heutigen Tag geboten, wobei verschiedene künstlerische und weltanschauliche

Richtungen zur Geltung kommen. Unter anderem werden Werke von Klimt, Picasso, Van

Gogh, Schiele, Monet, Matisse, Baselitz, Beuys und F. West gezeigt.

Die Secession ist eine weltweit bekannte, hoch angesehene Künstlervereinigung, die für

das europäische Kunstverständnis des 20. Jahrhunderts als Vorreiter der Moderne von

entscheidender Bedeutung war und den künstlerischen Rang Österreichs in Europa mit -

geprägt hat. Der Kurator der Ausstellung, Robert Fleck, ist ein anerkannter Fachmann auf

seinem Gebiet, auf dessen Werkauswahl das Bundesministerium für auswärtige Angele -

genheiten keinen Einfluß genommen hat.

Zu Frage 5:

Es ist international üblich, daß Außenministerien oder die gemäß der innerstaatlichen Re-

gelung sonst zuständigen Behörden repräsentative Werkschauen der bildenden Kunst bei

Auslandstourneen finanziell unterstützen.

Zu Frage 6:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung im Zuständigkeitsbereich des

Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten. Im übrigen verweisen die Anfrage -

steIler selbst auf eine der Staatsanwaltschaft Wien bereits vorliegende Anzeige.